Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4318
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Untersuchungsmethoden -Herpes simplex Virus 1 (IgG) - Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4318 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Sie dient dem qualitativen Nachweis von spezifischen IgG-Antikörpern gegen das Herpes-simplex-Virus Typ 1 (HSV-1). Als methodischer Standard wird hierbei die Immunfluoreszenz oder ein vergleichbares immunologisches Testverfahren herangezogen.
Die Leistung umfasst die Probenvorbereitung, die Durchführung des immunologischen Tests sowie die anschließende qualitative Auswertung. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ ist es zwingend erforderlich, den konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation auszuweisen. Ohne diese Angabe gilt die Rechnung als formal fehlerhaft.
GOÄ 4318 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Der qualitative Nachweis von HSV-1-IgG-Antikörpern ist ein wichtiges Werkzeug in der serologischen Diagnostik. Er dient primär der Feststellung eines immunologischen Status des Patienten bezüglich einer stattgehabten HSV-1-Infektion. Da ein Großteil der Bevölkerung latent mit HSV-1 infiziert ist, hilft dieser Test bei der Differenzialdiagnostik unklarer vesikulärer Haut- und Schleimhautveränderungen.
Besonders relevant ist die Untersuchung bei immunsupprimierten Patienten oder Schwangeren, bei denen eine Reaktivierung schwerwiegende Folgen haben kann. Auch bei Verdacht auf eine Herpes-simplex-Enzephalitis oder atypische Verläufe liefert der Antikörperstatus wertvolle Hinweise. Die Abgrenzung zu quantitativen Verfahren oder dem direkten Erregernachweis mittels PCR ist dabei für die korrekte Indikationsstellung essenziell.
Tipp: Kombinieren Sie den qualitativen IgG-Nachweis bei akutem Verdacht auf eine Erstinfektion stets mit dem entsprechenden IgM-Nachweis, um eine frische Infektion von einer latenten Phase abzugrenzen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4318
Fallbeispiel 1: Abklärung rezidivierender labialer Läsionen
Ein Patient stellt sich mit wiederkehrenden, schmerzhaften Bläschen im Lippenbereich vor. Zur Bestätigung einer latenten HSV-1-Infektion wird eine Blutprobe entnommen und im Labor auf HSV-1-IgG-Antikörper untersucht. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4318 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen. Auf der Rechnung wird der Parameter 'Herpes simplex Virus 1 (IgG)' explizit ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Präventive Diagnostik vor geplanter Immunsuppression
Bei einer Patientin soll eine hochdosierte immunsuppressive Therapie eingeleitet werden. Vorab wird der serologische Status bezüglich HSV-1 bestimmt, um das Risiko einer schweren Reaktivierung abzuschätzen. Die Durchführung des qualitativen Nachweises mittels Immunfluoreszenz wird über die Ziffer 4318 abgerechnet. Die Dokumentation umfasst die Indikation der geplanten Therapie und das Testergebnis.
Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnose bei atypischer Keratitis
Ein Patient präsentiert sich mit einer therapierefraktären Hornhautentzündung. Zum Ausschluss einer herpetischen Genese wird eine serologische Untersuchung auf HSV-1-IgG veranlasst. Da die Probenaufbereitung aufgrund einer starken Trübung des Serums erschwert war, begründet der Arzt eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz. Abgerechnet wird die GOÄ 4318 mit dem gesteigerten Satz von 21,97 € unter Angabe der Begründung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4318: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4318 ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die Ziffer darf explizit nicht neben den Ziffern 437 und 4337 abgerechnet werden. Die Ziffer 437 betrifft einfachere immunologische Untersuchungen, während die Ziffer 4337 andere spezifische Antikörpertests beschreibt. Ein zeitgleicher Ansatz am selben Untersuchungstag führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Der bloße Verweis auf die Ziffernnummer reicht nicht aus, um die Rechnungslegung formal korrekt zu gestalten. Es muss zwingend der Text 'Herpes simplex Virus 1 (IgG)' oder eine analoge, eindeutige Bezeichnung aufgeführt sein.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Durchführung mehrerer Antikörpertests an einem Tag keine unzulässigen Überschneidungen mit den allgemeinen Laborbestimmungen der GOÄ-Abschnitte M I bis M III entstehen.
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Dokumentation der GOÄ 4318: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der Entnahmezeitpunkt des Serums sowie das angewandte Testverfahren dokumentiert werden. Auch das qualitative Testergebnis (positiv/negativ/grenzwertig) muss unverzüglich eingetragen werden.
Sollte eine Steigerung des Gebührensatzes beabsichtigt sein, muss die spezifische Erschwernis direkt im zeitlichen Zusammenhang mit der Laborarbeit dokumentiert werden. Dies erleichtert die spätere Begründung gegenüber der Versicherung erheblich.
Dokumentation: Verdacht auf latente HSV-1-Infektion bei rezidivierender Stomatitis. Blutentnahme am 15.10.2023. Qualitativer Nachweis von HSV-1-IgG mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT). Ergebnis: Positiv. Parameter auf Rechnung deklariert.
GOÄ 4318: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Laborleistungen des Abschnitts M sind in ihrer Steigerungsfähigkeit gesetzlich stark reglementiert. Der Regelsatz liegt bei 1,15-fach, während der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach gedeckelt ist. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine medizinische oder technische Begründung. Typische Gründe sind eine schwierige Probenbeschaffenheit (z. B. lipämisches oder hämolytisches Serum) oder ein ungewöhnlich hoher zeitlicher Aufwand bei der Differenzierung von Kreuzreaktivitäten.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4318 selten isoliert erbracht. Häufig erfolgt die Kombination mit der Ziffer für den IgM-Nachweis (z. B. GOÄ 4319), um eine akute Infektion abzugrenzen. Auch die Kombination mit einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder einer Beratung nach GOÄ-Ziffer 1 ist im Rahmen des initialen Arzt-Patienten-Kontakts üblich und zulässig. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass die Abrechnungsausschlüsse strikt eingehalten werden.
Ziffer 4318 in der neuen GOÄ
Die vier früheren HSV-Isotypenziffern (4318 HSV-1 IgG, 4319 HSV-1 IgM, 4320 HSV-2 IgG, 4321 HSV-2 IgM) werden in der neuen GOÄ unter einer spezies-spezifischen Ziffer zusammengeführt: Nummer 11538 „Herpes-simplex-Virus, IFT qualitativ Antikörpernachweis, Spezies-spezifisch (HSV-1, HSV-2); Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: qualitativ" — Festpreis 23,69 € (heute je Isotyp: 19,43 €). Die Immunglobulinklasse ist in der neuen Legende nicht mehr Abrechnungsgrundlage; die Dokumentation der untersuchten Spezies und des Isotypen bleibt medizinisch erforderlich.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4318
Was hat nicht gestimmt?