GOÄ 4333: Tollwut-Antikörper richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4333
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Untersuchungsmethoden -Tollwut Virus
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4333

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4333 bewertet den qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen das Tollwut-Virus. Diese Analyse erfolgt in der Regel mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbaren immunologischen Untersuchungsmethoden. Die Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet.

GOÄ 4333 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Tollwut-Antikörpern ist in verschiedenen klinischen Szenarien von hoher Bedeutung. Ein häufiger Einsatzzweck ist die Überprüfung des Impfschutzes nach einer aktiven Immunisierung. Dies betrifft insbesondere Personen mit erhöhtem beruflichen Risiko wie Tierärzte oder Laborpersonal.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Kontrolle nach einer erfolgten Postexpositionsprophylaxe. Nach dem Biss eines potenziell tollwütigen Tieres muss der Erfolg der Impfserie zeitnah überprüft werden. Der qualitative Nachweis sichert ab, ob eine ausreichende Immunantwort stattgefunden hat.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4333

Fallbeispiel 1: Kontrolle des Impfstatus bei Laborpersonal

Ein technischer Laborassistent stellt sich zur Routinekontrolle des Tollwut-Impfschutzes vor. Es erfolgt eine Blutentnahme und die anschließende qualitative Bestimmung der Antikörper mittels Immunfluoreszenz-Test. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4333 zum Regelsatz. Zusätzlich wird die Blutentnahme nach Ziffer 250 berechnet.

Fallbeispiel 2: Überprüfung nach Tierbiss im Ausland

Eine Patientin wurde im Urlaub von einem streunenden Hund gebissen und erhielt vor Ort eine Postexpositionsprophylaxe. Nach der Rückkehr soll der Erfolg der Immunisierung qualitativ überprüft werden. Der Arzt veranlasst den Antikörpernachweis im Labor. Abgerechnet wird die Ziffer 4333 neben der Beratung nach Ziffer 1.

Fallbeispiel 3: Titerkontrolle vor einer Auslandsreise

Ein Tierfilmer plant eine Expedition in ein Tollwut-Endemiegebiet und benötigt den Nachweis einer bestehenden Immunität. Die qualitative Analyse mittels indirekter Immunfluoreszenz bestätigt das Vorhandensein von Antikörpern. Die Liquidation erfolgt über die Ziffer 4333 unter Angabe des Parameters Tollwut-Virus-Antikörper.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4333: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4333 ist das Versäumnis, den konkreten untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die Bezeichnung des Antikörpers auf der Liquidation erscheinen muss. Fehlt diese Angabe, kann dies zur Ablehnung der Erstattung durch private Krankenversicherungen führen.

Achtung: Die Ziffer 4333 darf nicht neben der Ziffer 437 für die Virusanzucht in der Zellkultur abgerechnet werden. Diese Kombination wird von Prüfstellen konsequent gestrichen.

Zudem ist darauf zu achten, dass nur qualitative Nachweise über diese Ziffer abgerechnet werden. Für quantitative Bestimmungen sind gegebenenfalls andere Ziffern des Abschnitts M heranzuziehen. Eine fehlerhafte Zuordnung führt bei einer Abrechnungsprüfung schnell zu Beanstandungen.

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Dokumentation der GOÄ 4333: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation für den Test sowie die angewandte Methode dokumentiert werden. Auch das Testergebnis muss eindeutig als positiv oder negativ hinterlegt sein.

Dokumentation: Qualitativer Nachweis von Tollwut-Antikörpern mittels indirektem Immunfluoreszenztest (IIFT) zum Ausschluss eines unzureichenden Impfschutzes nach beruflicher Exposition. Ergebnis: Antikörper qualitativ nachgewiesen.

Tipp: Vermerken Sie das konkrete Testkit oder die Labormethode in den Behandlungsdaten, um bei Rückfragen von Kostenträgern sofort auskunftsfähig zu sein.

GOÄ 4333: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4333 um eine Leistung des Abschnitts M III handelt, ist der Steigerungssatz gedeckelt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, während der maximale Höchstsatz das 1,3-fache beträgt. Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 hinaus erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, wie etwa einen ungewöhnlich hohen Zeitaufwand bei schwierigen Serumverhältnissen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4333 wird häufig in Kombination mit der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 abgerechnet. Auch die Beratung nach Ziffer 1 oder die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 sind am selben Behandlungstag denkbar, sofern die entsprechenden Leistungsinhalte erfüllt sind. Ein Ausschluss besteht strikt für die Ziffer 437.

Ziffer 4333 in der neuen GOÄ

Ein qualitativer Tollwut-Virus-Antikörpernachweis mittels Immunfluoreszenz ist in der neuen GOÄ nicht mehr als eigenständige Leistungsposition vorgesehen. Der Entwurf sieht diese Leistung nicht mehr vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4333

Nein, die GOÄ 4333 ist explizit für den qualitativen Nachweis von Tollwut-Antikörpern vorgesehen. Für quantitative Bestimmungen müssen andere Ziffern des Abschnitts M herangezogen werden. Eine Fehlbelegung führt bei Prüfungen zur Ablehnung.
Die GOÄ-Ziffer 4333 darf nicht am selben Untersuchungsmaterial neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Die Ziffer 437 beschreibt die Anzüchtung von Viren in der Zellkultur. Andere labormedizinische Ausschlüsse der allgemeinen Bestimmungen sind ebenfalls zu beachten.
Ja, die Angabe des untersuchten Parameters ist bei der GOÄ 4333 zwingend erforderlich. Auf der Liquidation muss ersichtlich sein, dass es sich um den Nachweis von Tollwut-Virus-Antikörpern handelt. Ohne diesen Zusatz ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Der maximale Steigerungssatz für diese Laborleistung beträgt das 1,3-fache des Gebührensatzes. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 21,97 € muss auf der Rechnung medizinisch begründet werden.
Ja, die kapillare oder venöse Blutentnahme kann eigenständig abgerechnet werden. Hierfür wird in der Regel die GOÄ-Ziffer 250 herangezogen. Dies ist eine zulässige und häufige Kombination in der täglichen Praxis.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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