Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4338
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA) -
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4338 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Immunologie und Infektionsdiagnostik. Sie dient dem quantitativen Nachweis von spezifischen IgA-Antikörpern gegen das Capsid-Antigen (VCA) des Epstein-Barr-Virus (EBV). Diese Untersuchung erfordert den Einsatz der indirekten Immunfluoreszenz oder vergleichbar sensitiver, quantitativer Methoden.
Die Bestimmung ist abzugrenzen von qualitativen Schnelltests oder einfachen Suchtests. Da es sich um eine hochspezifische Laborleistung handelt, ist die exakte Einhaltung der methodischen Vorgaben zwingend erforderlich. Die Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung ist eine formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.
GOÄ 4338 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die quantitative Bestimmung von EBV-Capsid IgA-Antikörpern kommt vor allem in der erweiterten EBV-Diagnostik zum Einsatz. Während IgG- und IgM-Antikörper zur Standarddiagnostik der infektiösen Mononukleose gehören, liefert der IgA-Status tiefere Einblicke bei chronischen Verläufen. Insbesondere bei Verdacht auf ein Nasopharynxkarzinom besitzt dieser Marker eine hohe diagnostische und prognostische Relevanz.
Ein weiterer klinischer Schwerpunkt ist die Abgrenzung einer reaktivierten Infektion von einer Primärinfektion bei immunsupprimierten Patienten. Die quantitative Analyse ermöglicht es, Tendenzen im Krankheitsverlauf präzise zu überwachen. Die Indikationsstellung muss daher stets sorgfältig in der Patientenakte dokumentiert werden.
Tipp: Bei unklaren fieberhaften Zuständen oder Lymphknotenschwellungen über einen längeren Zeitraum liefert die Bestimmung von IgA-Antikörpern wertvolle differenzialdiagnostische Hinweise, die über die Standard-Serologie hinausgehen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4338
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Nasopharynxkarzinom
Ein Patient stellt sich mit chronisch verstopfter Nase, rezidivierendem Nasenbluten und vergrößerten zervikalen Lymphknoten vor. Zur Tumorausschlussdiagnostik wird eine quantitative Bestimmung von EBV-VCA IgA veranlasst. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4338 zum Regelsatz, da die Indikation klar gegeben ist und die Methode der Immunfluoreszenz angewendet wurde.
Fallbeispiel 2: V.a. chronisch aktive EBV-Infektion
Eine Patientin leidet seit Monaten unter ausgeprägter Fatigue und rezidivierenden subfebrilen Temperaturen nach einer durchgemachten Mononukleose. Zur Abklärung einer chronisch aktiven EBV-Infektion wird die quantitative Bestimmung der IgA-Antikörper durchgeführt. Die Leistung wird mit der Ziffer 4338 liquidiert, wobei der untersuchte Parameter "EBV-Capsid IgA" auf der Rechnung explizit ausgewiesen wird.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter Immunsuppression
Bei einem immunsupprimierten Patienten nach Organtransplantation besteht der Verdacht auf eine EBV-Reaktivierung. Neben der PCR-Diagnostik wird die quantitative Bestimmung der VCA-IgA-Antikörper mittels Immunfluoreszenz durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4338, da die quantitative Bestimmung für die Verlaufsbeurteilung entscheidend ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4338: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4338 ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der untersuchte Parameter genannt werden muss. Fehlt dieser Zusatz, kann die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle die Erstattung rechtmäßig verweigern.
Zudem muss der strikte Ausschluss bezüglich der Ziffer 437 (Allgemeine Bestimmungen für Laboratoriumsuntersuchungen) beachtet werden. Eine Nebeneinanderberechnung dieser Ziffern am selben Behandlungstag ist nicht zulässig und führt bei Prüfungen regelmäßig zu Beanstandungen. Auch die Verwechslung mit qualitativen Schnelltests, die nach anderen Ziffern bewertet werden müssen, ist eine häufige Fehlerquelle.
Achtung: Die Ziffer 4338 darf nur für die quantitative Bestimmung mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Methoden herangezogen werden. Einfache qualitative Suchtests rechtfertigen den Ansatz dieser hochwertigen Ziffer nicht.
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Dokumentation der GOÄ 4338: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressansprüchen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung klar erkennbar sein. Dies umfasst die Dokumentation der klinischen Symptomatik sowie die konkrete Fragestellung (z. B. Ausschluss einer Reaktivierung).
Darüber hinaus müssen die Laborergebnisse inklusive der verwendeten Methode (z. B. indirekte Immunfluoreszenz) und der quantitativen Werte archiviert werden. Ein Verweis auf das externe Laborblatt oder die digitale Übernahme der Werte in die Praxissoftware ist hierfür ausreichend, sofern die Zuordnung eindeutig ist.
Dokumentationsbeispiel: Pat. mit persistierender Lymphadenopathie zervikal seit 6 Wochen. V.a. chronisch aktive EBV-Infektion / Ausschluss Malignom. Blutentnahme zur quantitativen Bestimmung von EBV-Capsid (IgA) mittels Immunfluoreszenz (GOÄ 4338).
GOÄ 4338: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 4338 unterliegt den besonderen Bestimmungen für Laborleistungen des Abschnitts M. Der Regelhöchstsatz liegt hier bei dem 1,15-fachen Satz (34,19 €). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (38,64 €) ist nur unter Angabe von besonderen, patientenbezogenen Erschwernissen zulässig. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher Analyseaufwand bei kreuzreagierenden Antikörpern oder schwierige Probenverhältnisse.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Ziffer 4338 im Rahmen eines kompletten EBV-Serologie-Profils erbracht. Sinnvolle Kombinationen umfassen die Bestimmung von EBV-VCA-IgG (z. B. nach Ziffer 4380 oder ähnlichen) sowie EBNA-Antikörpern. Wichtig ist dabei, dass für jeden eigenständigen Parameter die entsprechende Ziffer separat angesetzt wird, sofern kein Ausschluss vorliegt. Die Kombination mit grundlegenden Laborziffern für die Blutbildanalyse ist in der Regel problemlos möglich.
Ziffer 4338 in der neuen GOÄ
Die Ziffern 4338 (IgA), 4339 (IgG) und 4340 (IgM) für die quantitative Bestimmung von EBV-Capsid-Antikörpern mittels Immunfluoreszenz werden in der neuen GOÄ unter einer gemeinsamen quantitativen IFT-Ziffer zusammengefasst: Nummer 11527 „Epstein-Barr-Virus-Capsid-Antigen (VCA), IFT quantitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: quantitativ (Titer)" — Festpreis 25,96 € (heute je Isotyp: 34,19 €). Die isotypenspezifische Stufendifferenzierung entfällt; je EBV-VCA-Bestimmung ist die Ziffer einmal ansetzbar. Die jeweilige Isotypen-Spezifikation ist klinisch zu dokumentieren.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4338
Was hat nicht gestimmt?