Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4370
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion ( KBR) -Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus
Die GOÄ-Ziffer 4370 beschreibt eine spezialisierte labordiagnostische Leistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Im Zentrum steht die Komplementbindungsreaktion (KBR), ein klassisches serologisches Verfahren zum Nachweis spezifischer Antikörper im Serum oder Liquor des Patienten. Ziel der Untersuchung ist die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen das Lymphozytäre Choriomeningitis-Virus (LCMV).
Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist die Angabe der untersuchten Parameter auf der Liquidation zwingend vorgeschrieben. Dies dient der Transparenz gegenüber den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Die Leistung umfasst alle vorbereitenden Schritte, die Durchführung der KBR sowie die anschließende quantitative Auswertung.
GOÄ 4370 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen bei LCMV-Verdacht
Das Lymphozytäre Choriomeningitis-Virus ist ein Arenavirus, das primär durch Nagetiere, insbesondere Mäuse und Hamster, auf den Menschen übertragen wird. Eine Infektion verläuft häufig asymptomatisch oder grippeähnlich, kann jedoch auch zu einer aseptischen Meningitis oder Enzephalitis führen. Besonders gefürchtet ist die diaplazentare Übertragung in der Schwangerschaft, die schwere fetale Fehlbildungen verursachen kann.
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 4370 ist gegeben, wenn bei Patienten mit unklaren neurologischen Symptomen oder nach Kontakt mit Nagetieren der Verdacht auf eine LCMV-Infektion besteht. Die KBR dient hierbei als etabliertes Verfahren zur Bestimmung des Antikörpertiters. Ein signifikanter Titeranstieg in zwei zeitlich versetzten Proben sichert die Diagnose einer akuten Infektion.
In der modernen Labordiagnostik wird die KBR zunehmend durch sensitivere Verfahren wie den ELISA oder die PCR ergänzt. Dennoch behält die KBR nach GOÄ 4370 ihren Stellenwert zur Bestätigung und Verlaufsbeurteilung, insbesondere bei der Bestimmung der Gesamtantikörperaktivität.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4370
Fallbeispiel 1: Verdacht auf virale Meningitis nach Mäusekontakt
Ein Patient stellt sich mit Fieber, starken Kopfschmerzen und Nackensteifigkeit vor. In der Anamnese berichtet er von der Reinigung eines alten Kellers mit starkem Mäusebefall vor zwei Wochen. Zum Ausschluss einer LCMV-Meningitis veranlasst der Arzt eine KBR aus dem Serum.
Die Begründung für die Untersuchung liegt in der klinischen Symptomatik und der passenden Expositionsanamnese. Abgerechnet wird die Blutentnahme (z. B. GOÄ 250) sowie die quantitative Bestimmung nach GOÄ 4370.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer Schwangeren nach Hamsterbiss
Eine schwangere Patientin im zweiten Trimenon wurde von einem neu erworbenen Goldhamster gebissen und klagt über milde grippale Symptome. Aufgrund des teratogenen Risikos des LCM-Virus ist eine serologische Abklärung dringend indiziert.
Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus dem Schutz des ungeborenen Lebens und der konkreten Exposition. Neben der Beratung und Untersuchung wird die LCMV-KBR nach GOÄ 4370 zur Titerbestimmung liquidiert.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bestätigter LCMV-Infektion
Bei einem Patienten mit einer vor drei Wochen diagnostizierten LCM-Meningitis soll der Titerverlauf kontrolliert werden, um die Rückbildung der humoralen Immunantwort zu dokumentieren. Hierzu wird eine erneute Serumprobe entnommen.
Die wiederholte quantitative Bestimmung dient der Verlaufskontrolle und ist medizinisch begründet. Die Abrechnung erfolgt erneut über die Ziffer 4370, wobei das Datum der Voruntersuchung intern dokumentiert wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4370: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4370 ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Der offizielle Leistungstext fordert explizit die Angabe der untersuchten Parameter. Fehlt dieser Zusatz, kann die private Krankenversicherung die Erstattung rechtmäßig verweigern.
Ein weiterer kritischer Punkt ist der Ausschluss der Ziffer 4370 neben der Ziffer 437. Die Ziffer 437 regelt ebenfalls KBR-Untersuchungen, weshalb eine zeitgleiche Abrechnung für denselben Erreger ausgeschlossen ist. Prüfstellen achten penibel auf diese Doppelabrechnungen im selben Behandlungsfall.
Achtung: Die KBR darf nicht mit moderneren, teureren Verfahren wie der Multiplex-PCR verwechselt oder unzulässig kombiniert werden, wenn diese denselben diagnostischen Zweck erfüllen. Eine exakte Methodendokumentation im Laborbuch ist daher unerlässlich.
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Dokumentation der GOÄ 4370: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Welche Angaben für eine rechtssichere Abrechnung dokumentiert werden müssen, zeigt die folgende Übersicht. Für die Ziffer 4370 müssen sowohl die klinische Indikation als auch das konkrete Testergebnis in der Patientenakte hinterlegt sein. Der dokumentierte Befund muss den ermittelten Antikörpertiter ausweisen.
Zusätzlich sollte das Datum der Blutentnahme und der Durchführung der KBR exakt übereinstimmen oder logisch nachvollziehbar sein. Bei externer Vergabe an ein Labor ist die Weiterleitung und der Erhalt des Laborberichts zu dokumentieren.
Dokumentation: Pat. mit V. a. LCMV-Meningitis nach Nagetierkontakt. Serum entnommen am 12.10. KBR durchgeführt am 13.10. Ergebnis: LCMV-KBR-Titer 1:32 (positiv). Parameter auf Rechnung ausgewiesen.
Tipp: Die Nutzung von standardisierten Textbausteinen in der Praxissoftware erleichtert die Dokumentation von KBR-Untersuchungen, um die Vollständigkeit der Angaben bei Rückfragen von Kostenträgern sofort nachweisen zu können.
GOÄ 4370: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 4370 gehört zum Abschnitt M und wird im Regelfall mit dem Faktor 1,15 (16,76 €) abgerechnet. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (18,94 €) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Begründung für eine Überschreitung des Regelsatzes kommen ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Probenvorbereitung oder schwierige Serumverhältnisse infrage.
Die Begründung muss patientenbezogen, verständlich und medizinisch plausibel auf der Rechnung formuliert sein. Pauschale Begründungen ohne Patientenbezug werden von den Kostenträgern in der Regel nicht akzeptiert.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung nach GOÄ 4370 steht selten isoliert. Typischerweise wird sie mit Leistungen der Probenentnahme und der klinischen Basisdiagnostik kombiniert. Häufige zulässige Kombinationen umfassen die GOÄ-Ziffer 250 (Blutentnahme) sowie Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 bei der Befundbesprechung.
Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen KBR-Ziffern für denselben Erreger oder die Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die methodisch bereits in der KBR enthalten sind.
Ziffer 4370 in der neuen GOÄ
Der LCMV-Antikörpernachweis mittels Komplementbindungsreaktion (KBR) wird in der neuen GOÄ durch die quantitative IFT-Ziffer abgebildet: Nummer 11545 „Lymphozytäres-Choriomeningitis-Virus (LCMV), IFT quantitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: quantitativ (Titer)" — Festpreis 41,89 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die KBR ist als Methode im Entwurf nicht mehr vorgesehen; der IFT hat sie abgelöst. Der Preis steigt deutlich. Die Ziffer 11545 ist der einzige LCMV-Antikörpernachweis-Code im Entwurf.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4370
Was hat nicht gestimmt?