Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4371a
Die GOÄ-Ziffer 4371a beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Mikrobiologie und Virologie. Der offizielle Leistungstext lautet:
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Konkret umfasst diese Ziffer die quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels der Komplementbindungsreaktion (KBR) speziell für das Parainfluenza-Virus Typ 2. Diese Methode dient dem Nachweis spezifischer, komplementbindender Antikörper im Serum des Patienten, um eine abgelaufene oder akute Infektion nachzuweisen.
GOÄ 4371a in der Praxis: Diagnostik von Atemwegsinfektionen
Die Bestimmung von Antikörpern gegen das Parainfluenza-Virus Typ 2 ist insbesondere bei unklaren, schweren Infektionen der oberen und unteren Atemwege indiziert. Typische klinische Symptome umfassen das Krupp-Syndrom bei Kindern, akute Laryngotracheobronchitis oder schwere Bronchitiden bei Erwachsenen. Die KBR liefert hierbei wertvolle Hinweise auf das ursächliche Pathogen.
Obwohl moderne PCR-Verfahren heute oft bevorzugt werden, bleibt die serologische Titerbestimmung mittels KBR ein wichtiges Werkzeug zur Verlaufsbeurteilung. Ein signifikanter Titeranstieg in zwei zeitlich versetzt entnommenen Proben sichert die Diagnose einer akuten Infektion. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Untersuchung in einem dafür ausgestatteten Labor stattfindet.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4371a
Fallbeispiel 1: V.a. Parainfluenza-Infektion bei Kleinkind
Ein zweijähriges Kind wird mit akutem, bellendem Husten und Heiserkeit in der Praxis vorstellig. Aufgrund des Verdachts auf ein schweres Krupp-Syndrom durch Parainfluenza-Viren wird eine Blutprobe entnommen. Die quantitative Bestimmung der Antikörper mittels KBR sichert den Verdacht ab. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4371a neben der symptombezogenen Untersuchung.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach akuter Atemwegserkrankung
Bei einem erwachsenen Patienten mit langwieriger Bronchitis soll ein Titeranstieg nachgewiesen werden. Es erfolgt eine zweite Blutentnahme im Abstand von zwei Wochen zur ersten Probe. Die erneute Durchführung der KBR zeigt einen vierfachen Titeranstieg. Die Leistung wird als Speziallabor-Untersuchung nach GOÄ 4371a liquidiert.
Fallbeispiel 3: Differentialdiagnostik bei therapiereistentem Husten
Ein Patient leidet seit Wochen unter trockenem Husten, der auf Antibiotika nicht anspricht. Zum Ausschluss einer viralen Genese wird ein breites Antikörperscreening veranlasst, das auch das Parainfluenza-Virus Typ 2 umfasst. Die KBR wird durchgeführt und die GOÄ 4371a korrekt in der Liquidation ausgewiesen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4371a: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Da der Verordnungstext dies explizit vorschreibt, führt ein Versäumnis schnell zur Beanstandung durch private Krankenversicherungen. Es muss stets der Zusatz "Parainfluenza-Virus 2" aufgeführt werden.
Zudem ist der Ausschluss bezüglich der Ziffer 437 strikt zu beachten. Eine parallele Abrechnung von allgemeinen KBR-Leistungen neben der spezifischen Ziffer 4371a am selben Untersuchungstag ist unzulässig. Prüfstellen achten penibel auf diese Abrechnungsausschlüsse im Laborbereich.
Achtung: Vergessen Sie niemals, den konkreten Parameter "Parainfluenza-Virus 2" auf der Liquidation anzugeben, da die Rechnung andernfalls formell fehlerhaft ist.
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Dokumentation der GOÄ 4371a: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Datum der Probenentnahme sowie der detaillierte Laborbefund dokumentiert sein. Auch der Nachweis über den zeitlichen Verlauf bei Mehrfachbestimmungen ist essenziell.
Besonders bei der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen ist eine präzise Dokumentation der Probenbeschaffenheit hilfreich. Falls die KBR aufgrund von Störfaktoren wiederholt werden musste, sollte dies vermerkt werden. Ein kurzes Dokumentationsbeispiel zeigt den optimalen Aufbau.
Dokumentation: Verdacht auf Parainfluenza-2-Infektion bei anhaltendem bellendem Husten. Blutentnahme am [Datum]. Laborbefund: KBR Parainfluenza-Virus 2 positiv mit Titer 1:32.
GOÄ 4371a: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 4371a gehört zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) und hat einen Regelhöchstsatz von 1,15-fach. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur unter Angabe von besonderen Gründen zulässig. Solche Gründe können eine schwierige Probenaufbereitung bei stark lipämischem Serum oder ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Auswertung sein.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4371a häufig mit der Ziffer für die Blutentnahme (GOÄ 250) kombiniert. Auch die Kombination mit anderen spezifischen viralen Antikörpertests (z. B. Influenza oder RSV) ist üblich, sofern diese nicht denselben Ausschlusskriterien unterliegen. Die Kombination mit Beratungsgebühren wie der GOÄ 1 oder GOÄ 3 ist am Tag der Befundbesprechung ebenfalls möglich.
Tipp: Kombinieren Sie die Ziffer bei begründetem Verdacht mit der Blutentnahme nach GOÄ 250, um den gesamten diagnostischen Prozess abzubilden.
Ziffer 4371a in der neuen GOÄ
Die quantitative Parainfluenza-Virus-2-Antikörperbestimmung mittels Komplementbindungsreaktion (KBR) hat in der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger. Der Entwurf sieht für diesen Erreger keine gesonderte Ziffer mehr vor.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4371a
Was hat nicht gestimmt?