Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4418
Die GOÄ-Ziffer 4418 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den immunologischen Untersuchungen angesiedelt. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Candida albicans. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Diese Leistung umfasst die präzise quantitative Titerbestimmung von spezifischen Antikörpern gegen Candida albicans im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten. Im Gegensatz zu qualitativen Verfahren liefert diese Untersuchung einen exakten Zahlenwert, der für die Verlaufsbeurteilung einer Pilzinfektion essenziell ist. Die Angabe des untersuchten Parameters auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.
GOÄ 4418 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die quantitative Bestimmung von Candida-Antikörpern kommt vor allem bei Verdacht auf systemische oder invasive Candidosen zum Einsatz. Besonders bei immunsupprimierten Patienten, beispielsweise nach Chemotherapien oder Organtransplantationen, ist eine schnelle und präzise Diagnostik lebenswichtig. Auch bei chronisch-rezidivierenden mukokutanen Candidosen liefert der Antikörpertiter wertvolle Hinweise auf die Aktivität des Infektgeschehens.
Klinisch relevant ist die Bestimmung verschiedener Immunglobulinklassen wie IgG, IgA oder IgM. Durch die quantitative Erfassung lässt sich nicht nur eine akute Infektion von einer bloßen Besiedlung abgrenzen, sondern auch der Therapieerfolg engmaschig überwachen. Ein sinkender Titer im Verlauf spricht für ein gutes Ansprechen der antimykotischen Therapie.
Tipp: Bei der Anforderung im Labor sollte stets spezifiziert werden, ob IgG-, IgA- oder IgM-Antikörper bestimmt werden sollen, da dies die diagnostische Aussagekraft erheblich steigert.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4418
Fallbeispiel 1: Verdacht auf invasive Candidose
Ein Patient unter immunsuppressiver Therapie nach Nierentransplantation stellt sich mit unklarem Fieber vor. Zum Ausschluss einer systemischen Mykose wird eine quantitative Bestimmung von Candida-albicans-IgG- und IgM-Antikörpern veranlasst. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4418 für jeden bestimmten Antikörpertyp einzeln, sofern es sich um getrennte Analysegänge handelt.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei chronischer Mykose
Bei einer Patientin mit chronisch-mukokutaner Candidose wird zur Verlaufskontrolle unter antimykotischer Therapie der Candida-IgA-Titer bestimmt. Da ein quantitatives Ergebnis zur Beurteilung der Krankheitsaktivität notwendig ist, wird die Leistung nach GOÄ 4418 zum Regelsatz von 34,19 € liquidiert. Der Titerwert wird dokumentiert und mit dem Vorwert verglichen.
Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei Ösophagitis
Ein Patient klagt über schmerzhafte Schluckbeschwerden, die klinisch auf eine Candida-Ösophagitis hindeuten. Neben der endoskopischen Abklärung erfolgt die quantitative Antikörperbestimmung im Serum. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4418 erfolgt neben den klinischen Untersuchungsziffern, wobei der Parameter 'Candida albicans IgG' explizit auf der Rechnung ausgewiesen wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4418: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4418 ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Die Ziffer darf unter keinen Umständen am selben Tag neben der GOÄ-Ziffer 437 abgerechnet werden, welche die qualitative Bestimmung beschreibt. Da die quantitative Analyse die qualitative Aussagekraft übersteigt und diese logisch einschließt, ist eine Nebeneinanderberechnung unzulässig.
Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die Kombination von qualitativen und quantitativen Verfahren sehr genau und streichen die Ziffer 437 bei zeitgleicher Abrechnung konsequent.
Ein weiterer formaler Fehler ist das Versäumen der Parameterangabe auf der Liquidation. Der Text 'Candida albicans' muss zwingend auf der Rechnung erscheinen. Fehlt dieser Zusatz, entspricht die Rechnung nicht den Vorgaben des § 12 der GOÄ, was zu einer berechtigten Zahlungsverweigerung des Kostenträgers führen kann.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 4418: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressansprüchen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum der Probe sowie das quantitative Laborergebnis inklusive der Referenzbereiche dokumentiert werden. Auch die spezifisch untersuchte Immunglobulinklasse (z. B. IgG oder IgM) muss klar ersichtlich sein.
Bei der Durchführung im eigenen Praxislabor müssen zudem die Qualitätskontrollen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (RiliBÄK) dokumentiert werden. Dies stellt sicher, dass die erbrachten Leistungen auch bei einer Praxisbegehung oder einer vertieften Prüfung standhalten.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf systemische Candidose bei Z.n. Chemotherapie. Blutentnahme für quantitative Candida-albicans-Antikörper (IgG/IgM). Laborbefund: Candida-IgG-Titer 1:1600 (Referenz < 1:100), Candida-IgM negativ. Befundbesprechung erfolgt.
GOÄ 4418: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Laborleistung des Abschnitts M unterliegt die GOÄ-Ziffer 4418 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (34,19 €), der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (38,64 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes auf den 1,3-fachen Satz erfordert eine medizinische Begründung. Typische Begründungen sind ein extrem hoher logistischer Aufwand bei der Probenaufbereitung oder schwierige Serumverhältnisse, die wiederholte Messungen notwendig machten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4418 wird häufig im Rahmen eines umfassenden Immundiagnostik-Profils eingesetzt. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3500 für die Blutentnahme sowie mit allgemeinen Laborbasiswerten wie dem Blutbild (GOÄ 3550) oder Entzündungsparametern wie dem CRP (GOÄ 3524). Nicht zulässig ist, wie bereits erwähnt, die gleichzeitige Abrechnung der qualitativen Ziffer 437 für denselben Erreger.
Ziffer 4418 in der neuen GOÄ
Die quantitative Candida-albicans-Antikörperbestimmung mittels Immunfluoreszenz wird zur neuen Nummer 11485 — „Candida albicans, IFT quantitativ; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: quantitativ (Titer)". Festpreis: 34,68 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €). Methode und Preis bleiben weitgehend gleich.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4418
Was hat nicht gestimmt?