GOÄ 4512: Ziehl-Neelsen-Färbung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4512
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich aufwendigerer Anfärbung - qualitativ, je Untersuchung -Ziehl-Neelsen-Färbung
Punktzahl 110  
Einfachsatz 6,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 7,37 € 1,1x
Höchstsatz 8,34 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4512

Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich aufwendigerer Anfärbung - qualitativ, je Untersuchung -Ziehl-Neelsen-Färbung

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4512 beschreibt eine spezialisierte lichtmikroskopische Untersuchung von direkt aus dem Patienten gewonnenem Probenmaterial. Im Gegensatz zu einfachen Orientierungsuntersuchungen erfordert diese Ziffer eine aufwendigere Anfärbung, die explizit als Ziehl-Neelsen-Färbung definiert ist. Diese Methode dient dem qualitativen Nachweis von säurefesten Erregern.

Die Leistung umfasst die Probenvorbereitung, die Durchführung des mehrstufigen Färbeprozesses sowie die anschließende mikroskopische Beurteilung. Da es sich um eine qualitative Untersuchung handelt, steht das Vorhandensein oder Fehlen der Zielorganismen im Fokus. Die Angabe der untersuchten Parameter auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.

GOÄ 4512 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Der klinische Haupteinsatzbereich der GOÄ 4512 liegt in der Diagnostik von Infektionen durch säurefeste Stäbchenbakterien, allen voran Mycobacterium tuberculosis. Typische Untersuchungsmaterialien im Praxisalltag sind Sputum, Bronchialsekret, Magensaft oder Urin. Die Ziehl-Neelsen-Färbung ermöglicht durch ihre spezielle chemische Resistenz gegenüber Säure-Alkohol-Gemischen eine differenzierte Darstellung dieser Erreger.

Die Indikation zur Durchführung ist meist bei begründetem Verdacht auf eine pulmonale oder extrapulmonale Tuberkulose gegeben. Auch bei chronischen, therapieresistenten Atemwegsinfektionen kann diese Untersuchung Klarheit schaffen. Eine Abgrenzung zu einfacheren Färbeverfahren wie der Gram-Färbung ist essenziell, da letztere unter anderen Ziffern abgerechnet werden müssen.

Tipp: Es ist darauf zu achten, dass das verwendete Nativmaterial für die Ziehl-Neelsen-Färbung geeignet ist. Ungeeignetes Probenmaterial kann zu falsch-negativen Ergebnissen führen und gefährdet die medizinische Plausibilität der Abrechnung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4512

Fallbeispiel 1: Verdacht auf pulmonale Tuberkulose

Ein Patient stellt sich mit chronischem Husten, Nachtschweiß und Gewichtsverlust vor. Zur Abklärung wird Sputum gewonnen und eine Ziehl-Neelsen-Färbung zum Nachweis von Mykobakterien durchgeführt. Die mikroskopische Auswertung zeigt säurefeste Stäbchen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4512 (110 Punkte, 1,15-facher Satz: 7,37 €) mit dem Rechnungszusatz "Nachweis von säurefesten Stäbchen (Ziehl-Neelsen)".

Fallbeispiel 2: Urogenitaltuberkulose-Ausschluss

Bei einer Patientin mit rezidivierender, steriler Pyurie besteht der Verdacht auf eine Urogenitaltuberkulose. Es erfolgt die Untersuchung von Morgenurin mittels aufwendiger Färbung. Die mikroskopische Beurteilung bleibt negativ. Die Abrechnung der GOÄ 4512 erfolgt auch bei negativem Befund, da die erbrachte diagnostische Leistung entscheidend ist. Der Parameter "Mykobakterien im Urinsediment" wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei Lymphadenitis

Zur Abklärung einer unklaren zervikalen Lymphknotenschwellung wird Punktatmaterial gewonnen. Neben einer allgemeinen zytologischen Untersuchung wird ein Ausstrich angefertigt und nach Ziehl-Neelsen gefärbt. Die Abrechnung der GOÄ 4512 erfolgt separat für die mikroskopische Spezialuntersuchung des Punktats, da diese eine eigenständige diagnostische Fragestellung beantwortet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4512: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der GOÄ 4512 mit der einfacheren GOÄ-Ziffer 4510 (einfache Färbung, z. B. Methylenblau oder Gram-Färbung). Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob tatsächlich eine aufwendigere Färbung wie die Ziehl-Neelsen-Methode medizinisch indiziert und durchgeführt wurde. Die bloße Verwendung einfacher Farbstoffe rechtfertigt den Ansatz der Ziffer 4512 nicht.

Ein weiterer Kritikpunkt von Prüfstellen ist das Fehlen der Parameterangabe auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter angegeben werden müssen. Fehlt dieser Zusatz (z. B. "Nachweis von säurefesten Stäbchen"), kann dies zur formellen Unwirksamkeit der Rechnungsposition führen.

Achtung: Die mehrfache Abrechnung der GOÄ 4512 für dieselbe Probe am selben Tag ist unzulässig, es sei denn, es wurden nachweislich unterschiedliche Probenmaterialien (z. B. Sputum und Urin) getrennt voneinander untersucht. Dies muss auf der Rechnung transparent dargestellt werden.

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Dokumentation der GOÄ 4512: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte muss der gesamte Prozess von der Materialgewinnung bis zum mikroskopischen Befund nachvollziehbar sein. Dazu gehören Angaben zum Entnahmezeitpunkt, zur Art des Untersuchungsmaterials und zur spezifisch angewandten Färbetechnik.

Der Befundbericht sollte nicht nur das Endergebnis ("positiv" oder "negativ") enthalten, sondern auch eine kurze Beschreibung des mikroskopischen Bildes. Dies stärkt die Plausibilität der erbrachten Leistung bei nachträglichen Prüfverfahren erheblich.

Dokumentationsbeispiel:
Sputum-Untersuchung bei V. a. Tbc. Durchführung einer Ziehl-Neelsen-Färbung des Nativmaterials. Lichtmikroskopische Beurteilung bei 1000-facher Vergrößerung: Nachweis vereinzelter roter, säurefester Stäbchenbakterien. Befund: Positiv für säurefeste Stäbchen.

GOÄ 4512: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Im Bereich der Laborleistungen (Abschnitt M) ist der Spielraum für Steigerungssätze stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt hier beim 1.15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1.3-fachen Höchstsatz ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Relevante Gründe für eine Faktorerhöhung können ein extrem zähes, schwer aufzubereitendes Probenmaterial oder ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der mikroskopischen Suche in zellarmen Präparaten sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4512 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Infektionsdiagnostik eingesetzt. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Beratung nach GOÄ 1 oder die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 bei der Probenentnahme. Auch die Kombination mit der GOÄ 4510 für eine parallele Gram-Färbung zur allgemeinen Keimdifferenzierung ist bei medizinischer Notwendigkeit möglich. Eine zeitgleiche Abrechnung von Ziffern des Speziallabors muss jedoch immer auf die Ausschlussbestimmungen der GOÄ hin überprüft werden.

Ziffer 4512 in der neuen GOÄ

Die Ziehl-Neelsen-Färbung aus Nativmaterial wird zur neuen Nummer 12389 — „Ziehl-Neelsen-Färbung, Nativmaterial; Färbung, Hellfeldmikroskopie; Auswertung: z. B. semiquantitativ". Festpreis: 12,25 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 7,37 €). Das untersuchte Nativmaterial ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4512

Die GOÄ-Ziffer 4512 wird für die lichtmikroskopische Untersuchung von Nativmaterial nach einer aufwendigeren Anfärbung, speziell der Ziehl-Neelsen-Färbung, abgerechnet. Typischerweise erfolgt dies zum Nachweis von säurefesten Stäbchen wie Mykobakterien. Die Abrechnung setzt die Durchführung und Dokumentation dieser spezifischen Färbemethode voraus.
Für die GOÄ-Ziffer 4512 gilt bei einfachem Satz ein Betrag von 6,41 Euro (110 Punkte). Der Regelhöchstsatz im Laborbereich (1,15-facher Satz) beträgt 7,37 Euro, während der Höchstsatz (1,3-facher Satz) bei 8,34 Euro liegt. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
Ja, die GOÄ 4512 kann neben einfachen Färbungen wie der Gram-Färbung nach Ziffer 4510 abgerechnet werden, sofern es sich um unterschiedliche Untersuchungen oder separates Probenmaterial handelt. Es ist jedoch darauf zu achten, dass dieselbe Färbung nicht mehrfach für dieselbe Probe berechnet wird. Die genauen Parameter müssen auf der Liquidation angegeben werden.
In der Patientenakte müssen das entnommene Nativmaterial, die Durchführung der Ziehl-Neelsen-Färbung sowie das qualitative mikroskopische Ergebnis dokumentiert werden. Zudem verlangt die GOÄ, dass die untersuchten Parameter explizit auf der Rechnung ausgewiesen werden. Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen bei Prüfungen.
Die GOÄ-Ziffer 4512 darf nicht für einfache Orientierungsuntersuchungen ohne aufwendige Färbung herangezogen werden. Zudem sind Überschneidungen mit anderen labordiagnostischen Komplexen des Abschnitts M zu beachten, wenn diese dieselbe methodische Leistung beinhalten. Eine Doppelabrechnung für identische Färbeprozesse aus derselben Probe ist ausgeschlossen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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