GOÄ 4513: Bakteriennachweis im Nativmaterial abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4513
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich aufwendigerer Anfärbung - qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 110  
Einfachsatz 6,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 7,37 € 1,1x
Höchstsatz 8,34 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4513

Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich aufwendigerer Anfärbung - qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4513 beschreibt eine qualitative lichtmikroskopische Untersuchung von direkt entnommenem Patientenmaterial. Im Zentrum dieser Leistung steht der Nachweis von Bakterien unter Anwendung einer aufwendigeren Färbetechnik. Diese Methode erlaubt eine schnelle erste Orientierung über die vorhandene Keinflora noch vor dem Vorliegen einer zeitintensiven Kultur.

Die Leistung umfasst die Probenvorbereitung, das Ausstreichen auf dem Objektträger, den eigentlichen Färbeprozess sowie die anschließende mikroskopische Beurteilung. Da es sich um eine qualitative Untersuchung handelt, wird das Vorhandensein und die Morphologie der Erreger bewertet. Die Angabe des konkreten Parameters auf der Rechnung ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattung.

GOÄ 4513 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 4513 immer dann zum Einsatz, wenn eine schnelle therapeutische Entscheidung getroffen werden muss. Typische Indikationen sind der Verdacht auf bakterielle Infektionen in sterilen Körperflüssigkeiten oder Sekreten. Die Gram-Färbung liefert hierbei innerhalb kürzester Zeit entscheidende Hinweise auf die Erregerstruktur.

Besonders in der Gynäkologie, Urologie und Allgemeinmedizin ist diese Schnellanalytik unverzichtbar. Sie ermöglicht die Differenzierung zwischen grampositiven und gramnegativen Bakterien sowie die Beurteilung von Zellbildern. Auch der Nachweis von säurefesten Stäbchen bei Tuberkuloseverdacht mittels Ziehl-Neelsen-Färbung fällt unter diese Gebührenordnungsposition.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4513

Fallbeispiel 1: Verdacht auf bakterielle Meningitis

Ein Patient stellt sich mit akutem Meningismus und Fieber in der Praxis vor. Nach Durchführung einer Lumbalpunktion wird der gewonnene Liquor umgehend mittels Gram-Färbung untersucht. Der Nachweis von gramnegativen Diplokokken sichert den Verdacht auf eine Meningokokken-Meningitis ab.

Die schnelle Diagnose rechtfertigt die sofortige Einleitung der gezielten Antibiotikatherapie. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4513 für die mikroskopische Untersuchung des Liquors. Als Parameter wird "Gram-Färbung Liquor" auf der Liquidation angegeben.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer Vaginitis in der Gynäkologie

Eine Patientin klagt über verstärkten Ausfluss und Juckreiz. Zur Differenzierung zwischen einer Aminkolpitis und einer Candidose wird ein Vaginalabstrich entnommen. Die anschließende Gram-Färbung zeigt das typische Bild von Schlüsselzellen (Clue Cells) und einen Verlust der Laktobazillenflora.

Diese schnelle In-office-Diagnostik sichert die Diagnose einer bakteriellen Vaginose. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4513 mit dem Rechnungsvermerk "Gram-Färbung Vaginalsekret". Die Probenentnahme wird separat liquidiert.

Fallbeispiel 3: Sputum-Untersuchung bei Tuberkuloseverdacht

Bei einem Patienten mit chronischem Husten und Gewichtsverlust besteht der Verdacht auf eine pulmonale Tuberkulose. Es wird Sputum gewonnen und ein Ausstrichpräparat angefertigt. Die Färbung erfolgt nach der aufwendigen Ziehl-Neelsen-Methode zur Darstellung säurefester Stäbchen.

Der Nachweis roter Stäbchen sichert den Verdacht auf Mykobakterien. Die erbrachte Leistung wird mit der GOÄ-Ziffer 4513 abgerechnet. Auf der Rechnung wird der Parameter "Ziehl-Neelsen-Färbung Sputum" ausgewiesen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4513: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4513 ist das Versäumnis, den untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die konkrete Färbung oder der Zielorganismus benannt werden muss. Fehlt dieser Zusatz, ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von privaten Krankenversicherungen zurückgewiesen werden.

Achtung: Die bloße Angabe der Ziffer 4513 ohne den Zusatz des Parameters (z. B. "Gram-Färbung") führt regelmäßig zu Erstattungsproblemen. Achten Sie auf eine lückenlose Dokumentation und Rechnungslegung.

Ein weiterer Konfliktpunkt ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit einfacheren Färbeverfahren. Wird für dieselbe Probe sowohl eine einfache Orientierungsfärbung nach GOÄ 4512 als auch eine aufwendigere Färbung nach GOÄ 4513 durchgeführt, ist nur die höherwertige Leistung berechenbar. Eine Doppelabrechnung für dasselbe Untersuchungsmaterial ist ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 4513: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen und Regresse. In der Patientenakte müssen neben der Indikation auch das entnommene Material und die angewandte Färbemethode dokumentiert werden. Auch das mikroskopische Ergebnis gehört zwingend in den Befundbericht.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. eitrige Wundinfektion nach Bagatelltrauma. Material: Wundabstrich linker Unterschenkel. Methode: Gram-Färbung (GOÄ 4513). Befund: Reichlich Granulozyten, zahlreiche grampositive Kokken in Haufen (V. a. Staphylokokken).

Die Dokumentation sollte so gestaltet sein, dass ein sachverständiger Dritter die Notwendigkeit und Durchführung der Untersuchung mühelos nachvollziehen kann. Die Aufbewahrung der gefärbten Objektträger ist zwar nicht unbegrenzt nötig, die schriftliche Befundung in der Kartei hingegen obligat.

GOÄ 4513: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4513 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt hier beim 1,15-fachen Satz, der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig.

Tipp: Begründen Sie eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz stets mit patienten- oder probenspezifischen Besonderheiten. Ein Beispiel ist eine extrem zähe Probenkonsistenz, die eine aufwendige Vorbereitung erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4513 wird häufig im Rahmen einer Akutdiagnostik erbracht. Sinnvolle Kombinationen ergeben sich mit der Probenentnahme, beispielsweise dem Abstrich nach GOÄ 298. Auch die vorausgehende symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 oder die Beratung nach GOÄ 1 sind regelhaft kombinierbar, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nicht zulässig ist die Kombination mit aufwendigen kulturellen Verfahren aus derselben Probe, wenn diese die mikroskopische Untersuchung bereits als Teilschritt beinhalten. Achten Sie darauf, dass bei Einsendung an ein Fremdlabor die Praxis die Ziffer 4513 nicht selbst abrechnen darf.

Ziffer 4513 in der neuen GOÄ

Die Sammelziffer 4513 für lichtmikroskopische Untersuchungen mit aufwendigerer Anfärbung und ähnlichem methodischen Aufwand wird in der neuen GOÄ nach Färbemethode differenziert:

  • 12371 Acridinorange-Färbung (Fluoreszenzmikroskopie) — 8,38 €
  • 12378 Fuchsin-Färbung (Hellfeldmikroskopie) — 3,11 €
  • 12382 Kinyoun-Färbung (Hellfeldmikroskopie) — 12,25 €
  • 12386 Neisser-Färbung (Hellfeldmikroskopie) — 16,12 €

Das untersuchte Nativmaterial ist jeweils anzugeben. Heute bringt die 4513 beim 2,3-fachen Satz 7,37 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4513

Die GOÄ-Ziffer 4513 umfasst im Gegensatz zur einfacheren GOÄ 4512 eine aufwendigere Färbung wie die Gram-Färbung oder die Ziehl-Neelsen-Färbung. Während die Ziffer 4512 für einfache Orientierungsfärbungen genutzt wird, erfordert die 4513 einen höheren methodischen Aufwand. Daher ist die Ziffer 4513 auch höher bewertet.
Ja, die GOÄ 4513 kann am selben Tag mehrfach abgerechnet werden, wenn verschiedene Proben oder unterschiedliche Lokalisationen untersucht werden. In der Rechnung müssen die jeweiligen Proben und die untersuchten Parameter zwingend getrennt angegeben werden. Eine mehrfache Abrechnung für dieselbe Probe ist hingegen unzulässig.
Unter die GOÄ-Ziffer 4513 fallen aufwendigere Färbeverfahren wie die Gram-Färbung, die Ziehl-Neelsen-Färbung für Mykobakterien oder die Auramin-Färbung. Einfache Färbungen mit Methylenblau oder Tuschepräparate werden hingegen in der Regel nach der günstigeren GOÄ 4512 liquidiert.
Ja, die Angabe des untersuchten Parameters auf der Liquidation ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ zwingend vorgeschrieben. Fehlt diese Angabe, beispielsweise der Hinweis auf eine Gram-Färbung, kann der Kostenträger die Erstattung vererweigern. Eine bloße Nennung der Ziffernziffer reicht nicht aus.
Der maximale Steigerungssatz für Laborleistungen des Abschnitts M, zu dem auch die GOÄ 4513 gehört, liegt bei 1,3. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-Fache der Gebühr. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
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