GOÄ 4634: Lichtmikroskopische Untersuchung richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4634
Lichtmikroskopische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Einschluß- oder Elementarkörperchen aus Zellmaterial - einschließlich Anfärbung - , qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 80  
Einfachsatz 4,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 5,36 € 1,1x
Höchstsatz 6,06 € 1,3x

Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4634

Lichtmikroskopische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Einschluß- oder Elementarkörperchen aus Zellmaterial - einschließlich Anfärbung - , qualitativ, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4634 beschreibt eine spezialisierte lichtmikroskopische Untersuchung von nativem Zellmaterial. Ziel dieser Untersuchung ist der qualitative Nachweis von charakteristischen Einschluß- oder Elementarkörperchen, die auf eine virale oder intrazelluläre bakterielle Infektion hinweisen. Die für die Visualisierung notwendige Anfärbung des Präparats ist bereits vollständig in der Gebühr enthalten.

GOÄ 4634 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Anwendung der GOÄ 4634 ist in der dermatologischen, gynäkologischen und ophthalmologischen Praxis von hoher Bedeutung. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf Infektionen mit dem Herpes-simplex-Virus oder dem Varizella-Zoster-Virus, die sich durch charakteristische Riesenzellen im Tzanck-Test äußern. Auch der Nachweis von Chlamydia trachomatis in Bindehautabstrichen von Neugeborenen fällt unter dieses Leistungsspektrum.

Die Abgrenzung zu einfachen mikroskopischen Untersuchungen ist essenziell. Während einfache native Präparate ohne gezielte Suche nach intrazellulären Strukturen anders bewertet werden, verlangt die Ziffer 4634 eine gezielte Präparateaufbereitung und Färbung. Dies rechtfertigt den höheren Punktwert im Vergleich zu Standarduntersuchungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4634

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Herpes-simplex-Virus

Ein Patient stellt sich mit schmerzhaften Bläschen im Mundwinkel vor. Der Arzt entnimmt einen Abstrich vom Bläschengrund, führt eine Giemsa-Färbung durch und sucht mikroskopisch nach mehrkernigen Riesenzellen. Die Dokumentation sichert den Befund. Abgerechnet wird die GOÄ 4634 mit dem Zusatz des untersuchten Herpes-simplex-Virus.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Molluscum contagiosum

Bei einem Kind zeigen sich typische Dellwarzen an den Extremitäten. Der Arzt exprimiert den Inhalt einer Papel und führt eine lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Henderson-Paterson-Einschlußkörperchen durch. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4634. Auf der Liquidation wird das Molluscum-contagiosum-Virus explizit angegeben.

Fallbeispiel 3: Neugeborenen-Konjunktivitis

Ein Säugling zeigt Anzeichen einer eitrigen Bindehautentzündung. Zum Ausschluss einer Chlamydien-Infektion wird ein Konjunktivalschaber entnommen und gefärbt. Der Arzt sucht nach Halberstaedter-Prowazek-Einschlüssen. Die Abrechnung erfolgt analog über die GOÄ 4634 unter Angabe des Erregers Chlamydia trachomatis.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4634: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste formale Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4634 ist das Fehlen der Erregerangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Viren namentlich aufzuführen sind. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Erstattungsverweigerungen durch Privatversicherungen.

Achtung: Ohne die konkrete Nennung des untersuchten Erregers auf der Liquidation ist die Abrechnung der GOÄ 4634 formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern erfolgreich gekürzt werden.

Ein weiterer Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von einfachen Färbeverfahren nach anderen Ziffern. Da die Anfärbung des Zellmaterials integraler Bestandteil der GOÄ 4634 ist, dürfen separate Färbeziffern für dasselbe Präparat nicht zusätzlich angesetzt werden.

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Dokumentation der GOÄ 4634: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, die genaue Lokalisation der Probenentnahme sowie das verwendete Färbeverfahren dokumentiert werden. Auch das mikroskopische Ergebnis bezüglich der Einschlußkörperchen muss klar festgehalten werden.

Dokumentation: Abstrich vom Bläschengrund (rechter Mundwinkel). Präparateherstellung und Giemsa-Färbung. Lichtmikroskopischer Nachweis von mehrkernigen Riesenzellen und intranukleären Einschlußkörperchen (V. a. Herpes-simplex-Virus).

Zusätzlich sollte vermerkt werden, welcher spezifische Erreger differenzialdiagnostisch gesucht wurde. Dies erleichtert im Nachgang die korrekte Rechnungsstellung und belegt die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung zweifelsfrei.

GOÄ 4634: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4634 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Gebührensatz. Eine Steigerung über den Regelsatz von 1,15 hinaus ist nur bei erhöhtem zeitlichen oder technischen Aufwand zulässig. Dies kann beispielsweise durch stark verunreinigtes Probenmaterial oder schwer abgrenzbare Zellstrukturen begründet werden.

Tipp: Dokumentieren Sie einen erhöhten Zeitaufwand bei der Mikroskopie, beispielsweise durch dicke Zellschichten oder störende Artefakte, direkt in der Akte, um die Steigerung auf den 1,3-fachen Satz rechtssicher zu begründen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4634 wird häufig im Rahmen einer Erst- oder Folgekonsultation erbracht. Daher ist die Kombination mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder der Beratung nach GOÄ-Ziffer 1 üblich. Auch die Materialentnahme mittels Abstrich nach GOÄ-Ziffer 298 kann in der Regel nebeneinander berechnet werden, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 4634 in der neuen GOÄ

Die Auffangziffer für lichtmikroskopische Untersuchungen auf Einschluss- oder Elementarkörperchen im Nativmaterial mit ähnlichem Aufwand hat im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. (Heute beim 2,3-fachen Satz: 5,36 €.)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4634

Unter der GOÄ-Ziffer 4634 wird die qualitative lichtmikroskopische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Einschluß- oder Elementarkörperchen abgerechnet. Dies umfasst auch die notwendige Anfärbung des Zellmaterials.
Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) beträgt der Regelhöchstsatz für die GOÄ 4634 das 1,15-Fache (5,36 €). Der maximale Höchstsatz liegt beim 1,3-Fachen (6,06 €) und erfordert eine medizinische Begründung.
Ja, die Angabe des untersuchten Virus auf der Liquidation ist eine zwingende formale Vorgabe der GOÄ für die Ziffer 4634. Ohne diese Angabe riskieren Praxen Honorarverluste bei der Erstattung durch die PKV.
Ja, der Nachweis von Halberstaedter-Prowazek-Einschlußkörperchen bei Chlamydien-Infektionen kann über die GOÄ 4634 abgerechnet werden. Da Chlamydien jedoch Bakterien sind, sollte die Abrechnung methodenanalog oder unter genauer Dokumentation erfolgen.
Die GOÄ-Ziffer 4634 schließt die Anfärbung des Zellmaterials bereits ein. Typische Verfahren wie die Giemsa-Färbung oder Methylenblau-Färbung können daher nicht separat berechnet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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