Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4633
Lichtmikroskopische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Einschluß- oder Elementarkörperchen aus Zellmaterial - einschließlich Anfärbung - , qualitativ, je Untersuchung -Herpes simplex Viren
Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4633 beschreibt eine qualitative Laborleistung aus dem Bereich der mikroskopischen Untersuchungen. Ziel dieser Untersuchung ist der direkte Nachweis von zellulären Veränderungen, die durch eine Infektion mit dem Herpes-simplex-Virus (HSV) verursacht werden. Hierzu wird gewonnenes Zellmaterial, meist aus dem Grund frischer Bläschen, aufbereitet und lichtmikroskopisch analysiert.
Die Leistung beinhaltet explizit alle Schritte der Präparation. Dazu gehört auch die notwendige Anfärbung des Untersuchungsmaterials, beispielsweise mittels einer Giemsa- oder Papanicolaou-Färbung. Da diese Schritte integraler Bestandteil der Ziffer sind, dürfen sie nicht separat in Rechnung gestellt werden.
GOÄ 4633 in der Praxis: Schnelle Diagnostik bei Herpes-Verdacht
In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 4633 vor allem dann zum Einsatz, wenn ein schneller, visueller Befund bei Verdacht auf eine Herpes-simplex-Infektion benötigt wird. Typische Indikationen sind akute, schmerzhafte Bläschenbildungen im Genitalbereich oder im Gesicht. Auch bei unklaren kutanen Läsionen liefert die mikroskopische Untersuchung rasche Ergebnisse.
Der sogenannte Tzanck-Test ist das klassische klinische Verfahren, das unter dieser Ziffer abgerechnet wird. Durch die mikroskopische Beurteilung lassen sich charakteristische, mehrkernige Riesenzellen und intranukleäre Einschlusskörperchen identifizieren. Obwohl modernere Verfahren wie die PCR eine höhere Sensitivität aufweisen, bleibt diese Methode aufgrund ihrer Schnelligkeit und Kosteneffizienz relevant.
Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 4633 gezielt als patientennahe Sofortdiagnostik in der Praxis, um bei akutem Herpes-Verdacht ohne Zeitverzögerung eine antivirale Therapie einleiten zu können.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4633
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Herpes genitalis
Eine Patientin stellt sich mit schmerzhaften, gruppierten Bläschen im Vulvabereich vor. Zur schnellen Absicherung der Diagnose entnimmt der Arzt ein Abstrichpräparat vom Bläschengrund. Nach Fixierung und Giemsa-Färbung erfolgt die lichtmikroskopische Untersuchung in der Praxis.
Es zeigen sich typische Riesenzellen, was den Verdacht bestätigt. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffern 1, 5, 298 (Abstrich) und GOÄ 4633 mit dem Rechnungszusatz "Herpes simplex Viren".
Fallbeispiel 2: Rezidivierender Herpes labialis mit atypischem Verlauf
Ein Patient präsentiert sich mit einer stark verkrusteten, atypischen Lippenläsion. Um eine bakterielle Superinfektion von einem Herpes-Rezidiv abzugrenzen, wird Zellmaterial gewonnen und mikroskopisch untersucht. Die Untersuchung verläuft positiv für Einschlußkörperchen. Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die GOÄ 4633 erfolgreich zur Diagnoseabsicherung abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Ophthalmologischer Verdacht auf Keratitis herpetica
Ein Patient klagt über ein akutes Fremdkörpergefühl und Schmerzen im Auge. Der Augenarzt entnimmt vorsichtig Hornhaut-Zellmaterial und führt eine lichtmikroskopische Untersuchung durch. Der Nachweis von viralen Elementarkörperchen sichert die Diagnose einer Herpes-Keratitis. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4633 neben den ophthalmologischen Basisziffern.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4633: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Abrechnungsfehler ist das Fehlen der obligatorischen Angabe der untersuchten Viren auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt zwingend vor, dass die Bezeichnung "Herpes simplex Viren" auf der Rechnung aufgeführt sein muss. Fehlt dieser Zusatz, wird die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen regelmäßig beanstandet.
Ein weiterer Fehler betrifft die unzulässige Doppelabrechnung von Färbeverfahren. Da die Anfärbung bereits in der Leistungsbeschreibung der GOÄ 4633 enthalten ist, dürfen Ziffern wie die GOÄ 3509 (Färbung) nicht zusätzlich für dieselbe Untersuchung berechnet werden. Dies führt bei Prüfungen unweigerlich zu Honorarkürzungen.
Achtung: Achten Sie streng darauf, dass bei der Abrechnung der GOÄ 4633 keine zusätzlichen mikroskopischen Spezialfärbungen für dasselbe Probenmaterial angesetzt werden, da diese bereits abgegolten sind.
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Dokumentation der GOÄ 4633: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die Untersuchung klar ersichtlich sein. Auch der genaue Ort der Probenentnahme sollte präzise dokumentiert werden.
Zudem müssen der Ablauf der Untersuchung sowie das qualitative Ergebnis zweifelsfrei festgehalten werden. Dazu gehören Angaben zur verwendeten Färbemethode und die detaillierte Beschreibung des mikroskopischen Befundes. Ein standardisierter Eintrag in der elektronischen Patientenakte erleichtert diesen Prozess erheblich.
Dokumentationsbeispiel: Abstrich vom Bläschengrund der Unterlippe rechts bei V. a. Herpes labialis. Präparatherstellung und Giemsa-Färbung durchgeführt. Lichtmikroskopische Untersuchung (GOÄ 4633): Nachweis von mehrkernigen Riesenzellen und intranukleären Einschlußkörperchen (Befund positiv für Herpes-simplex-Viren).
GOÄ 4633: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ 4633 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (5,36 €), der maximale Steigerungssatz beim 1,3-fachen Satz (6,06 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig.
Gründe für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz können beispielsweise ein extrem zellarmes Probenmaterial sein, das eine zeitaufwendige Suche nach diagnostischen Zellen erfordert. Auch starke Verunreinigungen des Nativmaterials, die die Beurteilung erheblich erschweren, rechtfertigen eine entsprechende Begründung auf der Rechnung.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4633 lässt sich hervorragend mit anderen diagnostischen und beratenden Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der GOÄ 1 (Beratung) oder der GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Ziffer 298 für die Entnahme von Abstrichmaterial ist eine regelmäßige und zulässige Begleitposition.
Ziffer 4633 in der neuen GOÄ
Die lichtmikroskopische Untersuchung auf Einschluss- oder Elementarkörperchen von Herpes-simplex-Viren im Nativmaterial hat im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. (Heute beim 2,3-fachen Satz: 5,36 €.)
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4633
Was hat nicht gestimmt?