GOÄ 4762: Trichomonaden-Kultur korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4762
Untersuchung zum Nachweis von Parasiten durch Züchtung auf Kulturmedien, je Untersuchung -Trichomonaden
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4762

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4762 beschreibt die Untersuchung zum Nachweis von Parasiten durch Züchtung auf Kulturmedien. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M II (Spezielle Laboruntersuchungen - Mikrobiologie) angesiedelt. Der Fokus liegt hierbei spezifisch auf dem Nachweis von Trichomonaden, einem weit verbreiteten urogenitalen Erreger.

Die Leistung umfasst alle Teilschritte der Züchtung, angefangen bei der Beimpfung des speziellen Kulturmediums über die Bebrütung bis hin zur regelmäßigen mikroskopischen Kontrolle und Auswertung. Da es sich um eine Speziallaborleistung handelt, gelten besondere Anforderungen an die apparative Ausstattung und die fachliche Qualifikation des durchführenden Arztes.

GOÄ 4762 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Züchtung von Trichomonaden kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der Verdacht auf eine Trichomoniasis besteht, der mikroskopische Direktnachweis im Nativpräparat jedoch negativ oder uneindeutig ausgefallen ist. Da die Sensitivität der Kultur deutlich höher ist als die der einfachen Mikroskopie, gilt sie in vielen Leitlinien als wertvolles diagnostisches Werkzeug.

Typische klinische Symptome, die eine Untersuchung nach GOÄ 4762 rechtfertigen, sind hartnäckiger, oft schäumender Fluor vaginalis bei Frauen sowie therapieresistente Urethritis oder Prostatitis bei Männern. Auch im Rahmen der Partnerdiagnostik nach einer nachgewiesenen Infektion ist die Durchführung dieser Kultur medizinisch indiziert.

Tipp: Da die Züchtung von Trichomonaden ein spezielles Transportmedium und eine zeitnahe Verarbeitung erfordert, sollte die Probenentnahme und der Transport präzise auf die Laborabläufe abgestimmt werden, um falsch-negative Ergebnisse zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4762

Fallbeispiel 1: Unklarer Fluor vaginalis bei einer Patientin

Eine Patientin stellt sich mit juckendem, gelblich-grünem Ausfluss in der gynäkologischen Praxis vor. Der mikroskopische Direktbefund zeigt keine eindeutigen Trichomonaden, weshalb eine Kultur auf Spezialmedien angelegt wird. Nach dreitägiger Bebrütung zeigt sich ein positives Wachstum von Trichomonas vaginalis. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4762 für die Züchtung, neben den gynäkologischen Grundleistungen.

Fallbeispiel 2: Chronische Urethritis beim Mann

Ein männlicher Patient leidet unter rezidivierendem Harnröhrenbrennen ohne Erregernachweis in der Standardbakteriologie. Zum Ausschluss einer Trichomonaden-Infektion wird ein Urethralabstrich entnommen und eine Kulturzüchtung veranlasst. Die Abrechnung der GOÄ 4762 erfolgt unter Angabe des untersuchten Parasiten (Trichomonaden) auf der Liquidation.

Fallbeispiel 3: Partnerdiagnostik bei gesicherter Trichomoniasis

Nach der Diagnose einer Trichomoniasis bei einer Patientin stellt sich deren symptomfreier Partner zur Untersuchung vor. Zur Absicherung einer asymptomatischen Infektion wird eine Erregerzüchtung durchgeführt. Die Abrechnung der GOÄ 4762 ist hierbei vollumfänglich begründet, da die Infektionskette unterbrochen werden muss.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4762: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4762 ist das Fehlen der konkreten Erregerangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parasiten benannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Erstattungsverweigerungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem darf die Ziffer nicht mit anderen Züchtungsverfahren für denselben Erreger aus derselben Probe nebeneinander berechnet werden. Die parallele Abrechnung von allgemeinen mikrobiologischen Kulturen (z. B. nach GOÄ 4711) ist nur dann zulässig, wenn damit andere Zielorganismen (wie Bakterien oder Pilze) isoliert werden sollen.

Achtung: Die bloße mikroskopische Beurteilung eines Nativpräparats darf nicht als Kultur nach GOÄ 4762 abgerechnet werden. Für die native Mikroskopie ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 3512 heranzuziehen.

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Dokumentation der GOÄ 4762: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und schützt vor Regressansprüchen. In der Patientenakte müssen das Entnahmedatum, die Art des Untersuchungsmaterials (z. B. Vaginalabstrich) sowie das verwendete Kulturmedium exakt festgehalten werden. Auch die täglichen Ableseergebnisse und der finale Befund gehören in die Dokumentation.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der medizinischen Indikation, insbesondere wenn der mikroskopische Schnelltest zuvor negativ war. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit der sensitiveren kulturellen Diagnostik im Nachgang.

Dokumentation: Vaginalabstrich entnommen am 12.10. um 09:00 Uhr. Beimpfung des Trichomonaden-Spezialmediums (InPouch). Bebrütung bei 37 °C. Mikroskopische Kontrollen am 13.10. und 14.10. negativ. Finaler Befund am 15.10.: Nachweis von Trichomonas vaginalis positiv. Abrechnung nach GOÄ 4762.

GOÄ 4762: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4762 zum Abschnitt M II gehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei extrem schwierigen Wachstumsbedingungen oder stark verunreinigten Proben, die einen erhöhten Isolationsaufwand erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4762 häufig mit der GOÄ-Ziffer 298 (Injektion, Infusion oder Blutentnahme) oder den entsprechenden Abstrichentnahmeziffern kombiniert. Auch die Kombination mit der GOÄ 3512 (mikroskopische Untersuchung) ist üblich, wenn vor der Kultur ein Nativpräparat untersucht wurde. Wichtig ist hierbei, dass beide Leistungen getrennt voneinander erbracht und dokumentiert wurden.

Ziffer 4762 in der neuen GOÄ

Die Anzüchtung von Trichomonaden auf Kulturmedien wird in der neuen GOÄ durch Nummer 12532 „Parasit-Anzucht, je Nährmedium" abgebildet, mit einem Festpreis von 17,00 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Zusammen mit den alten Nrn. 4760, 4761 und 4763 vereint die neue GOÄ alle parasitologischen Anzuchtziffern in einer einzigen, nach Nährmedien abgestuften Leistung. Trichomonas ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4762

Die GOÄ-Ziffer 4762 wird für den kulturellen Nachweis von Trichomonaden auf speziellen Nährmedien abgerechnet. Dies ist typischerweise bei Verdacht auf eine Trichomoniasis im Rahmen urogenitaler Infektionen der Fall. Die Abrechnung setzt die tatsächliche Durchführung der Züchtung im Labor voraus.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parasiten explizit angegeben werden. Bei der Ziffer 4762 ist dies in der Regel der Nachweis von Trichomonas vaginalis. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung durch private Krankenversicherungen verweigert werden.
Ja, die Nebeneinanderberechnung mit anderen Züchtungs- oder Nachweisverfahren ist grundsätzlich möglich, sofern es sich um unterschiedliche Erreger handelt. Es müssen jedoch die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) beachtet werden. Insbesondere sind Überschneidungen bei identischen Untersuchungsmaterialien genau zu prüfen.
Für Leistungen des Abschnitts MII (Spezielle Laboruntersuchungen) gilt der Regelhöchstsatz von 1,15-fach. Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung. Höhere Steigerungssätze sind für diese Laborleistungen nach der GOÄ ausgeschlossen.
Die GOÄ 4762 rechnet die zeitaufwendige Züchtung auf Kulturmedien ab, während der Direktnachweis mittels Mikroskopie nach anderen Ziffern bewertet wird. Der mikroskopische Nachweis von Trichomonaden im Nativpräparat wird beispielsweise nach GOÄ 3512 abgerechnet. Die Kultur bietet eine höhere Sensitivität, erfordert jedoch eine mehrtägige Bebrütung.
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