GOÄ 4786: Elektrophorese & Transfer abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 4786
Trennung von Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z. B. Dot-Blot, ­Slot-­Blot )
Punktzahl 600  
Einfachsatz 34,97 € 1,0x
Regelhöchstsatz 40,22 € 1,1x
Höchstsatz 45,46 € 1,3x

Die Abrechnung molekularbiologischer Analysen nach GOÄ-Nr. 4786 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Kombinationen und Analog-Optionen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4786

GOÄ-Nr. 4786: Trennung von Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z. B. Dot-Blot, Slot-Blot)

Die Leistung nach GOÄ-Nr. 4786 ist im Abschnitt M IV. 5. der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Dieser Bereich umfasst spezialisierte Untersuchungen zur molekularbiologischen Identifizierung von Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten. Ausgangspunkt für diese Ziffer ist stets eine Suspension von Nukleinsäurefragmenten, die beispielsweise aus einem enzymatischen Verdau oder einer PCR-Amplifikation stammen.

Die Ziffer beschreibt einen zweistufigen Prozess im Labor. Zunächst erfolgt die physikalische Trennung der Fragmente mittels elektrophoretischer Methoden. Im zweiten Schritt werden die aufgetrennten Fragmente auf ein stabiles Trägermaterial (meist eine Nylonmembran) transferiert und dort fixiert.

GOÄ 4786 in der Praxis: Molekularbiologische Erregerdiagnostik mittels Blotting

In der medizinischen Praxis kommt die GOÄ-Nr. 4786 vor allem bei der differenzierten Erregeridentifikation zum Einsatz. Typische Anwendungsbereiche sind komplexe Fragestellungen in der Mikrobiologie und Virologie, bei denen einfache PCR-Nachweise keine ausreichende Spezifität bieten. Hierzu zählt beispielsweise die Typisierung von Bakterienstämmen mittels Pulsfeldgelelektrophorese (PFGE) bei epidemiologischen Fragestellungen.

Für die elektrophoretische Trennung stehen unterschiedliche methodische Ansätze zur Verfügung. Während die klassische Agarosegelelektrophorese für kleinere Fragmente unter 20 Kilobasenpaaren (kb) genutzt wird, erfordert die PFGE für große DNA-Moleküle bis zu 2 Megabasen (Mb) einen deutlich höheren apparativen Aufwand. Letztere benötigt spezielle Kühlvorrichtungen und eine präzise Steuerung der Spannungszyklen über oft 24 Stunden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass der Transfer (das sogenannte Blotting) zwingend stattfinden muss, um die Ziffer 4786 im Original anzusetzen. Für reine Elektrophoresen ohne Transfer existieren alternative Abrechnungswege.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4786

Fallbeispiel 1: Abklärung einer atypischen Mykobakteriose

Bei einem Patienten mit Verdacht auf eine atypische Mykobakteriose reicht der einfache PCR-Nachweis nicht aus. Nach der DNA-Isolierung und Amplifikation erfolgt ein Restriktionsverdau. Die entstandenen Fragmente werden mittels Agarosegelelektrophorese aufgetrennt und per Kapillarblot auf eine Nylonmembran übertragen.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Nr. 4786 für die elektrophoretische Trennung und den Transfer. Da die Detektion für die Diagnose zwingend erforderlich ist, wird zusätzlich die Hybridisierung nach GOÄ-Nr. 4785 berechnet. Die vorausgegangenen Schritte (Isolierung, PCR, Verdau) werden ebenfalls mit den entsprechenden Ziffern (4780, 4783, 4781) liquidiert.

Fallbeispiel 2: Epidemiologische Stammtypisierung bei einem MRSA-Ausbruch

Zur Aufklärung einer Infektionskette in einer Klinik sollen MRSA-Isolate verglichen werden. Aufgrund der Größe der genomischen DNA-Fragmente wird eine Pulsfeldgelelektrophorese (PFGE) durchgeführt. Nach der 24-stündigen Elektrophorese erfolgt der Transfer der hochmolekularen DNA auf eine Membran.

Aufgrund des extrem hohen zeitlichen und apparativen Aufwands der PFGE ist die Abrechnung der GOÄ-Nr. 4786 gerechtfertigt. Der Transfer bildet die Brücke zur anschließenden Sondenhybridisierung. Die aufwendige Probenvorbereitung in Agarose-Plugs zum Schutz vor Scherkräften stützt zudem eine Argumentation für eine Faktorsteigerung im zulässigen Rahmen.

Fallbeispiel 3: Nachweis von Virustypen mittels Southern-Blot-Analytik

Bei einem immunsupprimierten Patienten soll eine differenzierte Typisierung von DNA-Viren erfolgen. Nach dem enzymatischen Verdau der viralen DNA werden die Fragmente elektrophoretisch getrennt und auf eine Trägermembran geblottet.

Dieser klassische Southern-Blot wird gebührenrechtlich über die Kombination aus GOÄ-Nr. 4786 (Trennung und Transfer) und GOÄ-Nr. 4785 (Detektion mittels Hybridisierung) abgebildet. Diese Kombination reflektiert den hohen manuellen und zeitlichen Aufwand der Nukleinsäureanalytik im Vergleich zu proteinbasierten Blots.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4786: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Nr. 4786 ist das separate Ansetzen der Fixierung. Die Fixierung der Nukleinsäuren auf der Membran (ob durch UV-Licht oder Hitze) ist integraler Bestandteil des Transferschritts. Sie darf unter keinen Umständen mit einer eigenen Ziffer oder als Analoggebühr in Rechnung gestellt werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen (PKV) betrifft die Detektion. Da die GOÄ-Nr. 4786 die Detektion nicht im Leistungstext nennt, muss diese zwingend separat (meist über die Nr. 4785) abgerechnet werden. Gelegentlich versuchen Prüfstellen, die Detektion als in der Nr. 4786 enthalten darzustellen. Dies widerspricht jedoch der Systematik des Abschnitts M, was durch den Vergleich mit dem Western-Blot (Nr. 3763) fachlich widerlegt werden kann.

Achtung: Wird eine Elektrophorese durchgeführt, bei der die Fragmente direkt im Gel (z. B. durch Ethidiumbromid-Färbung) oder im Kapillarsystem visualisiert werden, fehlt der physikalische Transfer. In diesen Fällen ist die GOÄ-Nr. 4786 im Original nicht berechnungsfähig!

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Dokumentation der GOÄ 4786: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Labor- und Patientenakte müssen alle Teilschritte des Verfahrens präzise festgehalten werden. Dazu gehören Angaben zur verwendeten Elektrophoresemethode (z. B. Agarosegel, Laufzeit, Spannung) sowie zum konkreten Transferverfahren (z. B. Vakuum- oder Kapillarblot).

Auch das verwendete Trägermaterial und die Methode der Fixierung sollten dokumentiert werden. Da die Leistung in der Regel Teil einer längeren Analysekette ist, muss der logische Zusammenhang zu den Vorleistungen (wie der DNA-Isolierung nach Nr. 4780) klar erkennbar sein.

Dokumentationsbeispiel:
Isolierung von bakteriellem Genom (GOÄ 4780). Restriktionsverdau mit EcoRI (GOÄ 4781). 1%ige Agarosegelelektrophorese (Laufzeit 60 Min, 80 V). Anschließend Kapillartransfer auf Nylonmembran (GOÄ 4786) und UV-Fixierung. Nachfolgende Hybridisierung mit digoxigenin-markierter Sonde zur Bandendetektion (GOÄ 4785).

GOÄ 4786: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Nr. 4786 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen gebührenrechtlichen Grenzen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach (40,22 €). Eine Steigerung ist maximal bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (45,46 €) zulässig.

Eine Erhöhung des Faktors auf 1,3-fach erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Berechtigte Gründe sind beispielsweise ein außergewöhnlich hoher Aufwand bei der Probenvorbereitung (z. B. Einbettung in Agarose-Plugs bei der PFGE) oder extreme Schwierigkeiten bei der Separation aufgrund stark degradierter Ausgangs-DNA.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Nr. 4786 steht selten allein. Sie ist Teil eines Baukastensystems in der molekularbiologischen Diagnostik. Typischerweise wird sie mit folgenden Ziffern kombiniert:

  • GOÄ-Nr. 4780: Nukleinsäureisolierung (als notwendiger erster Schritt).
  • GOÄ-Nr. 4781: Enzymatischer Verdau (Spaltung der DNA vor der Elektrophorese).
  • GOÄ-Nr. 4783 / 4784: PCR-Amplifikation zur Vervielfältigung der Zielsequenzen.
  • GOÄ-Nr. 4785: Hybridisierung (zur unverzichtbaren Visualisierung der Bandenmuster).

Falls moderne Verfahren genutzt werden, bei denen die Elektrophorese direkt mit einer Detektion gekoppelt ist (ohne Transfer), kann die GOÄ-Nr. 4786 analog herangezogen werden. Dies betrifft beispielsweise die Kapillarelektrophorese im Rahmen von Sequenzierungen oder VNTR-Analysen. In diesem Fall lautet die korrekte Deklaration: "Elektrophorese von Nukleinsäurefragmenten, einschließlich Detektion, analog GOÄ-Nr. 4786".

Ziffer 4786 in der neuen GOÄ

Die Trennung von Nukleinsäurefragmenten mittels Elektrophorese und Transfer auf Trägermaterialien (Dot-Blot, Slot-Blot, alt 2,3-fach: 40,22 €) wird zur neuen Nummer 12305 — „Elektrophorese/Detektion von Nukleinsäurefragmenten, Krankheitserreger-Genom, je Probe" — mit einem Festpreis von 36,62 €. Der untersuchte Krankheitserreger ist in der Rechnung anzugeben. 12305 ist neben 12284 sowie weiteren Amplifikations- und Hybridisierungsziffern für dasselbe Probenmaterial und denselben Erreger nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4786

Die GOÄ-Ziffer 4786 umfasst die elektrophoretische Trennung von Nukleinsäurefragmenten und deren anschließenden Transfer auf ein Trägermaterial wie eine Nylonmembran. Diese Leistung bildet die Grundlage für komplexe molekularbiologische Nachweisverfahren wie den Southern- oder Northern-Blot. Die anschließende Detektion ist jedoch nicht Teil dieser Ziffer.
Ja, die Hybridisierung zur Detektion der übertragenen Fragmente ist gesondert nach GOÄ-Nr. 4785 berechnungsfähig. Da die Ziffer 4786 selbst keine Detektion beinhaltet, ist diese Kombination fachlich notwendig, um ein diagnostisches Ergebnis zu erzielen. Zusammen bilden sie das Äquivalent zu einem vollständigen Blot-Verfahren ab.
Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Nr. 4786 liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 40,22 € entspricht. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, liegt der maximale Steigerungssatz bei 1,3 (45,46 €). Höhere Steigerungssätze über 1,3-fach sind für Laborleistungen in der GOÄ nicht vorgesehen.
Eine Analogabrechnung der GOÄ 4786 ist dann angezeigt, wenn eine Elektrophorese von Nukleinsäurefragmenten inklusive direkter Detektion im Gel oder Kapillarsystem ohne vorherigen Transfer stattfindet. Dies betrifft moderne, hochautomatisierte Verfahren wie die Kapillarelektrophorese im Rahmen von Sequenzierungen oder PCR-RFLP. Dabei entfällt der physische Blotting-Schritt, während die Detektion integriert ist.
Nein, die Fixierung der transferierten Nukleinsäurefragmente auf der Membran ist mit der GOÄ-Nr. 4786 abgegolten. Unabhängig davon, ob die Fixierung mittels UV-Bestrahlung oder durch chemische Verfahren erfolgt, darf sie nicht als eigenständige Leistung in Rechnung gestellt werden. Sie ist integraler Bestandteil des Transferschritts.
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