GOÄ 4873: Chromosomenanalyse richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4873
Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelien einschließlich vorangehender Kultivierung und langzeitiger Subkultivierung – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme –
Punktzahl 3030  
Einfachsatz 176,61 € 1,0x
Regelhöchstsatz 317,90 € 1,8x
Höchstsatz 441,53 € 2,5x
Ausschlüsse
297

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4873 (Chromosomenanalyse). Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungssätze und typische Fehlerquellen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4873

Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelien einschließlich vorangehender Kultivierung und langzeitiger Subkultivierung – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme –

Die GOÄ-Ziffer 4873 beschreibt eine hochkomplexe zytogenetische Leistung. Sie umfasst die vollständige Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelzellen. Im Leistungsumfang ist nicht nur die eigentliche Analyse enthalten, sondern auch die notwendige vorangehende Kultivierung sowie die langzeitige Subkultivierung der Zellen.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist, dass eine eventuell erforderliche Materialentnahme bereits in der Gebühr inbegriffen ist. Die Ziffer ist im Abschnitt N III (Zytogenetik) verortet und bildet einen Eckpfeiler der genetischen Labordiagnostik ab.

GOÄ 4873 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

In der modernen Medizin gewinnen gendiagnostische Verfahren stetig an Bedeutung. Die GOÄ 4873 wird typischerweise bei Fragestellungen angewendet, die eine Langzeitkultivierung von Zellen erfordern. Dies ist besonders häufig bei der Untersuchung von Fruchtwasserzellen nach einer Amniozentese der Fall.

Im Gegensatz zur Ziffer 4872, die auf Kurzzeitkultivierungen abzielt, erfordert die Ziffer 4873 eine meist zweiwöchige Kultivierung, um ausreichend teilungsaktive Zellen zu gewinnen. Typische Indikationen sind der Verdacht auf numerische oder strukturelle Chromosomenaberrationen sowie die Abklärung von Mosaiken.

Tipp: Achten Sie darauf, die Indikation für die zeitaufwendige Langzeitkultivierung stets präzise in den Krankenunterlagen zu dokumentieren, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4873

Fallbeispiel 1: Pränataldiagnostik aus Fruchtwasser

Eine Schwangere stellt sich zur Amniozentese vor. Nach erfolgreicher Punktion werden die gewonnenen Fruchtwasserzellen über zwei Wochen kultiviert und anschließend zytogenetisch untersucht. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4873 für die Chromosomenanalyse inklusive der Langzeitkultivierung.

Fallbeispiel 2: Postnatale Mosaik-Abklärung

Bei einem Neugeborenen besteht der Verdacht auf ein genetisches Mosaik. Es wird eine Hautbiopsie durchgeführt, um Fibroblasten zu gewinnen. Nach der Subkultivierung erfolgt die Chromosomenanalyse. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4873 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 3: Parallele Diagnostik bei Risikoschwangerschaft

Bei einer Patientin werden parallel Chorionzotten (Kurzzeitkultur) und Amnionzellen (Langzeitkultur) untersucht. Hier darf die Ziffer 4872 neben der Ziffer 4873 berechnet werden, da es sich um unterschiedliche Materialien handelt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4873: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler betrifft die unzulässige Nebeneinanderberechnung. Die GOÄ 4873 darf laut den Allgemeinen Bestimmungen nicht neben der Ziffer 297 (Konsilium) berechnet werden. Zudem versuchen Prüfstellen oft, die Nebeneinanderberechnung von 4872 und 4873 am selben Material zu kürzen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Mehrfachberechnung. Die Ziffer 4873 ist je Material höchstens zweimal berechnungsfähig, beispielsweise zum sicheren Ausschluss von Mosaikformen. Eine darüber hinausgehende Vervielfachung wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig beanstandet.

Achtung: Die Leistungen der Kapitel N II und N III dürfen gemäß Abschnitt A der GOÄ nur bis zum 2,5-fachen Satz gesteigert werden. Der normale Höchstsatz von 3,5-fach gilt hier nicht.

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Dokumentation der GOÄ 4873: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Für die Ziffer 4873 müssen der Beginn und das Ende der Kultivierung sowie die Anzahl der angelegten Subkulturen exakt erfasst werden. Auch die angewandte Färbetechnik, wie die GTG-Bänderung, gehört in den Befundbericht.

Falls eine Mehrfachberechnung zum Ausschluss von Artefakten erfolgt, muss diese medizinische Notwendigkeit explizit begründet werden. Ein standardisierter Verweis reicht hier oft nicht aus.

Dokumentation: Fruchtwasserpunktion am 10.10., Anlage der Langzeitkultur über 14 Tage. Zytogenetische Analyse mittels GTG-Bänderung zur Abklärung einer Trisomie. Befunderstellung am 24.10.

GOÄ 4873: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für die GOÄ 4873 reicht vom 1,0-fachen bis zum 2,5-fachen Satz. Der Schwellenwert liegt beim 1,8-fachen Satz. Eine Steigerung über den Schwellenwert hinaus erfordert eine patientenbezogene Begründung, wie etwa einen extrem langsamen Zellwachstumsprozess oder schwierige Präparationsbedingungen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Chromosomenanalyse mit einem FISH-Schnelltest nach Ziffer 3924 kombiniert, um vorab schnelle Ergebnisse zu liefern. Diese Kombination ist vollumfänglich zulässig. Auch die Kombination mit molekulargenetischen PCR-Leistungen aus dem Abschnitt M ist unter Beachtung der jeweiligen Bestimmungen möglich.

Ziffer 4873 in der neuen GOÄ

Die Chromosomenanalyse aus Langzeitkulturen — heute beim 2,3-fachen Satz: 317,90 € — verteilt sich in der neuen GOÄ auf drei Ziffern, wiederum abhängig von Zelltyp und Indikation:

  • 13101 Postnatale Chromosomenpräparation, -untersuchung und humangenetische Begutachtung von Fibroblasten oder Epithelien: 416,95 €
  • 13100 Postnatale Chromosomenpräparation, -untersuchung und humangenetische Begutachtung von Zellen des hämatopoetischen Systems: 364,83 €
  • 13103 Pränatale Chromosomenpräparation, -untersuchung und humangenetische Begutachtung mit Bearbeitung von zwei Kulturen: 755,71 € (je Fötus bei Mehrlingen)

Der neue Katalog unterscheidet nicht mehr zwischen Kurzzeitkultur (4872) und Langzeitkultur (4873); beide alten Ziffern münden in dieselben neuen Leistungen. Die Langzeitkultivierung als methodische Besonderheit ist in den neuen Leistungsbeschreibungen als fakultativer Bestandteil implizit enthalten.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4873

Die GOÄ-Ziffer 4873 wird für Chromosomenanalysen an Fibroblasten oder Epithelzellen abgerechnet, die eine vorherige Langzeitkultivierung erfordern. Typische Anwendungsbereiche sind die Pränataldiagnostik aus Fruchtwasserzellen oder postnatale Untersuchungen an Hautbiopsien.
Ja, die Ziffer 4873 ist je Material höchstens zweimal berechnungsfähig. Dies ist beispielsweise dann zulässig, wenn zusätzliche Kulturen zum sicheren Ausschluss von Mosaikformen oder Artefakten angelegt werden müssen.
Der maximale Steigerungssatz für die GOÄ 4873 liegt bei 2,5-fach, da sie zum Abschnitt N gehört. Der Schwellenwert, ab dem eine schriftliche Begründung erforderlich ist, liegt beim 1,8-fachen Satz.
Eine Nebeneinanderberechnung ist zulässig, wenn die Analysen an unterschiedlichen Materialien durchgeführt werden. Ein typisches Beispiel ist die parallele Untersuchung von Chorionzotten (Ziffer 4872) und Amnionzellen (Ziffer 4873).
Die GOÄ-Ziffer 4873 darf gemäß den allgemeinen Bestimmungen nicht neben der Ziffer 297 (Konsilium) berechnet werden. Zudem ist eine Nebeneinanderberechnung mit Ziffer 4872 am exakt selben Probenmaterial ausgeschlossen.
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