Die Quarzlampendruckbestrahlung nach GOÄ 563 bietet therapeutischen Nutzen bei Hauterkrankungen. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 563
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 563 im Abschnitt E (Physikalisch-medizinische Leistungen) wie folgt:
Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes
Die Leistung ist mit 46 Punkten bewertet. Im einfachen Gebührensatz entspricht dies einem Honorar von 2,68 Euro. Da es sich um eine physikalisch-medizinische Leistung handelt, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,8-fachen Faktor (4,82 Euro) und der Höchstsatz beim 2,5-fachen Faktor (6,70 Euro).
Die Quarzlampendruckbestrahlung unterscheidet sich von der einfachen Lichttherapie durch die gezielte mechanische Druckausübung auf das Behandlungsfeld während der Bestrahlung. Durch diesen Druck wird das Gewebe temporär anämisiert (blutleer gemacht), was die Eindringtiefe der ultravioletten Strahlen in die tieferen Hautschichten signifikant erhöht.
GOÄ 563 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die Quarzlampendruckbestrahlung kommt vor allem in der Dermatologie und der physikalischen Medizin zum Einsatz. Typische Indikationen sind umschriebene, chronisch-entzündliche oder autoimmune Hautprozesse, die auf eine oberflächliche Lichttherapie nicht ausreichend ansprechen. Durch die Kompression des Gewebes mittels eines Quarzglases wird die störende Absorption des Lichts durch den Blutfarbstoff Hämoglobin minimiert.
Häufige klinische Szenarien umfassen die Behandlung der Alopecia areata (kreisrunder Haarausfall), zirkumskripte Sklerodermie (Morphea) sowie hartnäckige, lokal begrenzte Psoriasis-Plaques. Auch bei chronischen Ekzemen, die auf eine topische Therapie nicht ansprechen, kann diese Methode angewendet werden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Druckanwendung mittels eines geeigneten Applikators (z. B. Kromayer-Lampe oder spezieller Quarzkristall-Aufsatz) erfolgt, da die Ziffer ohne diese mechanische Komponente nicht berechtigt ist.
Die Abgrenzung zu anderen Lichttherapieverfahren ist essenziell. Während die einfache UV-Bestrahlung (z. B. nach GOÄ 565) flächig und ohne Druck erfolgt, erfordert die GOÄ 563 zwingend die punktuelle Druckapplikation auf ein definiertes Feld.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 563
Um die korrekte Anwendung der GOÄ-Ziffer 563 im Praxisalltag zu verdeutlichen, dienen die folgenden klinischen Szenarien als Orientierung.
Fallbeispiel 1: Behandlung einer Alopecia areata
Ein Patient stellt sich mit zwei umschriebenen, haarlosen Arealen am behaarten Kopf vor. Nach Diagnosestellung einer Alopecia areata erfolgt die Quarzlampendruckbestrahlung der beiden betroffenen Felder mittels einer Kromayer-Lampe unter mäßigem Druck.
Da zwei getrennte Felder behandelt wurden, ist die GOÄ-Ziffer 563 zweifach ansetzbar. Die Dokumentation muss die genaue Lage und Größe der beiden Areale ausweisen. Neben der GOÄ 563 kann die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 berechnet werden.
Fallbeispiel 2: Chronisch-fokales Kontaktekzem
Bei einer Patientin zeigt sich ein therapieresistentes, stark juckendes Kontaktekzem an der Handfläche. Es wird eine gezielte Quarzlampendruckbestrahlung des betroffenen Areals durchgeführt, um die Entzündungsreaktion in den tieferen Epidermisschichten zu hemmen.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 563 zum Regelsatz (1,8-fach). Da nur ein Feld behandelt wurde, ist die Ziffer einmalig anzusetzen. Eine zusätzliche Beratung nach GOÄ 1 ist am selben Tag berechnungsfähig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Fallbeispiel 3: Zirkumskripte Sklerodermie (Morphea)
Ein Patient mit einer lokalisierten Morphea-Plaque am Unterarm erhält eine serielle Quarzlampendruckbestrahlung zur Reduktion der Gewebeverhärtung. Aufgrund der starken Induration des Gewebes ist eine verlängerte Behandlungszeit und eine besonders präzise Druckdosierung erforderlich.
In diesem Fall kann die GOÄ-Ziffer 563 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 2,5-fach) abgerechnet werden. Die Begründung auf der Rechnung muss den erhöhten Zeitaufwand und die schwierigen anatomischen Verhältnisse durch die Gewebeinduration transparent darstellen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 563: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen Lichttherapieverfahren. Die GOÄ-Ziffer 563 darf laut den Allgemeinen Bestimmungen nicht neben der GOÄ-Ziffer 564 (Quarzlampenbestrahlung, Teilbestrahlung) am selben Tag für denselben Körperbereich abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse sehr genau und kürzen die Erstattung bei Verstößen konsequent.
Achtung: Die bloße Anwendung einer UV-Lampe ohne nachweisbaren mechanischen Druck rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 563. Wird kein Druck ausgeübt, muss auf die GOÄ 564 oder 565 ausgewichen werden, was zu einem geringeren Honorar führt.
Ein weiterer Streitpunkt mit Kostenträgern ist die Mehrfachabrechnung pro Sitzung. Wenn mehrere Felder bestrahlt werden, muss dies medizinisch begründet und exakt dokumentiert sein. Pauschale Mehrfachansätze ohne detaillierte Angabe der behandelten Körperregionen werden von Prüfstellen regelmäßig beanstandet und gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 563: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel, um Honorarverluste und zeitaufwendige Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden. In der Patientenakte muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die Kriterien der Druckbestrahlung erfüllt wurden. Dazu gehört neben der Diagnose auch die Angabe des verwendeten Geräts und der angewendeten Technik.
Folgende Parameter sollten bei jeder Behandlungssitzung zwingend dokumentiert werden: die genaue anatomische Lokalisation des behandelten Feldes, die Bestrahlungszeit in Sekunden oder Minuten, die Dosis (falls messbar) sowie der explizite Hinweis auf die Durchführung unter lokalem Druck.
Dokumentationsbeispiel:
Diagnose: Alopecia areata am Hinterhaupt. Durchführung einer Quarzlampendruckbestrahlung (Kromayer-Lampe) auf ein umschriebenes Feld (ca. 3x3 cm) am okzipitalen Skalp unter manuellem Kompressionsdruck für 45 Sekunden. Keine Hautreizung postoperativ.
Sollten mehrere Felder in einer Sitzung behandelt werden, ist jedes Feld einzeln mit seiner jeweiligen Lokalisation und den Bestrahlungsparametern aufzuführen. Dies erleichtert im Falle einer Prüfung den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des Mehrfachansatzes.
GOÄ 563: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 1,8 hinaus bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei der GOÄ 563 möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene und medizinisch begründete Rechtfertigung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand oder besondere Erschwernisse bei der Durchführung.
Eine Überschreitung des Schwellenwerts kann beispielsweise mit einer schwierigen Lokalisation (z. B. im Bereich von Hautfalten oder an stark behaarten Körperstellen, die eine vorherige Präparation erfordern) begründet werden. Auch eine extreme Berührungsempfindlichkeit des Patienten oder eine stark ausgeprägte Gewebeveränderung, die eine besonders vorsichtige Druckdosierung verlangt, rechtfertigt einen höheren Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Im Praxisalltag wird die Quarzlampendruckbestrahlung häufig im Rahmen eines umfassenden dermatologischen oder physikalisch-medizinischen Behandlungskonzepts erbracht. Neben der GOÄ 563 sind beratende und untersuchende Leistungen wie die GOÄ-Ziffern 1, 3 oder 5 am selben Tag berechnungsfähig, sofern sie eigenständige Leistungen darstellen und nicht Teil der physikalischen Therapie sind.
Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von anderen Lichttherapieziffern für dasselbe Behandlungsareal. Werden jedoch unterschiedliche Körperregionen mit verschiedenen Lichttherapieverfahren behandelt, kann dies unter Angabe der jeweiligen Lokalisationen zulässig sein. Hierbei ist auf eine strikte Trennung in der Rechnungslegung zu achten.
Ziffer 563 in der neuen GOÄ
Die Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes (bisher 2,3-facher Satz 4,82 €) wird in der neuen GOÄ durch Nummer 4130 „Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung" abgebildet, zum Festpreis von 13,47 €.
Die Quarzlampendruckbestrahlung erzeugt UV-Strahlung im selektiven Spektrum; 4130 ist die sachlich zutreffende Nachfolgeziffer. Die feldweise Abrechnungslogik der alten Ziffer 563 entfällt — 4130 gilt je Sitzung einmal, unabhängig von der Anzahl der Felder.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 563
Was hat nicht gestimmt?