Die Abrechnung der Quarzlampendruckbestrahlung nach GOÄ 564 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie mehrere Felder korrekt dokumentieren und abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 564
Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder in einer Sitzung
Die Leistungsziffer 564 beschreibt die therapeutische Anwendung von ultraviolettem Licht unter mechanischem Druck auf mehrere Behandlungsfelder während einer einzigen Sitzung. Der Einsatz einer speziellen Quarzlampe, meist einer Quecksilberdampflampe mit einer Leuchtröhre aus Quarz, ermöglicht die gezielte Erzeugung hochintensiver UV-Strahlung. Durch den physischen Druck auf das Gewebe wird eine lokale Blutleere (Anämisierung) erzeugt, wodurch die UV-Strahlen tiefer in die Hautschichten eindringen können.
Im Gegensatz zur einfachen Lichttherapie erfordert diese Methode eine aktive ärztliche Tätigkeit für jedes einzelne Feld. Der behandelnde Arzt muss das Gerät für jedes Areal neu positionieren, den Druck manuell anpassen und die Bestrahlungszeit individuell steuern. Diese Ziffer ist im Abschnitt E (Physikalisch-medizinische Leistungen) unter den Lichttherapieverfahren eingeordnet.
GOÄ 564 in der Praxis: Indikationen und technische Besonderheiten
Die Quarzlampendruckbestrahlung kommt vor allem bei hartnäckigen, lokal begrenzten dermatologischen Erkrankungen zum Einsatz. Typische Indikationen umfassen die Alopecia areata (kreisrunder Haarausfall), chronisch-grobe Ekzemherde, lokalisierte Psoriasis-Plaques sowie bestimmte Formen der Akne. Durch den mechanischen Druck des Quarzkristalls auf die Läsion wird das störende Hämoglobin aus den Kapillaren verdrängt, was die therapeutische Tiefenwirkung der UV-Strahlen signifikant erhöht.
Ein wesentliches Merkmal der GOÄ 564 ist die Behandlung von mehreren Feldern in einer Sitzung. Dies bedeutet, dass mindestens zwei voneinander abgegrenzte Hautareale nacheinander therapiert werden müssen. Jedes Feld verlangt eine eigenständige, präzise Justierung des Therapiekopfes, um Verbrennungen der gesunden Umgebungshaut zu vermeiden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die behandelten Körperregionen und die Anzahl der Felder präzise in der Patientenakte vermerkt sind, um Nachfragen von Kostenträgern vorzubeugen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 564
Fallbeispiel 1: Behandlung einer Alopecia areata
Ein Patient stellt sich mit drei ausgeprägten, kreisrunden Kahlstellen am behaarten Kopf vor. Der Arzt führt an allen drei Arealen nacheinander eine Quarzlampendruckbestrahlung durch, wobei das Gerät für jedes Feld neu angesetzt und ein definierter Druck ausgeübt wird. Abgerechnet wird hierfür die GOÄ-Ziffer 564 (mehrere Felder) zum Regelsatz von 1,8.
Fallbeispiel 2: Therapie chronischer Psoriasis-Plaques
Bei einer Patientin mit lokalisierten, stark schuppenden Psoriasis-Herden an beiden Ellenbogen und am linken Knie wird eine Druckbestrahlung durchgeführt. Da insgesamt drei separate Felder in einer Sitzung behandelt und jeweils neu eingestellt werden, ist die Abrechnung der GOÄ 564 vollumfänglich gerechtfertigt. Zusätzlich kann die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 berechnet werden, sofern die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.
Fallbeispiel 3: Lokalisierte Akne-Therapie im Gesichtsbereich
Ein Patient leidet unter tiefsitzenden, entzündlichen Akneknoten im Bereich beider Wangen. Der Arzt behandelt die zwei betroffenen Wangenareale in einer Sitzung mittels Quarzlampendruckbestrahlung unter jeweiliger Neuanpassung des Geräts. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 564, da es sich um eine Mehrfeldbehandlung handelt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 564: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Nebeneinanderberechnung der Ziffern 563 und 564. Die GOÄ schließt dies explizit aus: Die Ziffer 563 (Behandlung eines Feldes) darf nicht neben der Ziffer 564 für dieselbe Sitzung abgerechnet werden. Wenn mehrere Felder therapiert werden, ist ausschließlich die GOÄ 564 anzusetzen.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die Abgrenzung zur einfachen UV-Bestrahlung nach GOÄ 560. Private Kostenträger fordern häufig den Nachweis, dass tatsächlich eine Druckbestrahlung mit technischer Neueinstellung stattfand. Hierzu existiert ein richtungsweisendes Urteil des Landessozialgerichts Hessen (Az. L-4/J-102/71 vom 28.02.1973), welches bestätigt, dass bei den Ziffern 563 und 564 jedes Feld einzeln in jeweils erneuter technischer Einstellung behandelt werden muss, da der Arzt für jeden Vorgang erneut tätig wird.
Achtung: Eine bloße großflächige Bestrahlung ohne mechanischen Druck und ohne Neupositionierung des Geräts erfüllt nicht die Kriterien der GOÄ 564 und muss als einfache UV-Therapie nach GOÄ 560 abgerechnet werden.
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Dokumentation der GOÄ 564: Praxisbewährte Hinweise
Um Honorarkürzungen oder Erstattungsverweigerungen zu vermeiden, ist eine lückenlose und präzise Dokumentation unerlässlich. In der Patientenakte muss zweifelsfrei dokumentiert sein, dass es sich um eine Druckbestrahlung handelte und wie viele Felder konkret behandelt wurden. Auch die genaue anatomische Lokalisation der einzelnen Felder sollte festgehalten werden.
Zusätzlich empfiehlt es sich, Angaben zur Bestrahlungsdauer je Feld sowie zur angewandten Druckintensität zu machen. Dies belegt den gesteigerten Arbeitsaufwand und die individuelle ärztliche Leistung bei jeder Neueinstellung des Geräts.
Dokumentationsbeispiel:
Quarzlampendruckbestrahlung (GOÄ 564) an 3 Feldern durchgeführt: 1. Feld linker Ellenbogen (Dauer: 45s), 2. Feld rechter Ellenbogen (Dauer: 45s), 3. Feld Knie links (Dauer: 60s). Jeweils manuelle Neuanpassung und Druckapplikation zur Anämisierung des Gewebes.
GOÄ 564: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 564 liegt beim 1,8-fachen Satz (9,54 €). Eine Überschreitung dieses Regelsatzes bis zum 2,5-fachen Satz (13,25 €) ist bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind eine erschwerte Positionierung bei anatomisch schwer zugänglichen Hautarealen, eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an behandelten Einzelfeldern (z. B. mehr als vier Felder) oder eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten (beispielsweise bei unruhigen Kindern).
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 564 kann in einer Sitzung sinnvoll mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie mit Untersuchungsleistungen nach GOÄ 5 kombiniert werden. Auch die Kombination mit lokaltherapeutischen Maßnahmen, wie dem Auftragen von wirkstoffhaltigen Salben nach der Bestrahlung, ist zulässig. Ausgeschlossen ist jedoch die zeitgleiche Abrechnung der einfachen Lichttherapie nach GOÄ 560 für dieselben Hautareale.
Ziffer 564 in der neuen GOÄ
Die Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder in einer Sitzung (bisher höher bewertet als Einzel-Feld; 2,3-facher Satz 9,54 €) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 4130 „Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung" zum Festpreis von 13,47 €.
Wie bei Ziffer 563 entfällt die Mehrfeldprämie in der neuen GOÄ vollständig: UV-Therapie wird je Sitzung einmal abgerechnet, ohne Differenzierung nach Feldanzahl. Dies stellt bei Mehrfeldbestrahlungen eine systembedingte Erlösminderung dar.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 564
Was hat nicht gestimmt?