GOÄ 742: Epilation im Gesicht – Abrechnung & Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 742
Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaftem Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung
Punktzahl 165  
Einfachsatz 9,62 € 1,0x
Regelhöchstsatz 22,13 € 2,3x
Höchstsatz 33,67 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 742 für die Elektroepilation erfordert eine präzise Indikationsstellung. Erfahren Sie alles zu Voraussetzungen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 742

Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaftem Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 742 beschreibt eine spezialisierte dermatologische und internistische Leistung zur dauerhaften Haarentfernung. Diese Ziffer ist im Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) der Gebührenordnung verortet. Sie setzt eine klare medizinische Indikation voraus, die über rein kosmetische Wünsche hinausgeht.

Die Leistung umfasst die gezielte Zerstörung der Haarfollikel mittels Elektrokoagulation. Andere physikalische oder mechanische Methoden sind von dieser Leistungsbeschreibung explizit ausgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pro Sitzung, unabhängig von der Anzahl der in dieser Sitzung behandelten Haare.

GOÄ 742 in der Praxis: Indikation und medizinische Notwendigkeit

Die Abgrenzung zwischen einer rein kosmetischen Behandlung und einer medizinisch indizierten Therapie ist bei der Epilation oft anspruchsvoll. Ein generalisierter krankhafter Haarwuchs, der auf einer Endokrinopathie wie dem polyzystischen Ovarialsyndrom (PCOS) oder einer Nebennierenrindenüberfunktion beruht, rechtfertigt die medizinische Notwendigkeit. Besonders der ausgeprägte Hirsutismus bei Frauen führt häufig zu einer erheblichen psychischen Belastung, die den Krankheitswert untermauert.

Neben dem Gesichtsbereich kann die Leistung in bestimmten Fällen auch für andere sichtbare Körperstellen herangezogen werden. Die Epilation von Haaren an den Händen ist ein klassisches Beispiel, bei dem die analoge Abrechnung der GOÄ 742 zulässig ist. Auch hier muss der krankhafte Charakter des Haarwuchses im Vordergrund stehen.

Tipp: Bei der analogen Anwendung für die Hände sollte auf der Liquidation der klare Hinweis "analog" sowie die genaue Lokalisation angegeben werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 742

Fallbeispiel 1: Hirsutismus bei polyzystischem Ovarialsyndrom (PCOS)

Eine 28-jährige Patientin stellt sich mit ausgeprägtem, männlich anmutendem Bartwuchs im Kinn- und Wangenbereich vor. Diagnostisch ist ein polyzystischem Ovarialsyndrom (PCOS) gesichert. Es erfolgt eine 45-minütige Sitzung zur Epilation mittels Elektrokoagulation.

Da eine endokrine Ursache vorliegt und der Haarwuchs Krankheitswert besitzt, ist die Abrechnung der GOÄ 742 vollumfänglich begründet. Die Abrechnung erfolgt zum 2,3-fachen Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Analoge Anwendung bei Hypertrichose der Handrücken

Eine Patientin leidet unter einer ausgeprägten, hormonell bedingten Hypertrichose an den Handrücken, was zu einer massiven sozialen Isolation führt. Der behandelnde Arzt führt eine Elektroepilation an beiden Händen durch.

Da die Hände zu den allgemein sichtbaren Körperteilen gehören, kann die GOÄ-Ziffer 742 analog herangezogen werden. Auf der Rechnung wird dies als "GOÄ 742 analog – Epilation der Handrücken" ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Bedingungen bei vernarbter Haut

Bei einer Patientin mit Hirsutismus im Gesicht liegen im Behandlungsareal ausgeprägte Vernarbungen nach früherer Akne vor. Die Elektrokoagulation gestaltet sich dadurch technisch sehr schwierig und zeitaufwendig.

Die Leistung nach GOÄ 742 wird erbracht. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands durch die vernarbte Hautstruktur wird der Steigerungsfaktor auf 3,5 angehoben und auf der Rechnung individuell begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 742: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Abrechnung der GOÄ 742 bei rein kosmetischen Indikationen. Wenn keine endokrinologische Grunderkrankung oder kein nachweisbarer krankhafter Haarwuchs vorliegt, lehnen private Krankenversicherungen die Erstattung regelmäßig ab. Eine bloße Unzufriedenheit mit normaler Körperbehaarung reicht für die medizinische Notwendigkeit nicht aus.

Ein weiterer Ausschluss betrifft die Methode: Die mechanische Epilation (z. B. mittels Pinzette oder Wachs) darf unter keinen Umständen über diese Ziffer oder analog abgerechnet werden. Sie stellt keine ärztliche Leistung im Sinne der GOÄ dar. Zudem ist für die Epilation von Wimpernhaaren zwingend die Spezialziffer GOÄ 1323 zu nutzen; eine Abrechnung der GOÄ 742 ist hier fehlerhaft.

Achtung: Die Laser-Epilation oder die Behandlung mittels Intense Pulsed Light (IPL) fallen nicht unter die Elektrokoagulation der GOÄ 742. Diese modernen Verfahren müssen über entsprechende Analogbewertungen liquidiert werden.

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Dokumentation der GOÄ 742: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die zugrundeliegende Endokrinopathie sowie der dermatologische Befund exakt festgehalten werden. Auch die psychische Belastung der Patientin sollte dokumentiert werden, um den Krankheitswert zu untermauern.

Zusätzlich sind die behandelten Areale, die angewandte Methode (Elektrokoagulation) sowie die Dauer der Sitzung zu protokollieren. Bei analogen Anwendungen ist die Begründung der Gleichwertigkeit der behandelten Körperregion und die genaue Lokalisation essenziell.

Dokumentation: Diagnose: Hirsutismus bei bekanntem PCOS. Befund: Kräftiger, dunkler Terminalhaarwuchs im Bereich der Oberlippe und des Kinns. Durchführung der Epilation mittels Elektrokoagulation für 30 Minuten. Keine Komplikationen. Patientin berichtet von starkem Leidensdruck im Alltag.

GOÄ 742: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 bis hin zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 742 gut begründbar. Typische Kriterien für eine Steigerung sind eine besonders hohe Dichte des Haarwuchses, eine schwierige Lokalisation (z. B. Übergangsbereiche zu Schleimhäuten) oder anatomische Besonderheiten wie vernarbtes Gewebe. Auch eine überdurchschnittliche Dauer der Sitzung kann als Begründung herangezogen werden, sofern diese patientenindividuell dargelegt wird.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 742 können beratende und untersuchende Leistungen abgerechnet werden. Die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder die eingehende Beratung nach GOÄ-Ziffer 3 sind in separaten Sitzungen oder bei Erstkontakt kombinierbar. Werden im Rahmen der Diagnostik Blutentnahmen für die Hormonanalyse durchgeführt, sind die entsprechenden Laborziffern aus Abschnitt M der GOÄ zusätzlich berechnungsfähig.

Ziffer 742 in der neuen GOÄ

Die Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaftem Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung wird zur neuen Nummer 4106 — Festpreis 26,38 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 22,13 €). Abgerechnet wird je Sitzung.

Die neue Legende lautet: „Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften oder entstellendem Haarwuchs, je Sitzung".

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 742

Die GOÄ-Ziffer 742 darf für die Epilation von Gesichtshaaren mittels Elektrokoagulation abgerechnet werden, wenn ein generalisierter krankhafter Haarwuchs infolge einer Endokrinopathie vorliegt. Typische Indikationen sind Hirsutismus oder ausgeprägter Bartwuchs bei Frauen mit hohem Leidensdruck. Eine rein kosmetische Behandlung ist von der Abrechnung ausgeschlossen.
Ja, die GOÄ-Ziffer 742 kann für die Epilation an den Händen analog angewendet werden. Dies gilt für krankhaften Haarwuchs an allgemein sichtbaren Körperteilen außerhalb des Gesichts. Voraussetzung dafür ist ebenfalls eine medizinische Indikation wie eine zugrundeliegende Endokrinopathie.
Nein, eine mechanische Epilation ist über die GOÄ-Ziffer 742 nicht abrechenbar. Die Leistungslegende schreibt zwingend die Anwendung der Elektrokoagulation vor. Eine mechanische Haarentfernung stellt keine berechnungsfähige ärztliche Leistung im Sinne der GOÄ dar.
Für die elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren ist die GOÄ-Ziffer 1323 heranzuziehen. Die GOÄ-Ziffer 742 ist für diesen ophthalmologischen Eingriff nicht anwendbar. Die Nr. 1323 beschreibt die spezifische Zerstörung von Wimpernfollikeln.
Der Regelsatz der GOÄ-Ziffer 742 liegt beim 2,3-fachen Satz und beträgt 22,13 Euro. Bei besonders dichtem Haarwuchs, schwierigen Hautverhältnissen oder hohem Zeitaufwand kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (33,67 Euro) gesteigert werden. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar dokumentiert sein.
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