GOÄ A1702: Harnröhrendehnung richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1702
Dehnung der männlichen Harnröhre mit filiformen Bougies und/oder Bougies mit Leitsonde – auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln – erste Sitzung
Punktzahl 178  
Einfachsatz 10,38 € 1,0x
Regelhöchstsatz
Höchstsatz

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1702 für die erste Harnröhrendehnung birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungssätze und Fehlervermeidung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1702

Dehnung der männlichen Harnröhre mit filiformen Bougies und/oder Bougies mit Leitsonde – auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln – erste Sitzung

Die GOÄ-Ziffer A1702 beschreibt eine hochspezialisierte urologische Leistung zur Behandlung von Verengungen der männlichen Harnröhre. Diese Analogbewertung basiert auf der klassischen Ziffer 1702 der Gebührenordnung für Ärzte. Sie umfasst den Einsatz von filiformen Bougies oder speziellen Bougies mit Leitsonde, um auch hochgradige oder verwinkelte Strikturen sicher zu passieren.

Im Leistungstext ist explizit verankert, dass eventuell begleitend durchgeführte Spülungen oder die Instillation von Gleitmitteln und Lokalanästhetika bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine separate Berechnung dieser Hilfsmaßnahmen ist daher nicht zulässig. Die Ziffer ist zudem fest auf die erste Sitzung eines Behandlungszyklus beschränkt.

GOÄ A1702 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ A1702 konzentriert sich auf Patienten mit symptomatischen Harnröhrenstrikturen, die eine mechanische Weitung erfordern. Typische Symptome sind ein abgeschwächter Harnstrahl, Harnverhalt oder rezidivierende Harnwegsinfekte. Die Verwendung von filiformen Bougies ist besonders dann indiziert, wenn Standardkatheter oder einfache zylindrische Bougies aufgrund der Enge oder des Verlaufs der Striktur scheitern.

Durch die flexible und dünne Spitze der filiformen Sonden lässt sich der verengte Bereich vorsichtig sondieren, bevor die eigentliche Dehnung erfolgt. Dieser Eingriff erfordert ein hohes Maß an urologischem Fingerspitzengefühl, um Verletzungen der Harnröhrenwand oder die Entstehung einer Via falsa zu vermeiden. Die Abgrenzung zu einfachen Bougierungen ohne Leitsonde ist für die korrekte Abrechnung essenziell.

Tipp: Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss die Liquidation gemäß § 12 GOÄ zwingend den Hinweis auf die entsprechende Gleichwertigkeit und die verständliche Beschreibung der erbrachten Leistung enthalten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1702

Fallbeispiel 1: Erstmalige Bougierung bei hochgradiger Striktur

Ein Patient stellt sich mit akutem, schmerzhaftem Harnverhalt und einer bekannten, hochgradigen Harnröhrenstriktur in der Praxis vor. Ein herkömmlicher Einmalkatheter lässt sich nicht einführen. Der Urologe führt daraufhin die erste Sitzung einer Dehnung mit filiformen Bougies und einer Leitsonde erfolgreich durch. Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die Ziffer A1702 für den urologischen Eingriff abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Bougierung mit anschließender Instillation

Bei einem Patienten mit rezidivierender Striktur wird die erste Sitzung einer Harnröhrendehnung durchgeführt. Nach erfolgreicher Passage und Dehnung erfolgt die Instillation eines entzündungshemmenden Medikaments zur Prophylaxe einer erneuten Narbenbildung. Da die Instillation integraler Bestandteil der Ziffer A1702 ist, darf hierfür keine zusätzliche Ziffer berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Ziffer A1702.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Bedingungen bei anatomischen Besonderheiten

Ein Patient benötigt eine Harnröhrendehnung bei ausgeprägten narbigen Veränderungen nach einer früheren Operation. Der Eingriff gestaltet sich aufgrund der Gewebeverhältnisse als äußerst zeitaufwendig und schwierig. Der Arzt rechnet die Ziffer A1702 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor ab und begründet dies detailliert mit dem extremen Schwierigkeitsgrad und der Gefahr einer Perforation.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1702: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Abrechnungsfehler ist die zusätzliche Berechnung von Spülungen oder Instillationen am selben Tag. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da diese Leistungen explizit im Text der Ziffer A1702 enthalten sind. Auch die Verwechslung mit Folgesitzungen, die nach der Ziffer A1703 abzurechnen sind, führt oft zu Beanstandungen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu einfachen Katheterisierungen oder Dehnungen ohne Spezialinstrumente. Wenn keine filiformen Bougies oder Leitsonden zum Einsatz kamen, ist die Abrechnung der A1702 nicht gerechtfertigt. Prüfstellen fordern in Zweifelsfällen die OP-Dokumentation an, um den Einsatz der spezifischen Instrumente zu verifizieren.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Ziffern A1702 und A1703 am selben Behandlungstag für denselben Patienten ist ausgeschlossen und wird von Prüfern sofort gestrichen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A1702: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentationspflicht ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen effektiv abzuwenden. In der Patientenakte muss unmissverständlich dokumentiert sein, dass es sich um die erste Sitzung handelt. Zudem sollten die verwendeten Instrumente, insbesondere die Stärken der filiformen Bougies (Charière-Größen) und der Einsatz der Leitsonde, namentlich genannt werden.

Auch der Verlauf des Eingriffs, eventuelle anatomische Hindernisse und die Reaktion des Patienten sind festzuhalten. Dies erleichtert im Nachgang nicht nur die Begründung von Schwellenwertüberschreitungen, sondern sichert den Arzt auch forensisch ab.

Dokumentation: Erste Sitzung der Harnröhrendehnung bei hochgradiger bulbärer Striktur. Erfolgreiche Passage mit filiformer Bougie Ch. 4 unter Verwendung einer Leitsonde. Sukzessive Dehnung bis Ch. 12. Anschließende Instillation von Gleitmittel mit Lokalanästhetikum. Keine Blutung, Patient beschwerdefrei entlassen.

GOÄ A1702: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz für die Ziffer A1702 liegt beim 2,3-fachen Faktor bei 23,87 €. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starker Narbenbildung oder extremem Schmerzempfinden des Patienten kann der Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz (36,33 €) erhöht werden. Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein; pauschale Floskeln werden von den Kostenträgern meist zurückgewiesen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Ziffer A1702 können am selben Tag allgemeine urologische Untersuchungsleistungen wie die Ziffer 5 oder Beratungen nach Ziffer 1 abgerechnet werden. Auch die Durchführung einer lokalen Anästhesie der Harnröhre ist unter Beachtung der Kombinationsregeln berechenbar, sofern sie als eigenständige Leistung dokumentiert wird. Nicht kombinierbar sind hingegen andere Dehnungs- oder Spülungsziffern für denselben Behandlungsschritt.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1702

Die Ziffer A1702 wird ausschließlich für die erste Sitzung der Harnröhrendehnung mit filiformen Bougies berechnet. Für alle nachfolgenden Sitzungen im Rahmen desselben Behandlungszyklus ist stattdessen die Ziffer 1703 (bzw. A1703) anzusetzen. Dies muss in der Dokumentation klar abgegrenzt werden.
Nein, eine zusätzliche Spülung oder Instillation von Arzneimitteln ist am selben Tag nicht separat berechenbar. Diese Leistungen sind laut dem offiziellen Leistungstext der Ziffer A1702 bereits vollständig abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die Kostenträger.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ist gerechtfertigt, wenn der Eingriff durch anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Strikturen oder Narben erschwert war. Auch ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand oder die Gefahr einer Via falsa dienen als valide Begründung. Die genauen Erschwernisgründe müssen detailliert in der Patientenakte dokumentiert werden.
Ja, das vorangestellte "A" kennzeichnet die Ziffer als Analogbewertung im Rahmen der GOÄ. Sie orientiert sich an der regulären Ziffer 1702, wird jedoch für spezifische analoge Indikationen oder Verfahren herangezogen. Bei der Rechnungsstellung muss die entsprechende Gleichwertigkeit explizit ausgewiesen werden.
Neben der Ziffer A1702 können am selben Tag keine weiteren Ziffern für dieselbe Harnröhrendehnung (wie etwa die Folgesitzung 1703) abgerechnet werden. Auch eigenständige Spülungsziffern wie die 1720 sind für denselben Behandlungsschritt ausgeschlossen. Allgemeine Beratungs- und Untersuchungsleistungen bleiben unter Beachtung der allgemeinen GOÄ-Regeln jedoch kombinierbar.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich