Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1702 für die erste Harnröhrendehnung birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungssätze und Fehlervermeidung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1702
Dehnung der männlichen Harnröhre mit filiformen Bougies und/oder Bougies mit Leitsonde – auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln – erste Sitzung
Die GOÄ-Ziffer A1702 beschreibt eine hochspezialisierte urologische Leistung zur Behandlung von Verengungen der männlichen Harnröhre. Diese Analogbewertung basiert auf der klassischen Ziffer 1702 der Gebührenordnung für Ärzte. Sie umfasst den Einsatz von filiformen Bougies oder speziellen Bougies mit Leitsonde, um auch hochgradige oder verwinkelte Strikturen sicher zu passieren.
Im Leistungstext ist explizit verankert, dass eventuell begleitend durchgeführte Spülungen oder die Instillation von Gleitmitteln und Lokalanästhetika bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine separate Berechnung dieser Hilfsmaßnahmen ist daher nicht zulässig. Die Ziffer ist zudem fest auf die erste Sitzung eines Behandlungszyklus beschränkt.
GOÄ A1702 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der klinische Einsatz der GOÄ A1702 konzentriert sich auf Patienten mit symptomatischen Harnröhrenstrikturen, die eine mechanische Weitung erfordern. Typische Symptome sind ein abgeschwächter Harnstrahl, Harnverhalt oder rezidivierende Harnwegsinfekte. Die Verwendung von filiformen Bougies ist besonders dann indiziert, wenn Standardkatheter oder einfache zylindrische Bougies aufgrund der Enge oder des Verlaufs der Striktur scheitern.
Durch die flexible und dünne Spitze der filiformen Sonden lässt sich der verengte Bereich vorsichtig sondieren, bevor die eigentliche Dehnung erfolgt. Dieser Eingriff erfordert ein hohes Maß an urologischem Fingerspitzengefühl, um Verletzungen der Harnröhrenwand oder die Entstehung einer Via falsa zu vermeiden. Die Abgrenzung zu einfachen Bougierungen ohne Leitsonde ist für die korrekte Abrechnung essenziell.
Tipp: Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss die Liquidation gemäß § 12 GOÄ zwingend den Hinweis auf die entsprechende Gleichwertigkeit und die verständliche Beschreibung der erbrachten Leistung enthalten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1702
Fallbeispiel 1: Erstmalige Bougierung bei hochgradiger Striktur
Ein Patient stellt sich mit akutem, schmerzhaftem Harnverhalt und einer bekannten, hochgradigen Harnröhrenstriktur in der Praxis vor. Ein herkömmlicher Einmalkatheter lässt sich nicht einführen. Der Urologe führt daraufhin die erste Sitzung einer Dehnung mit filiformen Bougies und einer Leitsonde erfolgreich durch. Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die Ziffer A1702 für den urologischen Eingriff abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Bougierung mit anschließender Instillation
Bei einem Patienten mit rezidivierender Striktur wird die erste Sitzung einer Harnröhrendehnung durchgeführt. Nach erfolgreicher Passage und Dehnung erfolgt die Instillation eines entzündungshemmenden Medikaments zur Prophylaxe einer erneuten Narbenbildung. Da die Instillation integraler Bestandteil der Ziffer A1702 ist, darf hierfür keine zusätzliche Ziffer berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Ziffer A1702.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Bedingungen bei anatomischen Besonderheiten
Ein Patient benötigt eine Harnröhrendehnung bei ausgeprägten narbigen Veränderungen nach einer früheren Operation. Der Eingriff gestaltet sich aufgrund der Gewebeverhältnisse als äußerst zeitaufwendig und schwierig. Der Arzt rechnet die Ziffer A1702 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor ab und begründet dies detailliert mit dem extremen Schwierigkeitsgrad und der Gefahr einer Perforation.
Häufige Fehler bei der GOÄ A1702: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Abrechnungsfehler ist die zusätzliche Berechnung von Spülungen oder Instillationen am selben Tag. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da diese Leistungen explizit im Text der Ziffer A1702 enthalten sind. Auch die Verwechslung mit Folgesitzungen, die nach der Ziffer A1703 abzurechnen sind, führt oft zu Beanstandungen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu einfachen Katheterisierungen oder Dehnungen ohne Spezialinstrumente. Wenn keine filiformen Bougies oder Leitsonden zum Einsatz kamen, ist die Abrechnung der A1702 nicht gerechtfertigt. Prüfstellen fordern in Zweifelsfällen die OP-Dokumentation an, um den Einsatz der spezifischen Instrumente zu verifizieren.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Ziffern A1702 und A1703 am selben Behandlungstag für denselben Patienten ist ausgeschlossen und wird von Prüfern sofort gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ A1702: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentationspflicht ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen effektiv abzuwenden. In der Patientenakte muss unmissverständlich dokumentiert sein, dass es sich um die erste Sitzung handelt. Zudem sollten die verwendeten Instrumente, insbesondere die Stärken der filiformen Bougies (Charière-Größen) und der Einsatz der Leitsonde, namentlich genannt werden.
Auch der Verlauf des Eingriffs, eventuelle anatomische Hindernisse und die Reaktion des Patienten sind festzuhalten. Dies erleichtert im Nachgang nicht nur die Begründung von Schwellenwertüberschreitungen, sondern sichert den Arzt auch forensisch ab.
Dokumentation: Erste Sitzung der Harnröhrendehnung bei hochgradiger bulbärer Striktur. Erfolgreiche Passage mit filiformer Bougie Ch. 4 unter Verwendung einer Leitsonde. Sukzessive Dehnung bis Ch. 12. Anschließende Instillation von Gleitmittel mit Lokalanästhetikum. Keine Blutung, Patient beschwerdefrei entlassen.
GOÄ A1702: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz für die Ziffer A1702 liegt beim 2,3-fachen Faktor bei 23,87 €. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starker Narbenbildung oder extremem Schmerzempfinden des Patienten kann der Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz (36,33 €) erhöht werden. Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein; pauschale Floskeln werden von den Kostenträgern meist zurückgewiesen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Ziffer A1702 können am selben Tag allgemeine urologische Untersuchungsleistungen wie die Ziffer 5 oder Beratungen nach Ziffer 1 abgerechnet werden. Auch die Durchführung einer lokalen Anästhesie der Harnröhre ist unter Beachtung der Kombinationsregeln berechenbar, sofern sie als eigenständige Leistung dokumentiert wird. Nicht kombinierbar sind hingegen andere Dehnungs- oder Spülungsziffern für denselben Behandlungsschritt.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1702
Was hat nicht gestimmt?