So rechnen Sie das Einbringen eines Markraumstoppers nach GOÄ-Ziffer A2254 rechtssicher und ohne Honorarverluste ab. Alle Tipps für die Praxis.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2254
A2254 (analog): Einbringen eines Markraumstoppers
Die Ziffer A2254 wird analog herangezogen, um das selbstständige Einbringen eines Markraumstoppers (auch Medullary Plug genannt) gebührenrechtlich abzubilden. Diese Maßnahme ist ein entscheidender Schritt bei der Implantation von zementierten Endoprothesen, insbesondere am Femur oder Humerus. Der Stopper verhindert das unkontrollierte Abfließen von Knochenzement in tiefere Abschnitte des Markraums.
Durch diese Barriere wird der notwendige Kompressionsdruck des Zements aufgebaut, was die langfristige Stabilität der Prothese sichert. Die analoge Anwendung basiert auf der Ziffer 2254 der GOÄ, da moderne Stopper-Materialien und -Techniken eine eigenständige Bewertung rechtfertigen. Vorbemerkungen des Abschnitts H sind hierbei stets zu beachten.
GOÄ A2254 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen
Die Indikation für das Einbringen eines Markraumstoppers ist primär bei der zementierten Hüft- oder Knieendoprothetik gegeben. Sobald eine Verankerung des Prothesenschaftes mittels Knochenzement geplant ist, muss der Markraum nach distal abgedichtet werden. Dies schützt das umliegende Gewebe vor thermischen Schäden durch polymerisierenden Zement.
Klinisch relevant ist die Ziffer A2254 auch bei Revisionsoperationen, wenn ein alter Stopper entfernt und ein neuer Markraumstopper platziert werden muss. Die Abgrenzung zu rein mechanischen Spülungen oder dem bloßen Säubern des Kanals ist essenziell. Nur das tatsächliche Einbringen eines dedizierten Implantats oder Stoppers rechtfertigt diesen Ansatz.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2254
Fallbeispiel 1: Primäre zementierte Hüft-TEP
Bei einer 72-jährigen Patientin mit schwerer Coxarthrose erfolgt die Implantation einer zementierten Hüft-Totalendoprothese. Nach der Präparation des Femurmarks wird ein synthetischer Markraumstopper eingebracht, um den Zement zu komprimieren. Neben der Prothesenimplantation wird die Ziffer A2254 analog mit dem Regelsatz von 2,3 abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Komplexe Schaftrevision am Femur
Ein 65-jähriger Patient stellt sich mit einer aseptischen Lockerung der Hüftprothese vor. Nach der Entfernung des alten Zementmantels und des alten Stoppers wird ein neuer biokompatibler Markraumstopper tief im Femurkanal platziert. Aufgrund des erhöhten anatomischen Schwierigkeitsgrades wird die Ziffer A2254 mit einem gesteigerten Faktor von 3,5 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Zementierte Humeruskopfprothese
Bei einer dislozierten Humeruskopffraktur wird eine zementierte Hemiprothese implantiert. Zur Begrenzung des Zementflusses nach distal wird ein gelatinebasierter Markraumstopper appliziert. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer A2254 analog neben der eigentlichen Prothesen-Ziffer.
Häufige Fehler bei der GOÄ A2254: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Doppelabrechnung, wenn der Markraumstopper bereits als integraler Bestandteil einer anderen Ziffer definiert ist. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob die verwendete Hauptziffer das Einbringen von Fremdmaterial zur Zementbegrenzung bereits einschließt. Dies ist vor allem bei sehr spezifischen Kombinations-Ziffern der Fall.
Achtung: Die bloße Verwendung von Knochenersatzmaterial oder Knochenspänen als Barriere darf nicht ohne Weiteres als eigenständiger Markraumstopper nach A2254 abgerechnet werden. Es muss sich um ein dediziertes Medizinprodukt handeln.
Zudem fordern Beihilfestellen oft den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des Stoppers. Wenn die Dokumentation lückenhaft ist und der Zementierprozess nicht detailliert beschrieben wird, drohen Honorarkürzungen. Eine klare Abgrenzung zu anderen Stabilisierungsmaßnahmen ist daher zwingend erforderlich.
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Dokumentation der GOÄ A2254: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose OP-Dokumentation ist das beste Schild gegen Regresse und Beanstandungen. Im Operationsbericht muss die exakte Positionierung und das Material des verwendeten Stoppers detailliert beschrieben werden. Auch die Begründung, warum der Stopper zur Zementkompression notwendig war, sollte kurz einfließen.
Dokumentation: Nach Vorbereitung des femoralen Markraums Einbringen eines Markraumstoppers (Typ X, Größe Y) in einer Tiefe von 12 cm zur distalen Abdichtung und Gewährleistung des optimalen Zementkompressionsdrucks.
Zusätzlich empfiehlt es sich, die Chargennummer des Stoppers im Implantatpass und in der Patientenakte zu dokumentieren. Dies dient nicht nur der Produktsicherheit, sondern beweist im Zweifelsfall auch den tatsächlichen Verbrauch des Sachmittels gegenüber der Prüfstelle.
GOÄ A2254: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen gerechtfertigt. Typische Begründungen sind ein stark deformierter Markkanal, ausgeprägte Osteoporose mit Perforationsgefahr oder die Notwendigkeit einer intraoperativen Lagekorrektur des Stoppers. Diese Erschwernisse müssen individuell im OP-Bericht dargelegt werden.
Tipp: Nutzen Sie bei der Steigerung auf den 3,5-fachen Satz präzise Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand durch stark verengten Femurkanal bei ausgeprägter Sklerosierung".
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A2254 wird regelhaft mit den operativen Hauptleistungen der Endoprothetik kombiniert. Dazu gehören insbesondere die Ziffern für die Hüft-TEP (z. B. Ziffer 2155) oder Knie-TEP. Auch die Abrechnung von notwendigen Röntgenkontrollen oder Anästhesieleistungen erfolgt parallel, sofern die jeweiligen Bestimmungen der GOÄ eingehalten werden.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2254
Was hat nicht gestimmt?