Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2155 erfordert Präzision. Erfahren Sie, wie Sie das Gelenkempyem an Fingern und Zehen rechtssicher und vollständig abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2155
Eröffnung eines vereiterten Finger- oder Zehengelenks
Die GOÄ-Ziffer 2155 beschreibt eine spezifische chirurgische Intervention im Bereich der Gelenkchirurgie. Sie umfasst die operative Eröffnung eines durch eine bakterielle Infektion vereiterten Finger- oder Zehengelenks. Ziel des Eingriffs ist die Entlastung des Gelenkraums, um eine irreversible Zerstörung des Gelenkknorpels zu verhindern.
Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, die Evakuation des Eiters sowie die gründliche intraoperative Gelenkspülung. Auch das Einlegen einer Drainage zur Sicherung des Sekretabflusses ist mit dieser Ziffer abgegolten. Die Ziffer darf explizit nur bei Vorliegen eines echten Gelenkempyems herangezogen werden.
GOÄ 2155 in der Praxis: Indikation und klinischer Alltag
Im klinischen Alltag ist die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2155 streng an den Nachweis einer eitrigen Arthritis gebunden. Typische Ursachen sind perforierende Verletzungen, Tierbisse oder eine hämatogene Keimaussaat in den Gelenkspalt. Ohne den Nachweis von Eiter im Gelenk ist die Ziffer nicht anwendbar.
Eine Abgrenzung zu aseptischen Eingriffen ist essenziell. Handelt es sich beispielsweise um eine diagnostische Arthrotomie oder die Mobilisation eines steifen Gelenks ohne Infektzeichen, müssen andere Ziffern des Abschnitts L gewählt werden. Die septische Gelenkchirurgie stellt hierbei eine eigenständige Kategorie dar.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2155
Fallbeispiel 1: Vereitertes Endgelenk nach Katzenbiss
Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Schwellung und Rötung des Zeigefingerendgelenks nach einem Katzenbiss vor. Es zeigt sich ein ausgeprägtes Gelenkempyem. Der Arzt führt eine Inzision, Eiterentlastung, ausgiebige Spülung und Drainageeinlage durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2155 neben der Leitungsanästhesie nach GOÄ 491.
Fallbeispiel 2: Hämatogene eitrige Arthritis des Großzehengrundgelenks
Bei einem Diabetiker entwickelt sich ohne Trauma eine eitrige Entzündung des Großzehengrundgelenks. Nach der chirurgischen Eröffnung entleert sich rahmiger Eiter. Das Gelenk wird intensiv gespült. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2155 unter Angabe der Diagnose eines Gelenkempyems.
Fallbeispiel 3: Posttraumatisches Gelenkempyem am Zehenmittelgelenk
Nach einer offenen Fraktur vor einer Woche zeigt sich nun eine eitrige Infektion des betroffenen Zehenmittelgelenks. Die chirurgische Revision erfordert die Eröffnung des Gelenks zur Eiterausräumung. Neben der Wundbehandlung wird die GOÄ 2155 für die Gelenkeröffnung korrekt in Ansatz gebracht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2155: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2155 ist die fälschliche Anwendung bei rein aseptischen Operationen. Private Krankenversicherungen prüfen die Diagnose genau. Liegt kein Gelenkempyem vor, wird die Ziffer regelmäßig gestrichen.
Ein weiterer Stolperstein ist die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 300 (Verband). Diese Kombination ist am selben Tag für dieselbe Lokalisation ausgeschlossen. Der postoperative Erstverband gehört zur chirurgischen Primärleistung.
Achtung: Die Eröffnung von Weichteilabszessen (z. B. nach GOÄ 2428) darf nicht mit der GOÄ 2155 verwechselt werden. Die GOÄ 2155 setzt zwingend die Eröffnung der Gelenkkapsel voraus.
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Dokumentation der GOÄ 2155: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Diagnose des Gelenkempyems und die genaue anatomische Lokalisation zweifelsfrei belegen. Auch der Austritt von purulentem Sekret muss explizit erwähnt werden.
Zudem sollten die einzelnen Schritte wie die Kapselinzision, die Spülung mit Angabe des Spülmediums und die Art der Drainage dokumentiert werden. Dies sichert die Abrechnung im Falle einer Nachprüfung ab.
Dokumentation: Diagnose: Gelenkempyem DIP II rechts nach Bagatelltrauma. Leitungsanästhesie nach Oberst (GOÄ 491). Inzision über dem Gelenkspalt, Entleerung von ca. 2 ml rahmigem Eiter. Ausgiebige Jet-Lavage mit steriler Kochsalzlösung. Einlegen einer Laschendrainage. Steriler Verband.
GOÄ 2155: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 2155 gut begründbar. Ein erhöhter Aufwand liegt vor, wenn eine ausgeprägte Gewebezerstörung oder starke anatomische Veränderungen die Präparation erschweren. Auch eine zeitintensive, mehrfache Spülung bei hartnäckigen Infekten rechtfertigt den Ansatz des 3,5-fachen Satzes.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2155 mit Anästhesieleistungen kombiniert. Die Leitungsanästhesie nach GOÄ 491 oder die Infiltrationsanästhesie nach GOÄ 490 sind regelhaft ansetzbar. Eine Kombination mit Ziffern für die Wundversorgung benachbarter Weichteile ist unter Beachtung der Kombinationsregeln ebenfalls möglich.
Tipp: Achten Sie darauf, bei einer Steigerung des Faktors auf 3,5 stets eine patientenindividuelle Begründung anzugeben. Standardformulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne konkreten Bezug zum Fall werden von Kostenträgern oft abgelehnt.
Ziffer 2155 in der neuen GOÄ
Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7657 — „Arthrotomie eines kleinen Gelenks, offen chirurgisch über einen eigenständigen Zugang“. Der Festpreis liegt bei 259,66 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 19,85 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2155
Was hat nicht gestimmt?