GOÄ A2325: Claviculafraktur abrechnen – Tipps & Analogien

4 Min. Lesezeit
GOÄ A2325
Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins – einschließlich Nagelung und/oder Drahtung –
Punktzahl 567  
Einfachsatz 33,05 € 1,0x
Regelhöchstsatz
Höchstsatz

Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer A2325 bei Claviculafrakturen inklusive analoger Bewertungen und praktischer Fallbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2325

Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins – einschließlich Nagelung und/oder Drahtung –

Die GOÄ-Ziffer A2325 beschreibt die operative Reposition einer Claviculafraktur unter Verwendung von metallischen Implantaten zur Stabilisierung. Diese Leistung ist im Abschnitt der Analogbewertungen angesiedelt und referenziert die Originalziffer 2325.

Die Ziffer umfasst sowohl die offene oder geschlossene Einrichtung des Knochens als auch die Einbringung von Fixationsmaterialien wie Drähten oder Nägeln. In der modernen Unfallchirurgie wird diese Ziffer häufig analog für zeitgemäße Osteosyntheseverfahren herangezogen.

GOÄ A2325 in der Praxis: Indikation und analoge Anwendung

Die Indikation zur operativen Versorgung einer Claviculafraktur ist bei stark verschobenen, verkürzten oder offenen Brüchen gegeben. Auch bei drohender Hautperforation oder Pseudarthrosebildung ist die operative Stabilisierung medizinisch indiziert.

Da die klassische Nagelung oder Drahtung heute oft durch modernere Verfahren ersetzt wird, kommt der Analogbewertung eine zentrale Rolle zu. Die Einbringung einer winkelstabilen Platte oder eines Titanium Elastic Nails (TEN) wird mangels eigener Ziffer in der GOÄ regelhaft über die Ziffer A2325 analog abgerechnet.

Tipp: Bei der analogen Anwendung moderner Osteosyntheseverfahren sollte auf der Liquidation stets der Hinweis "analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ" sowie die konkret erbrachte Leistung angegeben werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2325

Fallbeispiel 1: Versorgung einer lateralen Claviculafraktur

Ein Patient stellt sich mit einer dislozierten lateralen Claviculafraktur vor. Der Operateur führt eine offene Reposition und eine Stabilisierung mittels Hakenplatte durch.

Die Abrechnung erfolgt analog über die Ziffer A2325, da die Hakenplatte eine moderne Weiterentwicklung der Drahtung darstellt. Zusätzlich können die Anästhesie und radiologische Kontrollen liquidiert werden.

Fallbeispiel 2: Intramedulläre Schienung (TEN)

Bei einer Schaftfraktur des Schlüsselbeins wird eine minimalinvasive Reposition und eine intramedulläre Nagelung mittels Titanium Elastic Nail (TEN) durchgeführt.

Da es sich um eine Nagelung handelt, ist die Ziffer A2325 hier direkt oder analog anwendbar. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelsatz von 2,3, sofern keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 3: Komplexe Trümmerfraktur mit Knochenersatz

Eine mehrfragmentäre Claviculafraktur erfordert eine aufwendige Reposition, Plattenosteosynthese und die Einbringung von Spongiosa zur Defektauffüllung.

Neben der Ziffer A2325 für die Einrichtung und Fixierung wird die Entnahme und Einbringung des Knochentransplantats gesondert berechnet. Aufgrund des erhöhten Zeitaufwands ist eine Faktorerhöhung der A2325 gerechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2325: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die gleichzeitige Abrechnung der konservativen Reposition nach Ziffer 2320 und der operativen Einrichtung nach Ziffer A2325. Die operative Versorgung schließt die vorherige oder gleichzeitige manuelle Einrichtung in derselben Sitzung gebührenrechtlich aus.

Private Krankenversicherungen beanstanden oft die analoge Anwendung der Ziffer A2325 für moderne Plattenosteosynthesen. Sie argumentieren fälschlicherweise, dass eine Plattenosteosynthese nicht mit einer einfachen Nagelung oder Drahtung vergleichbar sei. Die Bundesärztekammer bestätigt jedoch die Zulässigkeit dieser Analogbewertung.

Achtung: Die bloße Materialentfernung zu einem späteren Zeitpunkt darf nicht nach A2325 berechnet werden. Hierfür ist die Ziffer 2047 oder eine andere passende Ziffer heranzuziehen.

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Dokumentation der GOÄ A2325: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht müssen der genaue Zugangsweg, die Art der Reposition und die verwendeten Implantate detailliert beschrieben werden.

Besonders bei der Verwendung von Analogziffern muss die medizinische Gleichwertigkeit aus dem Bericht hervorgehen. Auch die intraoperative Röntgenkontrolle zur Überprüfung der korrekten Lage der Drähte oder Platten sollte dokumentiert sein.

Dokumentationsbeispiel: Offene Reposition der Claviculamitte rechts bei dislozierter Fraktur. Darstellung der Frakturenden, Säuberung des Frakturspalts. Anatomische Einrichtung und Retention. Einbringen eines Titanium Elastic Nails (TEN) der Stärke 2,5 mm unter Bildwandlerkontrolle. Stabiler Sitz des Implantats nachgewiesen.

GOÄ A2325: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A2325 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Trümmerzone, schwierige anatomische Verhältnisse bei Adipositas oder erhebliche Weichteilverletzungen im Operationsgebiet.

Auch die Notwendigkeit einer intraoperativen Repositionskorrektur bei komplexen Bruchformen rechtfertigt eine Schwellenwertüberschreitung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer A2325 mit diagnostischen und begleitenden Leistungen kombiniert. Zulässig ist die Abrechnung von Röntgenleistungen zur prä- und postoperativen Kontrolle.

Ebenfalls kombinierbar sind Anästhesieleistungen sowie Zuschläge für ambulantes Operieren. Nicht zulässig ist die Nebeneinanderberechnung von anderen primären Osteosyntheseziffern für denselben Knochenabschnitt.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2325

Ja, moderne Plattenosteosynthesen am Schlüsselbein werden regelhaft analog über die GOÄ-Ziffer A2325 abgerechnet. Da die GOÄ keine spezifische Ziffer für moderne Plattenverfahren enthält, ist diese Analogbewertung medizinisch und gebührenrechtlich vollkommen korrekt. Der Rechnungslegung sollte ein entsprechender Analoghinweis beigefügt werden.
Neben der Ziffer A2325 darf die konservative Reposition des Schlüsselbeins nach Ziffer 2320 nicht für dieselbe Sitzung berechnet werden. Auch andere operative Ziffern zur Knochenreposition am selben Knochen sind in der Regel ausgeschlossen. Weichteileingriffe im unmittelbaren Operationsgebiet sind meist mit der Hauptleistung abgegolten.
Der 2,3-fache Regelsatz der GOÄ-Ziffer A2325 beträgt aktuell 76,02 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 33,05 Euro. Bei besonders schwierigen Operationsbedingungen kann dieser Satz mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Faktor gesteigert werden.
Nein, die spätere Entfernung von Drähten, Nägeln oder Platten darf nicht über die Ziffer A2325 liquidiert werden. Für die Metallentfernung sind stattdessen Ziffern wie die GOÄ 2047 oder GOÄ 2048 heranzuziehen. Die Ziffer A2325 ist ausschließlich für die primäre Einrichtung und Stabilisierung vorgesehen.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei stark dislozierten Trümmerfrakturen oder erheblichen Weichteilverletzungen gerechtfertigt. Auch ein hoher Body-Mass-Index des Patienten oder anatomische Besonderheiten, die den Eingriff erschweren, dienen als valide Begründung. Die Erschwernisse müssen im Operationsbericht und auf der Rechnung detailliert dargelegt werden.
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