Erfahren Sie, wie Sie den Patellarückflächenersatz und die Patellarekonstruktion nach GOÄ Ziffer A2344 rechtssicher und fehlerfrei abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2344
Analog für Patellarückflächenersatz oder Patella-Rekonstruktion durch Osteotomie bzw. Firstung (Referenzziffer 2344)
Die Ziffer A2344 wird als Analogbewertung herangezogen, da moderne rekonstruktive Verfahren an der Kniescheibe in der ursprünglichen Gebührenordnung nicht adäquat abgebildet sind. Die zugrundeliegende Referenzziffer 2344 beschreibt die operative Wiederherstellung der Kniescheibe nach Luxation oder Fraktur. Durch die Analogie wird eine sachgerechte Honorierung für den Patellarückflächenersatz sowie für aufwendige Osteotomien zur Formkorrektur ermöglicht.
GOÄ A2344 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Abrechnung der Ziffer A2344 ist in verschiedenen klinischen Szenarien begründet. Ein häufiger Anwendungsfall ist die schwere Retropatellararthrose, bei der ein isolierter oder kombinierter Rückflächenersatz notwendig wird. Auch angeborene oder erworbene Fehlformen der Kniescheibe, wie eine ausgeprägte Patelladysplasie, erfordern oft eine rekonstruktive Osteotomie oder Firstung. Diese Maßnahmen dienen der Wiederherstellung einer stabilen Biomechanik im Femoropatellargelenk.
Achtung: Die Indikation für den Rückflächenersatz muss sich eindeutig aus dem präoperativen Befund und der intraoperativen Dokumentation ergeben.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2344
Fallbeispiel 1: Isolierter Patellarückflächenersatz
Ein Patient stellt sich mit einer isolierten, dritt- bis viertgradigen Retropatellararthrose vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt der operative Patellarückflächenersatz mittels Einsetzen einer Polyethylen-Komponente. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A2344 zum Regelsatz, da der Eingriff als selbstständige Leistung durchgeführt wurde.
Fallbeispiel 2: Patellarekonstruktion durch Firstung
Bei einer ausgeprägten Patelladysplasie mit rezidivierenden Subluxationen wird eine offene Patellarekonstruktion durch Firstung durchgeführt. Hierbei wird die Gleitfläche der Kniescheibe osteotomiert und anatomisch neu geformt. Die Abrechnung der Ziffer A2344 ist hierbei vollumfänglich gerechtfertigt und medizinisch begründet.
Fallbeispiel 3: Kombinierter Eingriff bei Knie-TEP
Im Rahmen einer Knie-Totalendoprothesen-Implantation zeigt sich intraoperativ eine massive Zerstörung der patellaren Rückfläche. Der Operateur entscheidet sich für einen zusätzlichen Rückflächenersatz. Neben der Primärziffer für die Knie-TEP wird die Ziffer A2344 analog abgerechnet, sofern die Leistung nicht als integraler Bestandteil der Hauptprothese gewertet wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ A2344: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Nebeneinanderberechnung der Ziffer A2344 mit der Knie-TEP nach Ziffer 2155. Kostenträger argumentieren oft, dass der Rückflächenersatz ein Bestandteil der Hauptoperation sei. Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend, wenn eine eigenständige medizinische Indikation vorliegt und der Eingriff über das normale Maß der TEP-Implantation hinausgeht. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer detaillierten Begründung bei der Anwendung von Steigerungsfaktoren über den Regelsatz hinaus.
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Dokumentation der GOÄ A2344: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue Diagnose, den Grad der Knorpelschädigung und die einzelnen Operationsschritte detailliert beschreiben. Insbesondere bei der Firstung müssen die osteotomierten Knochenanteile und die neu geschaffene Geometrie präzise dargestellt werden.
Dokumentation: Nach Darstellung der Patella zeigt sich eine drittgradige Chondromalazie der Rückfläche. Es erfolgt die sparsame Resektion des geschädigten Knorpels und die Vorbereitung des Knochenlagers. Anschließend wird der Patellarückflächenersatz (Größe M) mittels Knochenzement stabil fixiert.
Tipp: Fotografische Dokumentationen des intraoperativen Befundes können bei nachträglichen Prüfungen als unumstößlicher Beweis dienen.
GOÄ A2344: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder ausgeprägten Verwachsungen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Zeitaufwand oder eine schwierige Präparation bei Revisionseingriffen rechtfertigen eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5. Diese Erschwernisse müssen im OP-Bericht und auf der Rechnung detailliert begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A2344 wird häufig in Kombination mit anderen gelenkrekonstruktiven Eingriffen angewendet. Erlaubt ist die Kombination mit Ziffern für die Bandrekonstruktion oder Meniskusoperationen, sofern es sich um selbstständige Teilleistungen handelt. Eine Doppelabrechnung mit Ziffern, die dieselbe knöcherne Rekonstruktion beschreiben, ist jedoch strikt zu vermeiden.
Ziffer A2344 in der neuen GOÄ
Der Patellarückflächenersatz neben dem Kniegelenksersatz (bisher Analogziffer zu Nr. 2344 GOÄ, Zusatzleistung neben Nr. 2153) wird in der neuen GOÄ als Zuschlag abgebildet — je nach Kontext (Erstimplantation oder Revision).
- Patellarückflächenersatz bei Erstimplantation einer Knie-TEP: 8057 „Zuschlag … für den Patellarückflächenersatz …" — 265,35 €; setzt eine der in der Legende genannten Knie-TEP-Grundleistungen voraus
- Isolierter Wechsel eines Patella-Rückflächenersatzes bei Revision: 8037 „Zuschlag … für einen isolierten Patellarückflächenersatz im Rahmen einer Revision …" — 272,62 €; nur zusätzlich zur Revisions-Grundleistung
Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 148,81 €. Aus dem OP-Bericht muss hervorgehen, ob es sich um eine Erstimplantation oder Revision handelt.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2344
Was hat nicht gestimmt?