GOÄ A2441: Dermabrasio & Peeling korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A2441
Nr. 2441 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:1. Niedertourige Dermabrasio2. oberflächliches Peeling
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,62 € 2,3x
Höchstsatz 81,60 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A2441 für niedertourige Dermabrasio oder oberflächliches Peeling wirft oft Fragen auf. So gelingt die rechtssichere Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2441

Nr. 2441 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für: 1. Niedertourige Dermabrasio, 2. oberflächliches Peeling

Die Ziffer A2441 ist eine Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte. Da moderne, schonendere Verfahren der oberflächlichen Hautabtragung im ursprünglichen Gebührenverzeichnis fehlen, wird diese Ziffer herangezogen. Sie schließt sowohl die mechanische Bearbeitung als auch chemische Peelings ein.

Die Leistung umfasst die Vorbereitung der Haut, die Durchführung der Abtragung sowie die unmittelbare Nachsorge des behandelten Areals. Eine medizinische Notwendigkeit ist zwingende Voraussetzung für die Liquidation. Kosmetische Indikationen dürfen nicht über diese Ziffer mit privaten Krankenversicherungen abgerechnet werden.

GOÄ A2441 in der Praxis: Indikationen und medizinische Notwendigkeit

In der dermatologischen und chirurgischen Praxis kommt die Ziffer A2441 häufig bei der Behandlung von aktinischen Keratosen zum Einsatz. Auch die Therapie von ausgeprägten, entstellenden Aknenarben rechtfertigt den Einsatz dieses Verfahrens. Der behandelnde Arzt muss im Einzelfall differenzieren, ob ein therapeutischer Nutzen im Vordergrund steht.

Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Behandlung von flächigen Verhornungsstörungen oder hyperpigmentierten Hautarealen nach Entzündungen. Die Abgrenzung zu rein ästhetischen Leistungen ist hierbei essenziell. Nur bei einem echten Krankheitswert der Hautveränderung ist die Abrechnung gegenüber der PKV zulässig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2441

Fallbeispiel 1: Behandlung aktinischer Keratosen

Ein Patient stellt sich mit multiplen, flächigen aktinischen Keratosen im Gesicht vor. Es erfolgt ein oberflächliches Peeling zur großflächigen Sanierung der betroffenen Areale. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A2441 zum Regelsatz, da die medizinische Indikation zur Tumorprävention eindeutig gegeben ist.

Fallbeispiel 2: Therapie schwerer Aknenarben

Bei einer Patientin bestehen nach schwerer Acne vulgaris tiefe, entstellende Narben im Wangenbereich. Zur Verbesserung des Hautbildes wird eine niedertourige Dermabrasio durchgeführt. Da die psychische Belastung und der Krankheitswert dokumentiert sind, wird die Ziffer A2441 erfolgreich liquidiert.

Fallbeispiel 3: Behandlung von postinflammatorischen Hyperpigmentierungen

Nach einer abgeheilten schweren Dermatitis verbleiben im Gesicht störende Pigmentverschiebungen. Der Arzt führt ein medizinisches Peeling durch, um die Regeneration der Epidermis zu beschleunigen. Die erbrachte Leistung wird als Analogziffer A2441 in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2441: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Kennzeichnung der Analogziffer auf der Rechnung. Gemäß § 12 GOÄ muss die Ziffer mit einem vorangestellten "A" versehen und die tatsächlich erbrachte Leistung verständlich beschrieben werden. Fehlt dieser Hinweis, kann die Rechnung formal beanstandet werden.

Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen bei der Ziffer A2441 besonders streng, ob eine rein kosmetische Behandlung vorlag. Ohne den Nachweis einer klaren medizinischen Indikation wird die Erstattung regelmäßig verweigert.

Zudem ist die Abgrenzung zur Ziffer 2440 (hochtourige Dermabrasio) wichtig. Die Ziffer 2440 ist deutlich höher bewertet und darf nicht für oberflächliche Verfahren missbraucht werden. Eine zeitgleiche Abrechnung beider Ziffern für dasselbe Hautareal ist ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ A2441: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Lokalisation, die Größe des behandelten Areals und die Diagnose detailliert festgehalten werden. Auch der Schweregrad der Befunde sollte durch fotografische Befundberichte gestützt werden.

Dokumentation: Multiple aktinische Keratosen (Grad II nach Olsen) im Bereich der Stirn. Durchführung eines oberflächlichen Peelings mit Trichloressigsäure (TCA) zur epidermalen Ablation. Behandlungsfläche ca. 50 cm². Keine Komplikationen.

Zusätzlich empfiehlt es sich, das verwendete Material oder das spezifische Gerät in den Behandlungsunterlagen zu vermerken. Dies erleichtert im Zweifelsfall die Begründung gegenüber medizinischen Diensten oder privaten Kostenträgern.

Tipp: Lassen Sie sich vor der Behandlung von Patienten mit grenzwertiger Indikation eine schriftliche Honorarvereinbarung unterschreiben, falls die Erstattung unsicher ist.

GOÄ A2441: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3 kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse überschritten werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine schwierige anatomische Lokalisation, wie etwa im direkten Augenbereich. Auch eine besonders empfindliche Hautbeschaffenheit oder ein erhöhter Zeitaufwand rechtfertigen die Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A2441 lässt sich gut mit Beratungsleistungen nach Ziffer 1 oder 3 kombinieren, sofern diese in separaten Sitzungen oder mit eigenständiger Fragestellung erfolgen. Auch die Oberflächenanästhesie (z. B. Ziffer 490 analog) kann bei Bedarf zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Wundverbände nach der Behandlung werden mit der Ziffer 200 berechnet.

Ziffer A2441 in der neuen GOÄ

A2441 (niedertourige Dermabrasio und oberflächliches Peeling, analog Nr. 2441 GOÄ) wird in der neuen GOÄ nach Technik und Indikation differenziert:

  • Niedertourige Dermabrasio: Nummer 4143 „Mikrodermabrasion" — 68,37 € je Sitzung, einschließlich Vorbereitung, Abtragung und Nachbehandlung.
  • Chemisches Peeling bei Hauterkrankung (medizinische Indikation): Nummer 4136 „Chemisches Peeling bei Hauterkrankungen" — 37,94 € je Körperregion. Indikation und behandelte Region müssen auf der Rechnung angegeben werden.
  • Rein kosmetisches Peeling ohne zugrundeliegende Hauterkrankung: Kein Nachfolger; diese Variante entfällt ersatzlos.

Heute beträgt der 2,3-fache Satz 53,61 €. Die Abrechnung hängt künftig allein von der Indikation und der eingesetzten Technik ab.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2441

Die GOÄ-Ziffer A2441 wird für die niedertourige Dermabrasio oder ein oberflächliches Peeling angewendet. Voraussetzung ist immer eine medizinische Indikation wie etwa ausgeprägte Aknenarben oder aktinische Keratosen. Rein kosmetische Behandlungen sind von der Erstattung ausgeschlossen.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die Ziffer A2441 beträgt 53,62 Euro. Bei einem einfachen Gebührensatz liegt das Honorar bei 23,31 Euro. Ein Überschreiten des Schwellenwerts erfordert eine patientenindividuelle Begründung.
Die Ziffer A2441 ist in der Regel je Sitzung berechenbar. Werden verschiedene, voneinander getrennte Körperareale behandelt, kann dies über einen erhöhten Steigerungsfaktor abgebildet werden. Eine mehrfache Nebeneinanderberechnung am selben Tag ist genau zu begründen.
Die Ziffer 2440 beschreibt die hochtourige, tiefgreifende Dermabrasion, während die Analogziffer A2441 für oberflächliche Verfahren reserviert ist. Die Ziffer 2440 ist mit 800 Punkten doppelt so hoch bewertet. Beide Ziffern dürfen für dasselbe Hautareal nicht nebeneinander abgerechnet werden.
In der Patientenakte müssen die genaue medizinische Indikation, das behandelte Hautareal und die angewandte Methode detailliert festgehalten werden. Auch die Aufklärung des Patienten über den medizinischen (nicht-kosmetischen) Charakter der Therapie sollte dokumentiert sein. Dies schützt vor Honorarrückforderungen durch die privaten Krankenversicherungen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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