Leitfaden zur analogen Abrechnung der GOÄ-Ziffer A266 für Canthariden-Pflaster. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallbeispielen und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A266
Anlegen von Weiterbehandlung von Canthariden-Pflastern – analog Nr. 266 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)
Da die Gebührenordnung für Ärzte kein eigenes Gebührenverzeichnis für traditionelle Ausleitungsverfahren enthält, erfolgt die Abrechnung über eine analoge Anwendung der Ziffer 266. Die Originalziffer 266 beschreibt die Einführung eines Katheters, wird jedoch aufgrund vergleichbaren Aufwands für diese Leistung herangezogen. Diese Analogie ist durch die Bundesärztekammer anerkannt und gewährleistet eine rechtssichere Liquidation.
Die Leistung umfasst das fachgerechte Vorbereiten der Hautoberfläche, das präzise Zuschneiden und Aufbringen des wirkstoffhaltigen Pflasters. Auch die anschließende Überwachung sowie die notwendige Nachsorge der künstlich erzeugten Brandblase sind Teil des Leistungsspektrums. Die Ziffer deckt somit den gesamten therapeutischen Zyklus der lokalen Gegenreiztherapie ab.
GOÄ A266 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen
Das Canthariden-Pflaster gehört zu den klassischen humoraltherapeutischen Verfahren, die vor allem in der Schmerztherapie und Naturheilkunde Anwendung finden. Durch das im Pflaster enthaltene Cantharidin wird eine lokale Entzündung mit Blasenbildung provoziert. Dieser Prozess entzieht dem umliegenden Gewebe Schadstoffe und fördert die Durchblutung massiv.
Typische Indikationen in der täglichen Praxis sind chronische Gelenkschmerzen, hartnäckige Myogelosen oder Neuralgien. Besonders häufig wird das Verfahren bei der postzosterischen Neuralgie eingesetzt, um die gestörte Schmerzwahrnehmung positiv zu beeinflussen. Auch bei chronischen Wirbelsäulenbeschwerden zeigt die Methode gute klinische Erfolge.
Tipp: Klären Sie den Patienten vor der Anwendung ausführlich über die bewusste Erzeugung einer Brandblase auf. Dies beugt Missverständnissen vor und erhöht die Compliance für die anschließende Wundpflege erheblich.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A266
Fallbeispiel 1: Postzosterische Neuralgie
Ein Patient stellt sich mit anhaltenden, brennenden Schmerzen im Interkostalraum nach abgelaufenem Herpes Zoster vor. Zur Schmerzlinderung wird ein Canthariden-Pflaster im betroffenen Segment appliziert. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A266 analog für das Anlegen des Pflasters. Zusätzlich werden die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 und die Beratung nach GOÄ 1 liqudiert.
Fallbeispiel 2: Chronische Gonarthrose
Bei einer Patientin mit fortgeschrittener Kniegelenksarthrose wird zur Schmerzlinderung und Entlastung ein Pflaster periartikulär aufgebracht. Neben der Ziffer A266 werden die Sachkosten für das Pflaster gesondert in Rechnung gestellt. Am Folgetag erfolgt die Weiterbehandlung mit Eröffnung der Blase, was erneut unter der Ziffer A266 berechnet wird.
Fallbeispiel 3: Myogelosen der Lendenwirbelsäule
Ein Patient leidet unter extremen, schmerzhaften Muskelverhärtungen im Lendenwirbelbereich, die auf konventionelle Therapien nicht ansprechen. Es erfolgt eine segmentale Reiztherapie mittels Canthariden-Pflaster zur Durchblutungsförderung. Die Abrechnung der Ziffer A266 erfolgt hierbei für die Applikation der Pflaster auf zwei getrennten Arealen, was entsprechend dokumentiert und begründet wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ A266: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen lokalen Therapieverfahren. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob am selben Tag und im selben Hautareal konkurrierende Leistungen erbracht wurden. Die zeitgleiche Abrechnung von Injektionen oder Quaddelungen im exakt selben Bereich führt regelmäßig zu Kürzungen.
Zudem müssen die Ausschlüsse beachtet werden, die sich aus der Natur des Verfahrens ergeben. Ein Canthariden-Pflaster darf nicht auf verletzter Haut oder direkt im Operationsgebiet angewendet werden. Prüfstellen fordern bei häufiger Anwendung zudem oft den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit an, weshalb die Indikation stets klar aus der Akte hervorgehen muss.
Achtung: Die Sachkosten für das Canthariden-Pflaster selbst sind nicht in der Gebühr der Ziffer A266 enthalten. Vergessen Sie nicht, diese Auslagen gemäß § 10 GOÄ separat auf der Rechnung auszuweisen, um nicht auf den Materialkosten sitzenzubleiben.
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Dokumentation der GOÄ A266: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen und Nachfragen der Kostenträger. In der Patientenakte muss die genaue Lokalisation, die Größe des Pflasters sowie die Einwirkzeit dokumentiert werden. Auch der Zustand der Haut vor und nach der Applikation sollte kurz beschrieben werden.
Besonders wichtig ist die Dokumentation der Nachsorge. Wenn die Blase am Folgetag steril punktiert und steril verbunden wird, muss dieser Schritt detailliert festgehalten werden. Auch die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten zur Durchführung dieser invasiven Reiztherapie gehört zwingend in die Behandlungsdokumentation.
Dokumentation: Applikation eines Canthariden-Pflasters (Größe 3x3 cm) paravertebral Höhe Th6 rechts bei chronischer Neuralgie. Aufklärung über Blasenbildung erfolgt, Einverständnis liegt schriftlich vor. Wiedereinbestellung zur Weiterbehandlung am Folgetag vereinbart.
GOÄ A266: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Abrechnung erfolgt im Regelfall mit dem Schwellenwert von 2,3, was einem Honorar von 8,04 € entspricht. Bei besonders schwierigen Hautverhältnissen, starker Behaarung oder erschwerter Fixierung kann der Faktor begründet angehoben werden. Auch ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der anschließenden Blasenversorgung rechtfertigt das Ausschöpfen des Satzrahmens bis zum 3,5-fachen Satz.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A266 lässt sich hervorragend mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der GOÄ 1 (Beratung) und der GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Kombination mit homöopathischen Erstanamnesen nach GOÄ 30 ist in spezialisierten Praxen eine gängige und zulässige Konstellation.
Ziffer A266 in der neuen GOÄ
A266 (Anlegen und Weiterbehandlung von Canthariden-Pflastern, analog Nr. 266 GOÄ) hat in der neuen GOÄ keinen Nachfolger. Das Verfahren war schon in der alten GOÄ nur über § 6 Abs. 2 abrechenbar; da es nicht zu den nach dem 1. Januar 2018 erstmals angewandten Verfahren zählt, entfällt auch die Analogmöglichkeit in der neuen GOÄ. Der 2,3-fache Satz lag bisher bei 8,05 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A266
Was hat nicht gestimmt?