GOÄ A267: Intravitreale Injektion korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A267
Nr. 267 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:1. Baunscheidtieren mittels Lebenswecker2. Injektion in den Glaskörper
Punktzahl 80  
Einfachsatz 4,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,72 € 2,3x
Höchstsatz 16,32 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A267: So rechnen Sie die intravitreale Injektion (IVOM) und das Baunscheidtieren rechtssicher, vollständig und fehlerfrei ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A267

Nr. 267 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:
1. Baunscheidtieren mittels Lebenswecker
2. Injektion in den Glaskörper

Die Ziffer A267 ist eine Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte. Da die moderne intravitreale operative Medikamentenapplikation (IVOM) in der ursprünglichen GOÄ von 1982 nicht enthalten war, wurde diese Ziffer analog geschaffen. Sie deckt zwei völlig unterschiedliche medizinische Verfahren ab, die jedoch gebührentechnisch gleich bewertet werden.

In der modernen Augenheilkunde ist die Injektion in den Glaskörper die mit Abstand wichtigste Anwendung dieser Ziffer. Das Baunscheidtieren hingegen stellt ein klassisches naturheilkundliches Ausleitungsverfahren dar, das heute vor allem in der komplementärmedizinischen Praxis eine Rolle spielt. Beide Leistungen erfordern eine präzise Indikationsstellung und eine fachgerechte Durchführung unter Einhaltung strenger hygienischer Standards.

GOÄ A267 in der Praxis: Anwendung bei IVOM und Baunscheidtieren

Die klinische Hauptindikation für die Injektion in den Glaskörper ist die Behandlung von Netzhauterkrankungen. Hierzu zählen insbesondere die feuchte altersabhängige Makuladegeneration (AMD), das diabetische Makulaödem sowie Netzhautvenenverschlüsse. Die intravitreale Injektion ermöglicht es, hochwirksame Medikamente wie VEGF-Inhibitoren direkt an den Wirkort im Auge zu bringen.

Beim Baunscheidtieren handelt es sich um eine Reflextherapie, bei der die Haut oberflächlich genadelt und anschließend mit einem speziellen Baunscheidt-Öl eingerieben wird. Dies soll eine lokale Durchblutungsförderung und eine Aktivierung des Immunsystems bewirken. Die Abrechnung über die Ziffer A267 setzt voraus, dass die Behandlung mittels des klassischen Lebensweckers durchgeführt wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A267

Fallbeispiel 1: Intravitreale Injektion bei feuchter AMD

Ein Patient stellt sich mit einer nachgewiesenen feuchten altersabhängigen Makuladegeneration am rechten Auge vor. Der Augenarzt führt nach lokaler Betäubung und Desinfektion eine intravitreale operative Medikamentenapplikation (IVOM) durch. Abgerechnet wird die Ziffer A267 für die Injektion, kombiniert mit den anfallenden Sachkosten für das eingebrachte Medikament. Die postoperative Überwachung und die notwendigen Voruntersuchungen werden gesondert liquidiert.

Fallbeispiel 2: Baunscheidtieren bei chronischem LWS-Syndrom

Eine Patientin leidet unter chronischen Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule. Nach erfolgloser konservativer Therapie entscheidet sich der Arzt für ein Baunscheidtieren mittels Lebenswecker im betroffenen Hautareal. Neben der Ziffer A267 für das Baunscheidtieren werden die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 sowie eine eingehende Beratung nach Ziffer 3 in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Beidseitige IVOM bei diabetischem Makulaödem

Bei einem Patienten mit fortgeschrittener diabetischer Retinopathie ist eine beidseitige intravitreale Injektion indiziert. Der Augenarzt führt die Prozedur an beiden Augen in einer Sitzung unter sterilen Bedingungen durch. Die Ziffer A267 kann in diesem Fall für das rechte und das linke Auge jeweils separat abgerechnet werden, wobei die Seitenangabe auf der Rechnung zwingend erforderlich ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ A267: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der intravitrealen Injektion ist das Fehlen einer exakten Dokumentation der Seitenangabe bei beidseitigen Eingriffen. Private Krankenversicherungen kürzen die Rechnung oft, wenn nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine beidseitige Erbringung handelt. Die Angabe von "rechts" und "links" (bzw. "R" und "L") ist daher obligatorisch.

Zudem versuchen Kostenträger regelmäßig, die analoge Anwendung der Ziffer A267 für die IVOM infrage zu stellen. Es ist jedoch gerichtlich und durch die Bundesärztekammer anerkannt, dass die IVOM eine selbstständige ärztliche Leistung darstellt, die analog nach A267 bewertet werden darf. Die Abrechnung darf nicht auf einfache Injektionsziffern wie die Nr. 252 heruntergestuft werden.

Achtung: Die Sachkosten für das injizierte teure Medikament (z. B. Ranibizumab oder Aflibercept) müssen exakt nach § 10 GOÄ als Auslagen deklariert werden. Rabatte oder Einkaufsvorteile der Praxis müssen dabei an den Patienten weitergegeben werden, um strafrechtliche Relevanz zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ A267: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Bei der Injektion in den Glaskörper müssen die Aufklärung des Patienten, die sterile Vorbereitung, das verwendete Lokalanästhetikum und das injizierte Medikament inklusive Chargennummer dokumentiert werden. Auch der postoperative Befund, insbesondere der Augeninnendruck und die Netzhautperfusion, gehört in die Akte.

Für das Baunscheidtieren sollte die genaue Lokalisation der behandelten Hautareale sowie die Reaktion der Haut festgehalten werden. Die Dokumentation der Verwendung des Lebensweckers und des aufgetragenen Öls sichert die Abrechenbarkeit der Ziffer A267 ab.

Dokumentation: Diagnose feuchte AMD rechtes Auge. Steriles Abdecken, Lokalanästhesie mit Oxybuprocain-Tropfen. Intravitreale Injektion von 0,05 ml Aflibercept (Charge: 98765) in den Glaskörper des rechten Auges (unterer temporaler Quadrant). Postoperativ Fundus kontrolliert, Arteria centralis retinae durchgängig, Augeninnendruck palpatorisch normal.

GOÄ A267: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A267 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung (über 2,3-fach) sind anatomische Besonderheiten wie eine extreme Enge der Lidspalte, starke Abwehrbewegungen des Patienten oder ein erhöhtes Blutungsrisiko bei vorbestehender Antikoagulation. Auch eine aufwendige postoperative Überwachung bei instabilem Augeninnendruck rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Ziffer A267 sind begleitende augenärztliche Leistungen berechenbar. Häufig kombiniert wird die Injektion mit der Spaltlampenmikroskopie (Ziffer 1240) und der Tonometrie (Ziffer 1250) zur postoperativen Druckkontrolle. Die für die Indikationsstellung notwendige optische Kohärenztomographie (OCT) wird in der Regel analog nach Ziffer 424 abgerechnet und ist neben der A267 voll erstattungsfähig.

Tipp: Achten Sie darauf, dass allgemeine Gebührennummern wie die Beratung nach Ziffer 1 oder die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 am Tag der IVOM nur dann berechnet werden, wenn sie in einem zeitlich getrennten Kontakt oder aus einem anderen Behandlungsanlass erbracht wurden.

Ziffer A267 in der neuen GOÄ

A267 (analog Nr. 267 GOÄ) wurde für zwei verschiedene Leistungen genutzt — die neue GOÄ behandelt sie unterschiedlich:

  • Injektion in den Glaskörper (intravitreale Medikamenteneinbringung): Nummer 10376 — 245,40 € je Auge. Damit gilt für die intravitreale Injektion unabhängig davon, ob bisher A257 oder A267 abgerechnet wurde, derselbe einheitliche Festpreis.
  • Baunscheidtieren mittels Lebenswecker: Kein Nachfolger in der neuen GOÄ; die Leistung entfällt ersatzlos. Das naturheilkundliche Verfahren war nicht nach dem 1. Januar 2018 erstmals angewandt worden — eine Analogabrechnung scheidet damit aus.

Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 10,72 €. Für die intravitreale Injektion steigt das Honorar erheblich.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A267

Die Ziffer A267 ist eine Analogziffer, die für die intravitreale Injektion (IVOM) in den Glaskörper des Auges sowie für das naturheilkundliche Baunscheidtieren mittels Lebenswecker angewendet wird. Sie ist mit 80 Punkten bewertet und leistet im Einfachsatz 4,66 €.
Ja, bei einer beidseitigen Behandlung am selben Tag kann die Ziffer A267 für jedes Auge separat in Rechnung gestellt werden. Wichtig ist hierbei die exakte Kennzeichnung der Seiten (rechts/links) auf der Liquidation, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.
Neben der Ziffer A267 können die tatsächlichen Kosten für das injizierte Medikament (z. B. Lucentis, Eylea) sowie sterile Einmalmaterialien gemäß § 10 GOÄ als Auslagen berechnet werden. Diese Sachkosten müssen auf der Rechnung transparent und ohne Aufschläge ausgewiesen werden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen wie starkem Blepharospasmus, ausgeprägter Unruhe des Patienten oder erhöhtem Blutungsrisiko möglich. Auch ein stark schwankender Augeninnendruck, der eine engmaschige postoperative Kontrolle erfordert, rechtfertigt einen höheren Steigerungssatz.
Die gleichzeitige Abrechnung einer Laserkoagulation und einer IVOM am selben Auge am selben Tag ist in der Regel nicht zulässig, da die operativen Leistungen einander ausschließen. Erfolgen die Behandlungen an unterschiedlichen Tagen oder an verschiedenen Augen, ist eine getrennte Abrechnung hingegen möglich.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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