Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A2688 wirft in der Kieferchirurgie oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungssätze und Fallbeispiele.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2688
Osteosynthetische Maßnahmen zur Fixierung des verlagerten Ober- bzw. Unterkiefers (analog GOÄ 2688)
Die Ziffer A2688 beschreibt eine analoge Bewertung für die Fixierung von Kiefersegmenten nach einer Verlagerung. Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte bestimmte moderne Verfahren der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie nicht vollständig abbildet, wird hier auf die Ziffer 2688 zurückgegriffen. Diese Vorgehensweise sichert eine leistungsgerechte Vergütung für komplexe chirurgische Stabilisierungen.
Die Leistung umfasst alle Maßnahmen, die zur stabilen Fixierung der Knochensegmente notwendig sind. Hierzu gehört das Einbringen von Osteosynthesematerialien wie Platten, Schrauben oder Drähten. Ziel ist die Wiederherstellung einer stabilen Okklusion und Kaufunktion nach der operativen Umstellung.
GOÄ A2688 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Die Anwendung der GOÄ A2688 ist eng mit der Dysgnathiechirurgie verknüpft. Typische Indikationen sind angeborene oder erworbene Fehlstellungen der Kiefer, die eine operative Korrektur erfordern. Hierbei werden die Kieferknochen gezielt durchtrennt, in die gewünschte Position verlagert und anschließend fixiert.
Auch nach schweren Traumata im Gesichtsbereich kann diese Ziffer herangezogen werden. Wenn eine Rekonstruktion des Kiefers mit anschließender Repositionierung notwendig ist, bietet die A2688 die passende Abrechnungsgrundlage. Die Abgrenzung zu einfachen Frakturversorgungen ist dabei essenziell für eine prüfsichere Abrechnung.
Tipp: Dokumentieren Sie die genaue Anzahl der verwendeten Miniplatten und Schrauben je Kiefersegment, um Rückfragen der Kostenträger von vornherein zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2688
Fallbeispiel 1: Bimaxilläre Umstellungsosteotomie
Bei einer Patientin mit ausgeprägter Progenie erfolgt eine kombinierte Ober- und Unterkieferumstellung. Nach der Mobilisation und Verlagerung der Segmente erfolgt die osteosynthetische Fixierung in beiden Kiefern. Da es sich um zwei getrennte anatomische Regionen handelt, ist die Ziffer A2688 in dieser Sitzung zweimal berechnungsfähig.
Fallbeispiel 2: Isolierte Unterkiefervorverlagerung
Ein Patient stellt sich zur operativen Korrektur einer Retrognathie mittels sagittaler Spaltung des Unterkiefers vor. Nach erfolgreicher Verlagerung wird der Unterkiefer mit Miniplatten stabilisiert. Die Abrechnung erfolgt einfach mit der Ziffer A2688, da die Maßnahme auf den Unterkiefer begrenzt bleibt.
Fallbeispiel 3: Korrektur einer maxillären Asymmetrie
Bei einer komplexen Asymmetrie des Oberkiefers wird eine Le-Fort-I-Osteotomie durchgeführt. Die Fixierung der verlagerten Segmente erfordert aufgrund der Knochenstruktur einen erhöhten Aufwand. Neben der Ziffer A2688 wird ein erhöhter Steigerungssatz begründet und abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A2688: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Doppelabrechnung von allgemeinen Osteosyntheseziffern neben der A2688 für dasselbe Knochensegment. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob die eingebrachten Materialien bereits durch die Spezialziffer abgegolten sind. Eine zusätzliche Berechnung der Ziffer 2254 ist in der Regel nicht zulässig.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer innerhalb desselben Kiefers. Die Fixierung gilt pro Kiefer (Ober- oder Unterkiefer) als abgegolten, unabhängig von der Anzahl der verwendeten Platten. Eine strikte Trennung der Dokumentation für Ober- und Unterkiefer ist daher zwingend erforderlich.
Achtung: Die analoge Anwendung muss auf der Rechnung klar als solche gekennzeichnet sein, da das Fehlen des Buchstabens "A" zu einer formalen Zurückweisung führt.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ A2688: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die genaue Lokalisation, das Ausmaß der Verlagerung und die Art der verwendeten Osteosynthesematerialien detailliert beschrieben werden. Auch die erreichte Stabilität der Segmente sollte explizit erwähnt werden.
Für die Rechtfertigung höherer Steigerungssätze sind präzise Angaben zu anatomischen Besonderheiten unerlässlich. Erschwerende Faktoren wie eine atrophe Knochenstruktur oder ausgeprägte Narbenbildung müssen im Freitext der Rechnung begründet werden.
Dokumentation: Nach Le-Fort-I-Osteotomie und Verlagerung des Oberkiefers um 4 mm nach anterior erfolgte die stabile osteosynthetische Fixierung mittels vier L-förmiger Miniplatten und insgesamt 16 Monokortikalschrauben. Die Okklusion zeigt sich postoperativ stabil.
GOÄ A2688: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Schwellenwert von 2,3 hinaus ist bei der A2688 häufig medizinisch begründbar. Typische Gründe sind eine erhöhte Schwierigkeit bei der Repositionierung oder extrem dünne Knochenverhältnisse, die ein vorsichtiges Einbringen der Schrauben erfordern. Auch eine verlängerte Operationszeit durch unerwartete Blutungen rechtfertigt den Einsatz eines höheren Faktors.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A2688 wird regelhaft mit den operativen Ziffern für die Kieferosteotomie kombiniert. Hierzu gehören beispielsweise die Ziffern für die Durchtrennung des Kiefers. Auch Anästhesieleistungen und postoperative Röntgenkontrollen zur Überprüfung des Sitzes der Osteosyntheseplatten sind typische Begleiter dieser Leistung.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2688
Was hat nicht gestimmt?