GOÄ A2891: Rekonstruktive Venen-OPs korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A2891
Rekonstruktive Operation an den Körpervenen …
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x

Leitfaden zur analogen Abrechnung der GOÄ A2891 für rekonstruktive Venen-OPs. Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen, Fallstricken und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2891

A2891: Rekonstruktive Operation an den Körpervenen (z. B. Klappentransplantation, Venensegmenttransplantation, Venen-Bypass-Operation) - analog

Die Ziffer A2891 beschreibt eine analoge Bewertung, die sich an der regulären GOÄ-Ziffer 2891 orientiert. Diese Leistung umfasst hochkomplexe, rekonstruktive chirurgische Eingriffe am venösen System des Körpers. Ziel dieser Operationen ist die Wiederherstellung des physiologischen Blutflusses und der Ventilfunktion der Venen.

Zu den inkludierten Maßnahmen gehören die Freilegung der betroffenen Gefäße, die Präparation sowie die mikrochirurgische oder makrochirurgische Rekonstruktion. Auch die Entnahme eines eventuell benötigten Transplantats ist in der Regel mit dieser Ziffer abgegolten, sofern keine gesonderten Bestimmungen greifen. Die Ziffer erfordert eine hohe chirurgische Expertise und eine detaillierte präoperative Diagnostik.

GOÄ A2891 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Anwendung der GOÄ A2891 ist auf schwere, pathophysiologische Veränderungen des tiefen Venensystems beschränkt. Ein häufiges Einsatzgebiet ist das schwere postthrombotische Syndrom (PTS), bei dem konventionelle Therapieverfahren versagt haben. In diesen Fällen ist die Wiederherstellung der venösen Hämodynamik essenziell, um Ulzerationen oder chronische Schmerzen zu lindern.

Ein weiteres klinisches Szenario ist der Verschluss der Beckenvenen oder der Vena cava, welcher eine venöse Bypass-Operation (z. B. Palma-Operation) notwendig macht. Auch angeborene oder erworbene Venenklappendefekte, die eine Klappentransplantation erfordern, fallen unter dieses Abrechnungsspektrum. Die Indikationsstellung muss streng dokumentiert und medizinisch unumgänglich sein.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2891

Fallbeispiel 1: Venensegmenttransplantation bei postthrombotischem Syndrom

Ein Patient leidet unter einem ausgeprägten postthrombotischen Syndrom mit therapierefraktärem Ulcus cruris. Es erfolgt die Transplantation eines gesunden Venensegments mit funktionstüchtigen Klappen aus der Vena basilica in die Vena femoralis. Die aufwendige mikrochirurgische Anastomosierung rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ A2891. Neben der Hauptleistung werden die Anästhesie und die postoperative Überwachung liquidiert.

Fallbeispiel 2: Palma-Operation bei einseitigem Beckenvenenverschluss

Bei einer Patientin liegt ein chronischer, symptomatischer Verschluss der linken Vena iliaca communis vor. Es wird ein cross-over Venen-Bypass unter Verwendung der kontralateralen Vena saphena magna (Palma-Operation) durchgeführt. Dieser komplexe extraanatomische Bypass wird korrekt über die Ziffer A2891 analog abgerechnet. Die präoperative Duplex-Sonographie wird separat ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Rekonstruktion der Vena femoralis nach Trauma

Nach einem schweren stumpfen Trauma kommt es zu einer Ruptur und einem Teilverlust der Vena femoralis. Die chirurgische Versorgung erfolgt mittels einer Interposition eines autologen Venentransplantats zur Wiederherstellung der Kontinuität. Diese akute rekonstruktive Venenoperation wird über die GOÄ A2891 liquidiert. Der hohe zeitliche Aufwand wird über einen erhöhten Steigerungssatz begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2891: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A2891 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit einfachen Varizenoperationen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob es sich tatsächlich um eine rekonstruktive Tiefenvenenoperation oder lediglich um eine kosmetische Sanierung des oberflächlichen Venensystems handelt. Letztere ist strikt nach den Ziffern 2880 bis 2882 abzurechnen.

Zudem wird oft bemängelt, wenn die analoge Anwendung nicht explizit auf der Rechnung als solche gekennzeichnet ist. Die Kennzeichnung mit dem Buchstaben "A" sowie die verständliche Beschreibung der erbrachten Leistung sind gesetzlich vorgeschrieben. Das Fehlen dieser Angaben führt regelmäßig zur Beanstandung und Honorarkürzung durch die Kostenträger.

Achtung: Die bloße Freilegung einer Vene oder eine einfache Venennaht (z. B. nach einer akuten Verletzung ohne Rekonstruktion) rechtfertigt nicht den Ansatz der hochbewerteten Ziffer A2891. Hierfür existieren spezifischere, niedrigere GOÄ-Ziffern.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A2891: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue anatomische Lokalisation, die Maße des verwendeten Transplantats und die angewandte Nahttechnik im Detail beschreiben. Auch die präoperative duplexsonographische oder phlebographische Dokumentation des Befundes gehört in die Patientenakte.

Besonders wichtig ist die Darstellung der medizinischen Notwendigkeit im OP-Bericht. Es muss klar hervorgehen, warum ein weniger invasiver Eingriff nicht zielführend war. Eine fotografische Dokumentation des intraoperativen Situs kann bei späteren Rückfragen der Prüfstellen als unumstößlicher Beweis dienen.

Dokumentation: "Präparation der Vena femoralis bei schwerem PTS. Entnahme eines 5 cm langen Segments der Vena basilica links. End-zu-End-Anastomose unter dem Operationsmikroskop mit Prolene 7-0. Nachweis des ungestörten retrograden Flusses und der Klappenkompetenz mittels intraoperativer Dopplersondierung."

GOÄ A2891: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der extremen Variabilität der anatomischen Verhältnisse und des individuellen Schweregrads kann der Schwellenwert von 2,3-fach oft überschritten werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5-fach ist insbesondere bei ausgeprägten Vernarbungen nach Voroperationen, extrem dünnwandigen Gefäßen oder bei adipösen Patienten begründbar. Die Begründung muss patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A2891 wird selten als Einzelleistung erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die präoperative farbcodierte Duplex-Sonographie (GOÄ 410/420) zur präzisen OP-Planung. Auch die postoperative Überwachung sowie anästhesiologische Leistungen sind regelhaft neben der operativen Ziffer berechenbar. Die Kombination mit Ziffern für mikrochirurgische Techniken sollte vorab auf Überschneidungen geprüft werden.

Tipp: Nutzen Sie bei der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen konkrete Zeitangaben und beschreiben Sie die anatomischen Besonderheiten plastisch. Standardfloskeln wie 'erhöhter Zeitaufwand' werden von privaten Krankenversicherungen meist nicht anerkannt.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2891

Die GOÄ-Ziffer A2891 ist eine analoge Bewertung für rekonstruktive Operationen an den Körpervenen, wie beispielsweise Klappentransplantationen oder Venen-Bypässe. Sie wird für hochkomplexe Eingriffe am tiefen Venensystem herangezogen.
Beim Regelhöchstsatz von 2,3-fach beträgt das Honorar für die GOÄ A2891 genau 402,18 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 174,86 €, während der Höchstsatz von 3,5-fach mit 612,01 € vergütet wird.
Typische Eingriffe sind die Palma-Operation bei Beckenvenenverschluss, Venensegmenttransplantationen bei postthrombotischem Syndrom sowie komplexe Rekonstruktionen nach Traumata. Einfache Varizenoperationen gehören ausdrücklich nicht dazu.
Ja, die Kombination mit diagnostischen Leistungen wie der Duplex-Sonographie oder anästhesiologischen Ziffern ist zulässig. Sie darf jedoch nicht neben anderen primären Rekonstruktionen an derselben Lokalisation abgerechnet werden.
Der Operationsbericht muss die anatomische Lokalisation, die Transplantatquelle, die genaue Nahttechnik und die medizinische Notwendigkeit detailliert beschreiben. Eine präzise Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen durch private Kassen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich