GOÄ A2886: Lasertherapie ab 21 cm² korrekt abrechnen

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GOÄ A2886
Dermatologische Lasertherapie von Teleangiektasien, Warzen und anderen Hautveränderungen (mit der Ausnahme von melanozytären Nävi und aktinischen Präkanzerosen) mit einer Ausdehnung von mehr als 21 cm² mit einer Laser-Impulsrate von mehr als 100 Impulsen pro Sitzung, (analog 2886 GOÄ) – n. Beschlüssen des Ausschusses „Gebührenordnung“ der BÄK
Punktzahl 2770  
Einfachsatz 161,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 371,35 € 2,3x
Höchstsatz 565,10 € 3,5x

So rechnen Sie die dermatologische Lasertherapie nach GOÄ-Ziffer A2886 rechtssicher ab. Tipps zu Indikationen, Steigerungssätzen und Urteilen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2886

Dermatologische Lasertherapie von Teleangiektasien, Warzen und anderen Hautveränderungen (mit der Ausnahme von melanozytären Nävi und aktinischen Präkanzerosen) mit einer Ausdehnung von mehr als 21 cm² mit einer Laser-Impulsrate von mehr als 100 Impulsen pro Sitzung, (analog 2886 GOÄ) – n. Beschlüssen des Ausschusses „Gebührenordnung“ der BÄK

Diese Ziffer wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) als Analogbewertung beschlossen, um moderne lasertherapeutische Verfahren adäquat abzubilden. Sie kommt zum Einsatz, wenn großflächige Areale von über 21 Quadratzentimetern behandelt werden. Zudem ist eine Mindestanzahl von über 100 Laser-Impulsen pro Sitzung zwingend vorgeschrieben.

Die Leistung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge der Laserbehandlung innerhalb der Sitzung. Ausgenommen sind ausdrücklich melanozytäre Nävi und aktinische Präkanzerosen, da für diese Veränderungen andere therapeutische oder diagnostische Standards gelten. Die Ziffer ist im Abschnitt Chirurgie und Orthopädie verortet.

GOÄ A2886 in der Praxis: Indikationen und Mindestkriterien

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer A2886 setzt eine präzise Indikationsstellung voraus. Typische klinische Szenarien umfassen die Behandlung von ausgedehnten vulgären Warzen (Verrucae vulgares) oder großflächigen vaskulären Malformationen wie Teleangiektasien. Auch andere gutartige Hautveränderungen können mit dieser Ziffer analog liquidiert werden, sofern die Mindestmaße erreicht werden.

Für eine erfolgreiche Abrechnung müssen zwei quantitative Kriterien kumulativ erfüllt sein. Erstens muss die behandelte Gesamtfläche mehr als 21 cm² betragen. Zweitens muss die Dokumentation eine Impulsrate von mehr als 100 Laser-Impulsen pro Sitzung zweifelsfrei belegen.

Tipp: Bei kleineren Arealen oder geringeren Impulsraten müssen andere, niedrigere Laser-Ziffern der GOÄ herangezogen werden, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2886

Fallbeispiel 1: Großflächige Verrucae vulgares an den Fußsohlen

Ein Patient stellt sich mit multiplen, konfluierenden Dornwarzen an beiden Fußsohlen vor. Die betroffene Gesamtfläche beträgt nachweislich 25 cm². Es erfolgt eine dermatologische Lasertherapie mit insgesamt 120 Impulsen in einer Sitzung.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A2886 analog zum Regelsatz (2,3-fach = 371,35 €). Da die Fläche über 21 cm² liegt und mehr als 100 Impulse abgegeben wurden, sind alle Voraussetzungen erfüllt.

Fallbeispiel 2: Ausgedehnte Teleangiektasien im Gesichtsbereich

Eine Patientin leidet unter ausgeprägter Couperose im Bereich beider Wangen und der Nase. Die zu behandelnde Fläche der Teleangiektasien wird mit 22 cm² vermessen. Die Behandlung erfolgt mittels Farbstofflaser mit 150 Impulsen.

Die Liquidation der Ziffer A2886 analog ist hier vollumfänglich gerechtfertigt. Die genaue Flächenberechnung und die Impulszahl werden detailliert in der Patientenakte dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Rezidivierende Viruswarzen an den Händen

Ein Patient benötigt eine wiederholte Laserbehandlung von ausgedehnten Viruswarzen an beiden Handrücken (Gesamtfläche 23 cm², 110 Impulse). Dies ist die dritte Sitzung im laufenden Behandlungsfall.

Die Abrechnung erfolgt erneut über die Ziffer A2886 analog. Gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer ist diese analoge Abrechnung bis zu dreimal im Behandlungsfall zulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2886: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen betrifft die Anzahl der Sitzungen. Nach den Abrechnungsempfehlungen der BÄK darf die Ziffer A2886 analog maximal dreimal im Behandlungsfall angesetzt werden. Fällt eine vierte oder fünfte Behandlung an, kann diese Ziffer nicht erneut berechnet werden.

Ein weiterer Fehler ist die zusätzliche Abrechnung von Vorbereitungsmaßnahmen. Die analoge Abrechnung der GOÄ-Ziffer 745 (z. B. für vorbereitende Maßnahmen) ist neben der A2886 ausgeschlossen. Diese vorbereitenden Schritte sind bereits mit der Hauptleistung abgegolten.

Achtung: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 30.06.2010 (Az.: AN 15 K 09.01745) bestätigt, dass vorbereitende Maßnahmen nicht separat nach Ziffer 745 analog berechnet werden dürfen, da sie integraler Bestandteil der umfassenderen Laserbehandlung sind.

Zudem führen ungenaue Flächenangaben regelmäßig zu Beanstandungen. Liegt die behandelte Fläche bei exakt 21 cm² oder darunter, ist die Ziffer A2886 nicht anwendbar. Prüfer fordern in diesen Fällen häufig eine Herabstufung auf niedrigere Gebührenziffern.

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Dokumentation der GOÄ A2886: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Lokalisation der Hautveränderungen sowie die exakte Ausdehnung der behandelten Fläche in Quadratzentimetern festgehalten werden. Auch der verwendete Lasertyp und die exakte Anzahl der abgegebenen Impulse sind zwingend zu protokollieren.

Zusätzlich sollte der klinische Verlauf dokumentiert werden, insbesondere bei Folgesitzungen. Dies erleichtert die Begründung, falls ein erhöhter Steigerungssatz angewendet werden muss.

Dokumentationsbeispiel:
Dermatologische Lasertherapie von multiplen Verrucae vulgares am rechten Fußrücken. Behandelte Gesamtfläche: 24,5 cm². Verwendeter CO2-Laser, Impulsrate: 125 Impulse. Keine Komplikationen. Sitzung Nr. 2 im aktuellen Behandlungsfall.

GOÄ A2886: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A2886 kann bei überdurchschnittlichem Aufwand über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz (565,10 €) gesteigert werden. Dies ist besonders dann relevant, wenn eine vierte oder fünfte Behandlung im selben Behandlungsfall notwendig wird. Da diese Folgesitzungen nicht mehr eigenständig analog berechnet werden dürfen, kann der erhöhte Gesamtaufwand durch eine Steigerung der ersten drei Sitzungen ausgeglichen werden.

Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine schwierige Lokalisation, eine extreme Schmerzempfindlichkeit des Patienten oder eine besonders zeitaufwendige Kooperation bei Kindern. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Lasertherapie können Beratungen nach Ziffer 1 oder symptombezogene Untersuchungen nach Ziffer 5 berechnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Lokalanästhesien (z. B. nach Ziffer 490 oder 491) sind ebenfalls häufig kombinierbar, wenn eine Schmerzschaltung für die Lasertherapie notwendig war.

Ausgeschlossen ist, wie gerichtlich bestätigt, die Nebeneinanderberechnung von vorbereitenden Maßnahmen analog zu Ziffer 745. Auch andere Laserziffern für dieselbe Körperregion in derselben Sitzung sind in der Regel nicht zulässig.

Ziffer A2886 in der neuen GOÄ

A2886 (dermatologische Lasertherapie über 21 cm², mehr als 100 Impulse, analog Nr. 2886 GOÄ) wird zur neuen Nummer 4135 „Laserbehandlung und/oder IPL von Besenreiservarizen, Teleangiektasien oder anderen Hauterkrankungen, mehr als 20 cm², bei Besenreiservarizen Impulsrate mehr als 100 Impulsen" — Festpreis 195,14 € je Sitzung, bis zu 4-mal im Behandlungsfall (bisher 3-mal). Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 371,36 € — der neue Festpreis liegt deutlich darunter; dafür entfällt die aufwändige Analogkonstruktion.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2886

Die GOÄ-Ziffer A2886 darf für die dermatologische Lasertherapie von gutartigen Hautveränderungen ab einer Fläche von 21 cm² und über 100 Impulsen abgerechnet werden. Typische Indikationen sind großflächige Warzen oder Teleangiektasien. Melanozytäre Nävi und aktinische Präkanzerosen sind von der Abrechnung ausgeschlossen.
Die Ziffer A2886 analog kann gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer bis zu dreimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Eine vierte oder fünfte Sitzung ist über diese Ziffer nicht mehr liquidierbar. Der zusätzliche Aufwand kann jedoch über den Steigerungssatz geltend gemacht werden.
Nein, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 745 analog ist neben der Ziffer A2886 nicht zulässig. Vorbereitende Maßnahmen sind bereits in der umfassenderen Laserleistung enthalten. Dies wurde auch gerichtlich durch das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigt.
Der Regelhöchstsatz (2,3-fach) der GOÄ-Ziffer A2886 beträgt 371,35 €, während der einfache Satz bei 161,46 € liegt. Bei besonders hohem Aufwand kann die Gebühr bis zum 3,5-fachen Höchstsatz von 565,10 € gesteigert werden. Hierfür ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung erforderlich.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die genaue Lokalisation, die behandelte Fläche in Quadratzentimetern sowie die Impulszahl dokumentiert werden. Auch der verwendete Lasertyp sollte in der Patientenakte vermerkt sein. Diese Angaben dienen als Nachweis bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.
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