GOÄ A353: Selektive Arteriographie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A353
Einbringung des Kontrastmittels mittels intraarterieller Hochdruckinjektion zur selektiven Arteriographie (z. B. Nierenarterie), einschließlich Röntgenkontrolle und ggf. einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle, je Arterie
Punktzahl 500  
Einfachsatz 29,14 € 1,0x
Regelhöchstsatz 67,02 € 2,3x
Höchstsatz 101,99 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A353: Erfahren Sie, wie Sie die intraarterielle Hochdruckinjektion rechtssicher dokumentieren und steigern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A353

Die offizielle Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer A353 lautet:

Einbringung des Kontrastmittels mittels intraarterieller Hochdruckinjektion zur selektiven Arteriographie (z. B. Nierenarterie), einschließlich Röntgenkontrolle und ggf. einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle, je Arterie (analog Nr. 351)

Diese Ziffer beschreibt eine nichtgebietsbezogene Sonderleistung aus dem Bereich der Kontrastmitteleinbringungen. Sie wird angewendet, wenn Kontrastmittel maschinell und unter hohem Druck in eine spezifische Arterie eingebracht wird. Die integrierte Röntgenkontrolle dient der präzisen Platzierung des Katheters vor der Injektion.

GOÄ A353 in der Praxis: Indikation und korrekte Anwendung

Die Anwendung der GOÄ A353 ist an enge medizinische Voraussetzungen geknüpft. Sie kommt vor allem bei der selektiven Arteriographie von Organarterien wie der Nierenarterie oder der Arteria mesenterica zum Einsatz. Durch den hohen Druck der Injektion wird eine optimale Kontrastmitteldichte im Zielgefäß erreicht, was für eine präzise Diagnostik unerlässlich ist.

Der behandelnde Arzt muss sicherstellen, dass die Hochdruckinjektion medizinisch indiziert und technisch notwendig war. Eine einfache manuelle Injektion rechtfertigt die Abrechnung dieser Ziffer nicht. Zudem ist die Abgrenzung zu superselektiven Verfahren wichtig, die besondere Anforderungen an die Katheterführung stellen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A353

Fallbeispiel 1: Selektive Nierenarteriographie bei Verdacht auf Stenose

Ein Patient stellt sich mit therapieresistenter Hypertonie vor. Zur Abklärung einer Nierenarterienstenose erfolgt die selektive Sondierung der rechten Nierenarterie. Das Kontrastmittel wird mittels Hochdruckinjektor eingebracht, um den Gefäßabgang optimal darzustellen. Abgerechnet wird die GOÄ A353 einmal für die selektive Darstellung dieser Arterie.

Fallbeispiel 2: Bilaterale selektive Arteriographie der Nierenarterien

Bei einer geplanten Nierentransplantation müssen beide Nierenarterien des Spenders exakt beurteilt werden. Der Arzt sondiert nacheinander die linke und die rechte Nierenarterie und führt jeweils eine intraarterielle Hochdruckinjektion durch. Da zwei getrennte Arterien selektiv dargestellt wurden, ist die GOÄ A353 in dieser Sitzung zweimal berechnungsfähig.

Fallbeispiel 3: Superselektive Angiographie mit separatem Katheter

Zur Embolisation eines Aneurysmas wird ein superselektiver Mikrokatheter in einen Seitenast der Arteria renalis eingeführt. Über diesen separaten Katheter erfolgt eine erneute Hochdruckinjektion. Da ein gesonderter Katheter eingeführt wurde, ist die Abrechnung einer weiteren Ziffer A353 neben der Hauptarterie zulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ A353: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Überschreitung der maximalen Abrechnungshäufigkeit. Da die Ziffer A353 analog zur GOÄ-Ziffer 351 bewertet wird, darf sie maximal zweimal pro Sitzung abgerechnet werden. Weitere Injektionen in derselben Sitzung werden von den privaten Krankenversicherungen regelmäßig gestrichen.

Achtung: Die bloße Lageänderung desselben Katheters rechtfertigt keine erneute Abrechnung der GOÄ A353. In diesem Fall darf die Leistung nicht mehrfach berechnet, sondern muss über den Steigerungssatz des Gebührenrahmens abgebildet werden.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die Kombination mit einfachen manuellen Kontrastmitteleinbringungen. Die Dokumentation muss die Verwendung eines mechanischen Hochdruckinjektors zweifelsfrei belegen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A353: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, die exakte Bezeichnung der sondierten Arterie sowie die technischen Parameter der Injektion festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere das verwendete Kontrastmittelvolumen und die Flussrate des Injektors.

Dokumentation: Selektive Sondierung der rechten A. renalis. Einbringung von 15 ml Kontrastmittel mittels intraarterieller Hochdruckinjektion (Flussrate 8 ml/s). Kontinuierliche Röntgenkontrolle zur Lageüberprüfung des Katheters. Fortlaufende EKG-Kontrolle ohne pathologischen Befund.

Tipp: Vermerken Sie stets das Fabrikat des Hochdruckinjektors im OP-Bericht. Dies liefert im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung den sofortigen Nachweis über die apparative Durchführung.

GOÄ A353: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung bis zu 3,5 sind ausgeprägte Gefäßelongationen, fortgeschrittene arteriosklerotische Plaques oder eine zeitaufwendige Lagekorrektur des Katheters. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A353 wird regelmäßig mit den Ziffern für die Katheterisierung (z. B. GOÄ 346) kombiniert. Auch die radiologischen Sachleistungen für die digitale Subtraktionsangiographie (DSA) nach den Ziffern 5315 ff. sind typische Begleiter. Nicht nebeneinander berechenbar sind Leistungen, die bereits die Kontrastmitteleinbringung als integralen Bestandteil enthalten.

Ziffer A353 in der neuen GOÄ

A353 (intraarterielle Hochdruckinjektion des Kontrastmittels zur selektiven Arteriographie, je Arterie) geht in der neuen GOÄ in den Serienangiographie-Komplexen auf, die Kontrastmitteleinbringung und Darstellung als Gesamtleistung abbilden:

  • Arteriographie im Brust- oder Bauchraum (z. B. Nierenarterie, Viszeralarterien): Nummer 13277 „Serienangiographie arteriell des Brust- und/oder Bauchraums, einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie" — 408,83 €. Jede weitere Serie: Zuschlag 13271.
  • Arteriographie im Schädel- oder Wirbelsäulenbereich (z. B. A. carotis, A. vertebralis): Nummer 13276 — 544,37 €.

Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 67,02 €. Die Zusammenfassung in Komplexleistungen bedeutet, dass die früher separat berechnete Kontrastmittelinjektion künftig nicht mehr einzeln ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A353

Die GOÄ-Ziffer A353 darf pro Sitzung maximal zwei Mal abgerechnet werden. Diese Einschränkung ergibt sich aus dem Analogabgriff auf die Ziffer 351 gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer. Jede darüber hinausgehende Einbringung ist nicht gesondert berechenbar.
Die Ziffer A353 setzt zwingend eine maschinelle Hochdruckinjektion voraus. Manuelle Kontrastmitteleinbringungen werden hingegen über andere Ziffern des Abschnitts C IV abgerechnet. Die Hochdruckinjektion dient der schnellen und dichten Kontrastierung großer oder stark durchströmter Gefäße.
Eine superselektive Angiographie ist nur dann gesondert mit der Ziffer A353 berechenbar, wenn hierfür ein separater Katheter eingeführt wird. Wird lediglich die Position des bereits liegenden Katheters verändert, ist dies nicht als eigene Leistung abrechenbar. In solchen Fällen kann jedoch der Steigerungssatz erhöht werden.
In der Ziffer A353 sind die Röntgenkontrolle zur Lageüberprüfung des Katheters sowie eine eventuell erforderliche, fortlaufende EKG-Kontrolle bereits enthalten. Diese Begleituntersuchungen dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Die eigentliche radiologische Befundung und Bildgebung wird jedoch über separate Ziffern abgerechnet.
Ja, eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei Vorliegen einer medizinischen Begründung möglich. Typische Gründe sind anatomische Besonderheiten wie stark geschlängelte Gefäße oder fortgeschrittene arteriosklerotische Veränderungen. Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch eine einfache Lageänderung des Katheters rechtfertigt eine Steigerung.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich