GOÄ A3724: Galaktose photometrisch korrekt abrechnen

3 Min. Lesezeit
GOÄ A3724
Galaktose, photometrisch
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,41 € 1,1x
Höchstsatz 15,16 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A3724 (Galaktose, photometrisch): Erfahren Sie alles über Indikationen, Analogabrechnung und typische Fehlerquellen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3724

Die Ziffer A3724 ist eine Analogbewertung der Gebührenordnung für Ärzte. Da die photometrische Bestimmung von Galaktose nicht explizit im Originalverzeichnis aufgeführt ist, erfolgt die Abrechnung analog zur Referenzziffer 3724.

A3724 (analog 3724): Galaktose, photometrisch - Punktzahl: 200

Diese Leistung umfasst die quantitative, photometrische Bestimmung von Galaktose in Körperflüssigkeiten wie Serum, Plasma oder Urin. Alle vorbereitenden Laborschritte sowie die Auswertung und Dokumentation des Ergebnisses sind mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ A3724 in der Praxis: Diagnostik von Stoffwechselstörungen

Die Bestimmung der Galaktosekonzentration ist ein essenzieller Bestandteil in der pädiatrischen Diagnostik. Der Hauptfokus liegt hierbei auf dem Ausschluss oder der Überwachung einer Galaktosämie bei Neugeborenen. Diese angeborene Stoffwechselstörung erfordert eine sofortige therapeutische Intervention.

Ein weiteres klinisches Einsatzgebiet ist die Durchführung des Galaktose-Toleranztests zur Beurteilung der Leberfunktion. Hierbei wird die Fähigkeit der Leber gemessen, Galaktose in Glukose umzuwandeln. Dies liefert wertvolle Hinweise bei chronischen Lebererkrankungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3724

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Galaktosämie beim Säugling

Ein Neugeborenes zeigt nach der ersten Milchfütterung Symptome wie anhaltenden Ikterus und Trinkschwäche. Zum Ausschluss einer Galaktosämie wird eine Blutprobe entnommen und eine photometrische Galaktosebestimmung durchgeführt. Abgerechnet wird die Ziffer A3724 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle unter Diät

Bei einem Kleinkind mit diagnostizierter Galaktosämie wird die Einhaltung der galaktosefreien Diät überwacht. Hierzu erfolgt eine regelmäßige Bestimmung der Galaktosekonzentration im Blut. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A3724.

Fallbeispiel 3: Leberfunktionstest (Galaktose-Elimination)

Zur präoperativen Einschätzung der funktionellen Leberkapazität bei einem erwachsenen Patienten wird ein Galaktose-Eliminationstest durchgeführt. Nach intravenöser Gabe von Galaktose erfolgen serielle Blutentnahmen zur quantitativen Bestimmung. Jede photometrische Bestimmung wird einzeln als A3724 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3724: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung von Analogziffern ist das Fehlen der expliziten Kennzeichnung auf der Liquidation. Die Rechnung muss zwingend den Hinweis auf die analoge Erbringung sowie die Referenzziffer enthalten. Andernfalls riskieren Praxen eine formale Zurückweisung durch die Kostenträger.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A3724 setzt voraus, dass tatsächlich eine photometrische Bestimmung der Galaktose stattgefunden hat. Die bloße qualitative Schnelltest-Bestimmung darf nicht unter dieser hochwertigen Ziffer abgerechnet werden.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern mit identischem methodischen Ansatz aus derselben Probe. Wenn neben Galaktose weitere Zucker photometrisch bestimmt werden, muss die medizinische Notwendigkeit der getrennten Analysen klar aus der Dokumentation hervorgehen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A3724: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der genaue Zeitpunkt der Probenentnahme sowie das analytische Messergebnis dokumentiert sein. Bei Funktionstests sind zudem die Applikationszeiten der Testsubstanz festzuhalten.

Dokumentation: V.a. Galaktosämie bei Neugeborenem, Blutentnahme um 09:15 Uhr, photometrische Galaktose-Bestimmung (A3724) durchgeführt. Befund: Galaktosewert erhöht, Diätberatung eingeleitet.

Für die Abrechnung ist es ratsam, das verwendete photometrische Messverfahren kurz in den Laboraufzeichnungen zu protokollieren. Dies erleichtert den Nachweis der erbrachten Leistung bei Nachfragen durch private Krankenversicherungen.

Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Textbausteine für die Analogabrechnung der Ziffer A3724, um Übertragungsfehler bei der Rechnungsstellung zu minimieren.

GOÄ A3724: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer A3724 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei außergewöhnlich schwierigen Probenverhältnissen, wie stark lipämischem Serum, zulässig.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Bestimmung der Galaktose mit der kapillären oder venösen Blutentnahme nach Ziffer 250 GOÄ kombiniert. Auch die gleichzeitige Bestimmung anderer Leberparameter wie GOT (Ziffer 3581) oder GPT (Ziffer 3582) ist im Rahmen einer umfassenden Leberdiagnostik üblich und voll erstattungsfähig.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3724

Die Ziffer A3724 beschreibt die photometrische Bestimmung von Galaktose als Analogabrechnung auf Basis der Referenzziffer 3724. Sie wird vor allem in der pädiatrischen Stoffwechseldiagnostik und bei speziellen Leberfunktionstests eingesetzt.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die Ziffer A3724 beträgt 13,41 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 11,66 Euro, während der maximale Höchstsatz bei 15,16 Euro liegt.
Die Bestimmung ist indiziert bei Verdacht auf eine angeborene Galaktosämie bei Neugeborenen sowie zur Verlaufskontrolle unter Diättherapie. Zudem wird sie im Rahmen des Galaktose-Eliminationstests zur Überprüfung der funktionellen Leberkapazität genutzt.
Ja, eine mehrfache Abrechnung am selben Tag ist zulässig, wenn es sich um getrennte Untersuchungen im Rahmen eines dynamischen Funktionstests handelt. Die medizinische Notwendigkeit und die genauen Entnahmezeiten müssen in diesem Fall detailliert dokumentiert werden.
Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen vom 1,0-fachen bis zum 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung über den Regelsatz von 1,15 hinaus erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich