GOÄ A3732: Troponin-Schnelltest rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A3732
Troponin-T-Schnelltest
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,41 € 1,1x
Höchstsatz 15,15 € 1,3x

Die Abrechnung des Troponin-Schnelltests nach GOÄ-Ziffer A3732 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Analogbewertungen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3732

Troponin-T-Schnelltest, analog Nr. 3741, 200 Punkte

Die Ziffer A3732 beschreibt eine analoge Bewertung auf Basis der Gebührenordnungsnummer 3741. Sie dient der schnellen Diagnostik direkt vor Ort. Diese Leistung umfasst den schnellen Nachweis von kardialem Troponin mittels vorgefertigter Reagenzträger.

Obwohl der Text historisch auf einen spezifischen Hersteller verweist, ist die Ziffer heute technologieneutral anzuwenden. Die Erbringung erfolgt in der Regel als Point-of-Care-Testing (POCT). Dies ermöglicht eine sofortige therapeutische Entscheidung bei akutem Koronarsyndrom.

GOÄ A3732 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert beim Myokardinfarkt-Ausschluss

Der klinische Hauptnutzen der GOÄ A3732 liegt in der Rapid-rule-out-Strategie bei Verdacht auf einen akuten Myokardinfarkt. Durch den schnellen Nachweis im Vollblut können kritische Zustände sofort erkannt werden. Die Bestimmung erfolgt mittels moderner Immunchromatographie oder optischer Immunoassays.

Obwohl die Leistungslegende explizit Troponin T nennt, ist die Bestimmung von Troponin I (cTnI) qualitativ gleichwertig. Daher ist auch der Nachweis von cTnI über diese Ziffer voll berechnungsfähig. Rein qualitative Tests werden in den Leitlinien nicht mehr empfohlen.

Moderne Testkits liefern semi-quantitative oder quantitative Ergebnisse direkt in der Praxis. Für die Befundinterpretation müssen die untere Nachweisgrenze und die funktionelle Sensitivität bekannt sein. Jeder Wert oberhalb des testspezifischen Cut-offs gilt als pathologisch.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3732

Fallbeispiel 1: Akutes Koronarsyndrom in der Hausarztpraxis

Ein Patient stellt sich mit akutem, retrosternalem Schmerz in einer allgemeinmedizinischen Praxis vor. Der Arzt führt sofort eine klinische Untersuchung, ein EKG und einen Troponin-T-Schnelltest durch. Aufgrund des positiven Testergebnisses wird der Patient umgehend stationär eingewiesen. Abgerechnet werden neben den Beratungsgebühren die Ziffern 651 für das EKG und A3732 für den Schnelltest.

Fallbeispiel 2: Notfallversorgung in einer Klinik ohne 24-Stunden-Zentrallabor

In einer kleineren Klinik wird nachts ein Patient mit Verdacht auf Myokardinfarkt eingeliefert. Da das Zentrallabor nachts nicht besetzt ist und kein Ergebnis innerhalb von 30 Minuten garantieren kann, führt das Stationspersonal einen Troponin-I-Schnelltest durch. Die Abrechnung der Ziffer A3732 ist hier vollkommen berechtigt. Eine parallele Abrechnung der Laborziffer 3742 erfolgt in diesem Fall nicht.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei unklarer Dyspnoe

Eine ältere Patientin leidet unter plötzlicher, schwerer Atemnot ohne typischen Brustschmerz. Zum Ausschluss einer kardialen Ursache veranlasst der behandelnde Arzt einen Troponin-Schnelltest als POCT-Leistung. Der Test verläuft negativ, was die diagnostische Sicherheit erheblich erhöht. Die Leistung wird mit dem Regelhöchstsatz von 2,3 über die Ziffer A3732 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3732: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die parallele Abrechnung des Schnelltests neben der quantitativen Laborbestimmung nach Ziffer 3742. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Kombination regelmäßig. Eine routinemäßige Doppelbestimmung ist medizinisch und wirtschaftlich nicht gerechtfertigt. Es muss eine klare Absprache in der Einrichtung vorliegen, welches Verfahren angewendet wird.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von GOÄ A3732 und der Laborziffer 3742 für denselben Behandlungsfall ist ohne besondere Begründung unzulässig und führt fast immer zu Beanstandungen.

Zudem bemängeln Prüfer häufig die Verwendung veralteter, rein qualitativer Testverfahren ohne dokumentierte Nachweisgrenzen. Die moderne Labormedizin fordert präzise Angaben zur funktionellen Sensitivität des verwendeten Testsystems. Fehlen diese Angaben in der Dokumentation, kann die Erstattung verweigert werden.

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Dokumentation der GOÄ A3732: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation und das verwendete Testsystem inklusive Hersteller vermerkt werden. Auch das exakte quantitative oder semi-quantitative Testergebnis muss dokumentiert sein. Bei positiven Befunden ist zudem die eingeleitete klinische Konsequenz festzuhalten.

Tipp: Hinterlegen Sie die spezifischen Leistungsdaten Ihres POCT-Geräts (wie die 99. Perzentile und die Nachweisgrenze) einmalig im Praxissystem, um sie bei Rückfragen der PKV sofort griffbereit zu haben.

Dokumentation: V. a. Myokardinfarkt bei akutem Thoraxschmerz. Durchführung Troponin-I-Schnelltest (Hersteller XY, Charge 12345) im Vollblut. Ergebnis: 0,15 ng/ml (pathologisch, Cut-off 0,03 ng/ml). Konsequenz: Notärztliche Einweisung veranlasst.

GOÄ A3732: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A3732 kann bei erhöhtem Aufwand über den Schwellenwert von 2,3 gesteigert werden. Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind schwierige Venenverhältnisse bei der Blutentnahme oder eine extrem zeitkritische Notfallsituation. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung vermerkt sein.

Typische Ziffernkombinationen

Im Praxisalltag wird der Troponin-Schnelltest häufig mit anderen Notfalldiagnostiken kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit der Symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5. Auch die Kombination mit einem EKG nach Ziffer 651 oder einer Blutentnahme nach Ziffer 250 ist üblich. Eine Kombination mit aufwendigen Laboranalysen des Speziallabors sollte jedoch vermieden werden.

Ziffer A3732 in der neuen GOÄ

A3732 (Troponin-T-Schnelltest) wird zur neuen Nummer 11016 „Troponin (T oder I), immunologischer Schnelltest aus Vollblut, apparativ-quantitativ oder visuell-semiquantitativ" — Festpreis 12,21 €. Die neue Ziffer erfasst sowohl Troponin T als auch Troponin I; eine Unterscheidung ist nicht mehr erforderlich. Nicht neben 12714 (Troponin als Laboranalyse aus Serum/Plasma) berechnungsfähig. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 13,41 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3732

Ja, die Abrechnung von Troponin I (cTnI) ist über die Ziffer A3732 voll berechnungsfähig. Obwohl die Leistungslegende historisch auf Troponin T verweist, ist die Bestimmung mittels vorgefertigter Reagenzträger technologisch gleichwertig. Dies wird durch die analoge Anwendung der Ziffer gestützt.
Nein, eine routinemäßige parallele Abrechnung der GOÄ A3732 und der quantitativen Laborbestimmung nach Nr. 3742 ist nicht zulässig. In klinischen Einrichtungen muss vorab klar geregelt sein, welches Verfahren im Notfall primär angewendet wird. Eine Doppelabrechnung führt in der Regel zu Beanstandungen.
Der Schnelltest nach GOÄ A3732 wird im Vollblut des Patienten durchgeführt. Dabei sollten aus medizinischer Sicht keine rein qualitativen Tests mehr eingesetzt werden. Empfohlen werden semi-quantitative oder quantitative Point-of-Care-Systeme mit bekannten Nachweisgrenzen.
Nein, die Ziffer A3732 kann auch in klinischen Einrichtungen abgerechnet werden. Dies ist insbesondere dann zulässig, wenn kein Zentrallabor rund um die Uhr besetzt ist, das ein quantitatives Ergebnis innerhalb von 30 Minuten liefern kann. Die Leistung ist somit nicht auf den niedergelassenen Bereich beschränkt.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Steigerungssatz) der GOÄ-Ziffer A3732 beträgt 26,82 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 11,66 €, während der maximale Steigerungssatz (3,5-fach) mit 40,81 € liquidiert werden kann. Höhere Sätze erfordern eine ausführliche medizinische Begründung.
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