Die trockenchemische Bestimmung von Theophyllin nach GOÄ A3733 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Alternativen und Abrechnungsfehlern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3733
Trockenchemische Bestimmung von Theophyllin, analog Nr. 3736
Die GOÄ-Ziffer A3733 beschreibt die trockenchemische Bestimmung des Wirkstoffs Theophyllin. Diese Leistung ist mit 120 Punkten bewertet und wird analog zur Ziffer 3736 abgerechnet. In der Praxis dient die Untersuchung der Überwachung des Wirkstoffspiegels im Blut.
Der Begriff trockenchemisch wird in der Gebührenordnung ansonsten nicht verwendet. Die Ziffer wirft in der Abrechnungspraxis Fragen auf, da moderne Laborsysteme meist andere Verfahren nutzen. Dennoch bleibt sie ein formaler Bestandteil des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen).
GOÄ A3733 in der Praxis: Relevanz und methodische Alternativen
Die Bestimmung von Theophyllin ist klinisch vor allem im Rahmen des Therapiemonitorings (TDM) sowie bei toxikologischen Fragestellungen indiziert. Da Theophyllin eine geringe therapeutische Breite besitzt, ist eine präzise Überwachung des Serumspiegels zur Vermeidung von Intoxikationen essenziell.
In modernen Laboratorien erfolgt diese quantitative Bestimmung jedoch selten über klassische trockenchemische Verfahren. Stattdessen kommen meist Ligandenassays oder die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) zum Einsatz. Dies führt in der Praxis häufig zu Abgrenzungsfragen gegenüber anderen GOÄ-Ziffern.
Achtung: Wenn für die Bestimmung moderne Analysensysteme ohne Flüssigreagenzien genutzt werden, die komplexe trockenchemische Reaktionsfelder verwenden, ist die Abrechnung nach Ziffer 4179 oft die betriebswirtschaftlich und inhaltlich passendere Option.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3733
Fallbeispiel 1: Therapiemonitoring bei Asthma bronchiale
Ein Patient unter langfristiger Theophyllin-Therapie stellt sich zur Routinekontrolle vor. Zur Überprüfung des therapeutischen Fensters wird eine quantitative Bestimmung mittels eines trockenchemischen Schnelltests in der Praxis durchgeführt. Abgerechnet wird die Analognummer A3733 neben der Blutentnahme nach Ziffer 250.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Theophyllin-Intoxikation
Ein Patient zeigt Symptome wie Tachykardie und Übelkeit unter laufender Medikation. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Überdosierung. Die sofortige quantitative Bestimmung des Wirkstoffspiegels erfolgt mittels Trockenchemie im praxiseigenen Labor, was die Abrechnung der Ziffer A3733 begründet.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei Dosisanpassung
Nach einer Erhöhung der Theophyllin-Dosis soll der neue Steady-State-Spiegel kontrolliert werden. Die Bestimmung erfolgt zeitnah über ein entsprechendes trockenes Testträgersystem. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A3733 zum Regelsatz.
Häufige Fehler bei der GOÄ A3733: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von A3733 und anderen Bestimmungsmethoden für denselben Analyten. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob eine Doppelabrechnung vorliegt. Die gleichzeitige Abrechnung von Ziffer 4179 (Ligandenassay) und A3733 für dieselbe Probe ist ausgeschlossen.
Zudem wird oft bemängelt, dass die medizinische Notwendigkeit des trockenchemischen Verfahrens gegenüber moderneren Laborverfahren nicht plausibel ist. Falls ein externes Großlabor beauftragt wird, rechnen diese meist direkt nach den Speziallabor-Ziffern ab. Die Ziffer A3733 ist primär für das praxiseigene Sofortlabor relevant.
Tipp: Sollte die Bestimmung über ein externes Labor mittels HPLC erfolgen, ist die Ziffer 4202 anzusetzen. Die Ziffer A3733 darf in diesem Fall nicht vom einsendenden Arzt berechnet werden.
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Dokumentation der GOÄ A3733: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. Verdacht auf Intoxikation oder routinemäßiges Therapiemonitoring) sowie das konkret verwendete Testverfahren dokumentiert werden. Auch der gemessene quantitative Wert gehört zwingend in die Dokumentation.
Besonders bei der Anwendung von Analogziffern fordern Kostenträger häufig detaillierte Nachweise. Der Eintrag sollte daher neben dem Messergebnis auch den Hinweis auf das trockenchemische Analysensystem enthalten.
Dokumentationsbeispiel: Bestimmung des Theophyllin-Spiegels mittels trockenchemischem Testträger-Verfahren (System XY) bei V. a. Intoxikation. Messwert: 18 µg/ml. Indikation: Therapiemonitoring bei instabilem Asthma bronchiale.
GOÄ A3733: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes (2,3-facher Satz) bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei Laborleistungen der Abschnitte M und O stark reglementiert. Nach § 5 Abs. 4 GOÄ erfordern Steigerungen im Laborbereich eine besondere Begründung, die auf außergewöhnliche Schwierigkeiten oder einen erhöhten Zeitaufwand zurückzuführen ist. Dies ist bei standardisierten trockenchemischen Verfahren in der Praxis nur extrem selten begründbar.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A3733 wird typischerweise mit Leistungen der Probenentnahme kombiniert. Hierzu gehört primär die Ziffer 250 (Blutentnahme). Werden im Rahmen einer Intoxikationsdiagnostik weitere Laborparameter bestimmt, können diese ebenfalls angesetzt werden, sofern keine gegenseitigen Ausschlusskriterien vorliegen.
Ziffer A3733 in der neuen GOÄ
A3733 (trockenchemische Bestimmung von Theophyllin) hat in der neuen GOÄ keinen Nachfolger. Der Entwurf sieht für diese Leistung keinen eigenen Kode vor; sie entfällt ersatzlos. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 8,04 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3733
Was hat nicht gestimmt?