GOÄ A3710: Laktat-Bestimmung analog abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A3710
Laktat
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,04 € 1,1x
Höchstsatz 6,83 € 1,3x

Die Abrechnung der Laktat-Bestimmung über die GOÄ-Ziffer A3710 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Analogbewertung, Fallbeispielen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3710

A3710 Laktat
Analogbewertung: Ziffer 3710 (Abschnitt M II - Basislabor)
Punktwert: 90 Punkte
Einfachsatz: 5,25 €
Regelhöchstsatz (1,15-fach): 6,04 €
Höchstsatz (1,3-fach): 6,83 €

Die Ziffer A3710 beschreibt die quantitative Bestimmung von Laktat im Vollblut, Plasma oder Liquor. Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte diese moderne und hochrelevante Laborleistung nicht direkt abbildet, erfolgt die Abrechnung im Wege der Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Als Referenzziffer dient hierbei die Ziffer 3710 aus dem Abschnitt M der GOÄ.

Die Leistung umfasst die gesamte labortechnische Aufbereitung der Probe, die Durchführung der Messung mittels enzymatischer oder elektrochemischer Methoden sowie die anschließende Qualitätskontrolle. Auch die Erstellung des Laborberichts und die Dokumentation des Ergebnisses sind mit dieser Gebühr abgegolten. Die Probenentnahme selbst ist nicht Teil dieser Ziffer und muss separat berechnet werden.

GOÄ A3710 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung des Laktatwerts ist ein unverzichtbares Werkzeug in der Notfallmedizin, Intensivmedizin und Sportmedizin. Ein Anstieg der Laktatkonzentration im Blut weist auf eine unzureichende Sauerstoffversorgung des Gewebes (Gewebehypoxie) oder eine gestörte oxidative Phosphorylierung hin. Typische klinische Indikationen umfassen den Verdacht auf eine Sepsis, einen septischen oder kardiogenen Schock sowie schwere Durchblutungsstörungen wie den Mesenterialinfarkt.

In der Sportmedizin und Leistungsphysiologie dient die Laktatmessung der Bestimmung der aerob-anaeroben Schwelle. Durch serielle Messungen unter definierter körperlicher Belastung lässt sich der Trainingszustand präzise analysieren und steuern. Für eine korrekte Abrechnung dieser sportmedizinischen Leistungen ist eine exakte Zuordnung der Messwerte zu den jeweiligen Belastungsstufen zwingend erforderlich.

Tipp: Bei der Durchführung einer sportmedizinischen Leistungsdiagnostik mit mehreren Laktatmessungen sollten die genauen Entnahmezeiten und Belastungsstufen dokumentiert werden, um eine problemlose Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen zu gewährleisten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3710

Fallbeispiel 1: Notfallmäßige Abklärung bei Verdacht auf Sepsis

Ein Patient stellt sich mit hohem Fieber, Tachykardie und unklarem Fokus in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer beginnenden Gewebehypoxie und zur Risikostratifizierung wird umgehend eine kapilläre Blutentnahme zur Laktatbestimmung durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A3710 zum Regelsatz, da es sich um eine medizinisch indizierte Akutdiagnostik handelt. Zusätzlich werden die symptombezogene Untersuchung und die Blutentnahme in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 2: Sportmedizinischer Stufentest auf dem Fahrradergometer

Ein Privatpatient wünscht eine Leistungsdiagnostik zur Trainingsoptimierung. Es wird ein standardisierter Stufentest auf dem Ergometer durchgeführt, bei dem insgesamt fünf Blutproben zur Laktatbestimmung entnommen werden. Die Abrechnung erfolgt durch die fünfmalige Ansetzung der Ziffer A3710. Zur Begründung der Mehrfachabrechnung werden die jeweiligen Belastungsstufen (Ruhe, 100W, 150W, 200W, Nachbelastung) auf der Liquidation explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekannter metabolischer Azidose

Bei einem Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz und bekannter metabolischer Azidose wird im Rahmen einer Routinekontrolle der Laktatwert bestimmt. Die Analyse dient der Überwachung des Säure-Basen-Haushalts. Die Abrechnung der Ziffer A3710 erfolgt hierbei zum 1,15-fachen Regelhöchstsatz. Da keine akute Verschlechterung vorliegt, ist eine Steigerung über den Schwellenwert hinaus nicht begründbar.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3710: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A3710 ist die unvollständige Kennzeichnung als Analogziffer. Da es sich um eine Analogabrechnung handelt, muss die Ziffer auf der Rechnung zwingend mit einem vorangestellten "A" oder dem expliziten Hinweis "analog" versehen werden. Fehlt diese Kennzeichnung, wird die Rechnung von den privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen oft formal beanstandet und die Erstattung verweigert.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Mehrfachabrechnung am selben Tag ohne nähere Erläuterung. Werden mehrere Laktatwerte an einem Kalendertag bestimmt, vermuten Prüfstellen häufig eine unzulässige Doppelabrechnung derselben Probe. Ohne die Angabe von Uhrzeiten oder spezifischen Belastungsphasen wird die Erstattung der zusätzlichen Ziffern regelmäßig gestrichen. Zudem ist darauf zu achten, dass die Ziffer A3710 nicht neben Pauschalen oder Laborpaket-Ziffern abgerechnet wird, die diesen Parameter bereits enthalten.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A3710 mit einem Steigerungssatz über 1,15-fach ohne eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung führt fast immer zur Beanstandung. Laborleistungen des Abschnitts M unterliegen einem engen Gebührenrahmen, der nur in seltenen Ausnahmefällen überschritten werden darf.

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Dokumentation der GOÄ A3710: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der Laktatbestimmung klar ersichtlich sein. Neben der Indikation müssen auch das genaue Datum, die Uhrzeit der Probenentnahme sowie das gewählte Probenmaterial (z. B. Kapillarblut oder venöses Plasma) dokumentiert werden.

Besonders bei seriellen Messungen im Rahmen von Belastungstests ist eine tabellarische Erfassung der Messwerte ratsam. Jeder Laktatwert muss eindeutig einer bestimmten Belastungsstufe oder einem definierten Zeitintervall nach der Belastung zugeordnet werden können. Diese Struktur erleichtert nicht nur die medizinische Verlaufskontrolle, sondern dient auch als rechtssicherer Nachweis im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Verdacht auf Gewebehypoxie bei V. a. Sepsis.
14:15 Uhr: Entnahme von Kapillarblut aus dem Ohrläppchen.
Analyse: Laktat-Bestimmung mittels enzymatischer Methode.
Ergebnis: Laktatwert 2,8 mmol/l (erhöht).
Maßnahme: Einleitung weiterer diagnostischer Schritte.

GOÄ A3710: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M II (Basislabor) is die Steigerungsfähigkeit der Ziffer A3710 stark reglementiert. Der normale Gebührenrahmen erstreckt sich vom 1,0-fachen bis zum 1,3-fachen Satz, wobei der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach liegt. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur zulässig, wenn die Leistungserbringung durch besondere Umstände erheblich erschwert war. Solche Gründe können beispielsweise extreme logistische Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung oder unvorhersehbare technische Komplikationen bei der Messung sein, die in der Rechnung detailliert begründet werden müssen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung des Laktatwerts erfolgt selten isoliert. Im klinischen Alltag wird die Ziffer A3710 häufig mit anderen diagnostischen Leistungen kombiniert. Typische Kombinationspartner sind die Blutentnahme nach Ziffer 250 sowie die Bestimmung weiterer labormedizinischer Parameter wie der Blutgasanalyse (Ziffer 3715) oder des großen Blutbildes (Ziffer 3550). Bei sportmedizinischen Untersuchungen wird die Ziffer zudem regelmäßig neben der Ziffer 652 (Ergometrische Belastungsprüfung) und der Ziffer 602 (Spirometrische Untersuchung) abgerechnet. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine unzulässigen Überschneidungen mit anderen laborchemischen Analysen entstehen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3710

Die Laktat-Bestimmung wird analog über die Ziffer A3710 abgerechnet, da die GOÄ keine eigene Ziffer für diese moderne Laborleistung enthält. Als Referenz dient die Ziffer 3710 aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Der Einfachsatz beträgt hierbei 5,25 Euro.
Für die analoge Ziffer A3710 gilt im Regelfall der Gebührenrahmen für Laborleistungen, bei dem der Regelhöchstsatz bei 1,15x (6,04 Euro) und der Höchstsatz bei 1,3x (6,83 Euro) liegt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15x erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung. Höhere Steigerungssätze wie 2,3x sind für diese Laborleistung nicht zulässig.
Die Ziffer A3710 darf nicht neben anderen Ziffern für denselben Parameter oder bei unzulässigen Ziffernkombinationen aus dem Laborbereich abgerechnet werden. Insbesondere sind die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M der GOÄ zu beachten, die Mehrfachabrechnungen identischer Analysen am selben Tag ausschließen. Zudem müssen eventuelle Höchstwertregelungen für Laborleistungen berücksichtigt werden.
Ja, eine mehrfache Abrechnung der Ziffer A3710 am selben Tag ist zulässig, wenn die Probenentnahmen zu unterschiedlichen Zeiten, beispielsweise im Rahmen einer Laktat-Leistungsdiagnostik, erfolgen. In diesem Fall muss die Uhrzeit der jeweiligen Entnahme oder die Zuordnung zur Belastungsstufe (z. B. Ruhe, Belastung, Erholung) auf der Rechnung dokumentiert werden. Dies verhindert eine fälschliche Abweisung durch die privaten Krankenversicherungen.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die medizinische Indikation, der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme sowie das Messergebnis lückenlos in der Patientenakte dokumentiert werden. Bei sportmedizinischen Untersuchungen oder Belastungstests sollten zudem die jeweiligen Belastungsstufen exakt festgehalten werden. Eine unvollständige Dokumentation führt im Prüffall häufig zu Honorarrückforderungen.
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