GOÄ A3735: iFOBT-Stuhltest korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A3735
Immunologischer Stuhltest auf okkultes Blut (iFOBT), quantitativ
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,05 € 1,1x
Höchstsatz 11,36 € 1,3x

Der quantitative immunologische Stuhltest (iFOBT) nach GOÄ A3735 ist ein Standard in der Darmkrebsvorsorge. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3735

Die Ziffer A3735 ist eine wichtige Analogbewertung im Bereich der Laboratoriumsuntersuchungen. Da moderne, quantitative immunologische Verfahren bei der Erstellung der Gebührenordnung noch nicht etabliert waren, wurde diese Ziffer analog eingeführt.

A3735 (analog 3735): Immunologischer Stuhltest auf okkultes Blut (iFOBT), quantitativ, mittels immunochemischer Methode.

Die Leistung umfasst den spezifischen, quantitativen Nachweis von humanem Hämoglobin im Stuhl unter Verwendung von monoklonalen Antikörpern. Im Gegensatz zu älteren, chemischen Tests (wie dem klassischen Guajak-basierten Test) entfallen hierbei diätetische Einschränkungen vor der Probenentnahme. Die quantitative Auswertung liefert einen exakten Messwert, der eine präzisere Risikoeinschätzung ermöglicht.

GOÄ A3735 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Der quantitative immunologische Stuhltest (iFOBT) hat den herkömmlichen Guajak-Test in der modernen Medizin weitgehend abgelöst. Die Abrechnung nach GOÄ A3735 ist primär im Rahmen der Darmkrebsvorsorge bei asymptomatischen Patienten ab dem 50. Lebensjahr begründet. Darüber hinaus existieren klare klinische Indikationen bei symptomatischen Patienten.

Zu den typischen Indikationen gehören der Verdacht auf chronische, okkulte gastrointestinale Blutungen, unklare hypochrome Eisenmangelanämien sowie chronisch-entzündliche Darmerkrankungen. Auch bei der Nachsorge nach abgetragenen Polypen oder kolorektalen Karzinomen kommt das Verfahren regelmäßig zum Einsatz. Durch die hohe Sensitivität und Spezifität leistet der Test einen entscheidenden Beitrag zur Früherkennung neoplastischer Veränderungen im Kolon.

Tipp: Achten Sie darauf, dass für die präventive Anwendung im Rahmen der Krebsvorsorge andere Kriterien gelten können als für die kurative Diagnostik bei konkretem Verdacht. Dokumentieren Sie die Indikation stets präzise.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3735

Um die korrekte Anwendung der Ziffer A3735 im Praxisalltag zu verdeutlichen, werden im Folgenden drei typische klinische Szenarien dargestellt.

Fallbeispiel 1: Vorsorgeuntersuchung bei asymptomatischem Patienten

Ein 52-jähriger beschwerdefreier Patient stellt sich zur jährlichen Gesundheitsvorsorge vor. Im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung wird ein quantitativer iFOBT durchgeführt. Die Probenahme erfolgt durch den Patienten zu Hause, die quantitative Auswertung findet im Praxislabor statt. Abgerechnet wird die Ziffer A3735 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 10,05 Euro, da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer unklaren Anämie

Eine 64-jährige Patientin klagt über zunehmende Müdigkeit und Abgeschlagenheit. Das Blutbild zeigt eine mikrozytäre, hypochrome Anämie, was den Verdacht auf einen chronischen Blutverlust im Magen-Darm-Trakt nahelegt. Zum Ausschluss einer okkulten Blutung wird der quantitative iFOBT veranlasst. Die Abrechnung erfolgt kurativ über die GOÄ A3735 neben den erforderlichen Blutbildziffern.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Auswertung bei Probeninterferenz

Bei einem Patienten mit bekannter Divertikulose wird ein iFOBT durchgeführt. Aufgrund von starker Schleimbeimengung in der Stuhlprobe ist die Aufbereitung und Zentrifugation im Labor erheblich erschwert und erfordert einen deutlich erhöhten Zeitaufwand. Die Ziffer A3735 wird mit dem Höchstsatz (1,3-fach) abgerechnet. Als Begründung wird der erhöhte Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung durch extreme Schleimbeimengung auf der Rechnung angegeben.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3735: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation des iFOBT ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von qualitativen und quantitativen Tests. Die Ziffer 3736 (qualitativer Nachweis) darf nicht am selben Untersuchungstag neben der Ziffer A3735 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen in solchen Fällen regelmäßig die Erstattung.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A3735 setzt zwingend ein quantitatives, immunochemisches Verfahren voraus. Die Verwendung einfacher Schnelltest-Kassetten, die lediglich ein positives oder negatives Ergebnis anzeigen, rechtfertigt nicht die Abrechnung dieser höher bewerteten Analogziffer.

Zudem muss die Kennzeichnung als Analogabrechnung auf der Liquidation formal korrekt erfolgen. Das Fehlen des Hinweises analog oder der Verweis auf eine falsche Referenzziffer führt häufig zu formalen Beanstandungen durch Prüfstellen. Achten Sie darauf, dass Ihre Praxissoftware die Ziffer korrekt als A3735 ausweist.

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Dokumentation der GOÄ A3735: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen sowohl die medizinische Indikation als auch das konkrete Testergebnis dokumentiert werden. Bei Laborleistungen ist zudem das Datum des Probeneingangs und der Durchführung festzuhalten.

Falls die Analyse in einem externen Labor durchgeführt wird, darf die Ziffer nur dann von der Arztpraxis abgerechnet werden, wenn es sich um eine Eigenlaborleistung im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit handelt. Andernfalls liquidiert das Labor die Leistung direkt gegenüber dem Patienten.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Ausschluss okkulter gastrointestinaler Blutverlust bei V. a. Eisenmangelanämie. Stuhlprobe erhalten am 14.10.2023. Durchführung quantitativer iFOBT (analytisches System: XYZ) am 14.10.2023. Ergebnis: 45 ng/ml Hb (Referenzbereich: unter 50 ng/ml). Befund negativ.

GOÄ A3735: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer A3735 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ zugeordnet ist, unterliegt sie einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (10,05 Euro). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (11,36 Euro) ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig.

Als Begründung für eine Überschreitung des Schwellenwertes kommen nur Besonderheiten infrage, die das übliche Maß der Leistungserbringung deutlich überschreiten. Dies können beispielsweise schwierige Probenbeschaffenheiten sein, die eine aufwendige Vorbehandlung der Probe im Labor erforderlich machen.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer kurativen Diagnostik wird die GOÄ A3735 häufig mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen kombiniert. Typisch ist die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 1 (Beratung) oder der Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Kombination mit einer Blutentnahme nach Ziffer 250 ist im klinischen Alltag die Regel, um begleitende Laborparameter wie Ferritin oder das Blutbild zu bestimmen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3735

Der quantitative immunologische Stuhltest wird analog nach der GOÄ-Ziffer A3735 abgerechnet. Diese Ziffer basiert auf der Referenzziffer 3735 und ist mit 150 Punkten bewertet. Im Regelsatz (1,15-fach) entspricht dies einem Honorar von 10,05 Euro.
Nein, die Nebeneinanderberechnung von GOÄ A3735 und GOÄ 3736 für denselben Untersuchungszeitraum ist in der Regel ausgeschlossen. GOÄ 3736 betrifft den qualitativen Nachweis, während A3735 den quantitativen Nachweis mittels iFOBT abbildet. Es darf nur die tatsächlich erbrachte, höherwertige Leistung liquidiert werden.
Für die GOÄ-Ziffer A3735 gilt als Laborleistung des Abschnitts M der reduzierte Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fache Satz, während der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz liegt. Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
Ja, die Ziffer A3735 ist eine offizielle Analogbewertung der Bundesärztekammer zur Abrechnung des quantitativen immunologischen Stuhltests. Als Referenz dient die Ziffer 3735, da der iFOBT in der ursprünglichen GOÄ nicht eigenständig abgebildet war. Auf der Liquidation muss sie entsprechend als Analogziffer gekennzeichnet werden.
Die Abrechnung der GOÄ A3735 ist bei der Darmkrebsvorsorge sowie beim Verdacht auf okkultes Blut im Stuhl indiziert. Typische Symptome sind chronische Anämien, unklare abdominelle Beschwerden oder eine familiäre Vorbelastung für kolorektale Karzinome. Bei asymptomatischen Patienten erfolgt die Durchführung im Rahmen der Krebsfrüherkennung.
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