GOÄ A387: Erweiterte Allergietests korrekt abrechnen

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GOÄ A387
Nr. 387 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:1.    Messung von Leitwertveränderungen durch Umwelttoxine an weiteren 40 Messpunkten auf der Haut – je Test (41 – 80 Test je Behandlungsfall) –2.    Testung auf der Haut und Bewertung der Messreaktion nach Kontakt mit bis zu 40 weiteren Allergenen, Pseudoallergenen und unverträglichen Stoffen – je Test (41–80 Test je Behandlungsfall)
Punktzahl 20  
Einfachsatz 1,17 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,68 € 2,3x
Höchstsatz 4,08 € 3,5x

Die GOÄ-Ziffer A387 ermöglicht die Abrechnung erweiterter Hauttestungen auf Umwelttoxine und Allergene. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A387

Nr. 387 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:
1. Messung von Leitwertveränderungen durch Umwelttoxine an weiteren 40 Messpunkten auf der Haut – je Test (41 – 80 Test je Behandlungsfall) –
2. Testung auf der Haut und Bewertung der Messreaktion nach Kontakt mit bis zu 40 weiteren Allergenen, Pseudoallergenen und unverträglichen Stoffen – je Test (41–80 Test je Behandlungsfall)

Die Analogziffer A387 regelt die Abrechnung von erweiterten Hauttestungen im Rahmen der Umweltmedizin und Allergologie. Sie kommt zum Einsatz, wenn über die ersten 40 Testungen hinaus weitere Messungen oder Allergenkontakte stattfinden. Die Leistung umfasst sowohl die physikalische Messung als auch die anschließende Bewertung der Hautreaktion.

Da es sich um eine Analogziffer nach § 6 Abs. 2 GOÄ handelt, wurde diese Ziffer von der Bundesärztekammer etabliert, um moderne umweltmedizinische Testverfahren adäquat abzubilden. Die Ziffer ist als Einzelleistung je Test definiert, bezieht sich jedoch spezifisch auf das Kontingent vom 41. bis zum 80. Test.

GOÄ A387 in der Praxis: Erweiterte umweltmedizinische und allergologische Diagnostik

In der täglichen Praxis findet die GOÄ A387 vor allem bei Patienten mit komplexen, unklaren Krankheitsbildern Anwendung, die auf Umwelttoxine oder multiple Unverträglichkeiten hindeuten. Typische Indikationen sind chronische Erschöpfungssyndrome, unklare Dermatitiden oder der Verdacht auf Belastungen durch Schwermetalle und Wohngifte. Hierbei reicht das Standard-Allergiescreening oft nicht aus, weshalb eine erweiterte Testbatterie notwendig wird.

Die Ziffer setzt voraus, dass bereits eine Vortestung (die ersten 40 Tests) stattgefunden hat, welche über die entsprechenden vorgeschalteten Ziffern abgerechnet wurde. Erst ab dem 41. Test greift die Ziffer A387, um den zusätzlichen zeitlichen und materiellen Aufwand der erweiterten Diagnostik abzubilden. Eine sorgfältige Abgrenzung zu Standard-Prick- oder Epikutantests ist hierbei essenziell.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Ziffer A387 pro Einzeltest innerhalb des definierten Rahmens (41. bis 80. Test) abgerechnet wird. Eine pauschale Abrechnung ohne genaue Angabe der Testanzahl führt regelmäßig zu Rückfragen der Kostenträger.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A387

Fallbeispiel 1: Verdacht auf multiple Kontaktallergien bei Zahnersatz

Ein Patient stellt sich mit chronischen Schleimhautveränderungen nach dem Einsetzen eines neuen Zahnersatzes vor. Es wird eine umfassende Testung auf 45 verschiedene Dentalmetalle und Kunststoffe durchgeführt. Die ersten 40 Allergene werden über die entsprechende Basisziffer abgerechnet. Für die verbleibenden 5 spezifischen Testungen (Test 41 bis 45) wird die Ziffer A387 fünfmal analog in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Umweltmedizinische Testung bei chronischer Toxinbelastung

Bei einer Patientin mit Verdacht auf eine Belastung durch Holzschutzmittel in der Wohnung wird eine bioelektrische Leitwertmessung an 60 Hautpunkten durchgeführt. Die ersten 40 Messpunkte decken die Basissubstanzen ab. Die weiteren 20 Messpunkte (Messung 41 bis 60) dienen der Differenzierung spezifischer Umweltgifte. Die Abrechnung erfolgt für diese 20 Messungen über die Ziffer A387 im 2,3-fachen Satz.

Fallbeispiel 3: Erweiterte Testung auf Nahrungsmittel-Zusatzstoffe

Ein Patient leidet unter rezidivierender Urtikaria. Nach unauffälligen Standardtests erfolgt eine erweiterte Testung auf 50 verschiedene Pseudoallergene und Konservierungsstoffe. Die Tests 1 bis 40 werden regulär berechnet. Die Tests 41 bis 50 werden als zehnfache Anwendung der GOÄ A387 liquidiert, da sie die Grenze von 40 Tests überschreiten.

Häufige Fehler bei der GOÄ A387: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fälschliche Anwendung der Ziffer A387 bereits ab dem ersten Test. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob die Schwellenwert-Regelung eingehalten wurde. Die Ziffer darf erst ab dem 41. Test im selben Behandlungsfall herangezogen werden; für die ersten 40 Tests müssen die entsprechenden Basisziffern genutzt werden.

Zudem beanstanden Prüfer häufig das Fehlen einer detaillierten Auflistung der getesteten Substanzen. Es genügt nicht, lediglich die Anzahl der Tests auf der Rechnung anzugeben. Ohne eine konkrete Benennung der Allergene oder Umwelttoxine wird die medizinische Notwendigkeit der erweiterten Diagnostik oft angezweifelt.

Achtung: Die Ziffer A387 ist auf maximal 40 Tests (also die Tests 41 bis 80) pro Behandlungsfall begrenzt. Werden mehr als 80 Tests durchgeführt, können die darüber hinausgehenden Tests nicht mehr über diese Ziffer abgerechnet werden, sondern erfordern eine gesonderte Begründung oder andere Analogbewertungen.

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Dokumentation der GOÄ A387: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss zweifelsfrei dokumentiert sein, welche spezifischen Substanzen getestet wurden und welche physikalischen Messwerte oder Hautreaktionen sich daraus ergaben. Auch die medizinische Indikation für die Überschreitung der standardmäßigen 40 Tests muss klar aus der Dokumentation hervorgehen.

Es empfiehlt sich, ein standardisiertes Testprotokoll zu verwenden, in dem jeder Messpunkt einzeln aufgeführt und bewertet wird. Dieses Protokoll dient im Streitfall als gerichtsfester Nachweis der erbrachten Leistung.

Dokumentationsbeispiel:
Erweiterte umweltmedizinische Testung (Messpunkte 41-60) mittels Leitwertmessung an der Haut. Indikation: Verdacht auf Pyrethroid-Belastung. Getestete Substanzen 41-60 einzeln im Protokollblatt erfasst. Messwerte dokumentiert, signifikante Leitwertänderung bei Punkt 44 und 48 festgestellt.

GOÄ A387: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 bis hin zum 3,5-fachen Steigerungssatz ist bei der GOÄ A387 möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung. Typische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand durch stark verzögerte Hautreaktionen, schwierige Messbedingungen bei ausgeprägten Hautveränderungen (z. B. schweres Ekzem) oder eine besonders aufwendige Differenzierung bei multiplen Kreuzreaktionen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A387 wird regelhaft in Kombination mit den Basistestungen (z. B. Nr. 385 oder 386 GOÄ) abgerechnet, da diese die logische Voraussetzung für die erweiterten Tests darstellen. Daneben sind beratende Leistungen wie die Ziffer 3 GOÄ oder Ziffer 34 GOÄ für die Erörterung der Testergebnisse und die umweltmedizinische Beratung häufige Begleiter. Auch die Erstellung eines schriftlichen Therapieplans nach Ziffer 75 GOÄ lässt sich in vielen Fällen sinnvoll kombinieren.

Ziffer A387 in der neuen GOÄ

A387 (Leitwertmessung auf der Haut, 41.–80. Test je Behandlungsfall, analog Nr. 387 GOÄ) wird ebenfalls zur neuen Nummer 13917 „Messung der Leitwertveränderung auf der Haut" — Festpreis 46,20 € je Sitzung. Der gesamte Strukturwechsel der Altziffern A385, A386 und A387 — bisher je Test einzeln abrechenbar — mündet in einer einzigen Sitzungspauschale. Wer bisher mit 80 Messpunkten alle drei Staffeln addierte, muss sich künftig mit der Pauschale begnügen. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 2,69 € je Test.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A387

Die GOÄ-Ziffer A387 darf erst ab dem 41. Test im selben Behandlungsfall für erweiterte Hauttestungen oder Leitwertmessungen abgerechnet werden. Für die ersten 40 Tests müssen die entsprechenden Basisziffern herangezogen werden. Die Ziffer deckt maximal weitere 40 Tests (bis zum 80. Test) ab.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) für die GOÄ-Ziffer A387 beträgt 2,68 € pro durchgeführtem Test. Der einfache Gebührensatz liegt bei 1,17 €, während der Höchstsatz (3,5-facher Faktor) mit 4,08 € liquidiert werden kann.
Die Ziffer A387 kann nicht für die ersten 40 Testungen eines Behandlungsfalls berechnet werden, da hierfür die regulären Basistestungen vorgesehen sind. Zudem ist sie auf maximal 40 Tests (Test 41 bis 80) pro Behandlungsfall limitiert. Höhere Testzahlen erfordern eine gesonderte Begründung oder andere Analogziffern.
Ja, eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz auf 4,08 € ist bei entsprechendem Mehraufwand möglich. Typische Begründungen sind ein stark erhöhtet Zeitaufwand durch verzögerte Hautreaktionen oder schwierige Messbedingungen bei ausgeprägten Hauterkrankungen. Die Begründung muss patientenindividuell auf der Rechnung angegeben werden.
In der Patientenakte müssen alle getesteten Substanzen einzeln namentlich aufgeführt und die jeweiligen Messergebnisse oder Hautreaktionen dokumentiert werden. Auch die medizinische Notwendigkeit für die Durchführung von mehr als 40 Tests sollte klar ersichtlich sein. Ein detailliertes Testprotokoll dient hierbei als optimaler Nachweis.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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