GOÄ A4106: Arginin-Infusionstest korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A4106
Arginin-Infusionstest
Punktzahl 3840  
Einfachsatz 223,82 € 1,0x
Regelhöchstsatz 257,39 € 1,1x
Höchstsatz 290,97 € 1,3x

So rechnen Sie den Arginin-Infusionstest nach GOÄ-Ziffer A4106 rechtssicher ab. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Steigerungssätzen und Fallbeispielen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A4106

Die Ziffer A4106 wird als Analogbewertung herangezogen, da der spezifische Arginin-Infusionstest nicht im ursprünglichen Gebührenverzeichnis der GOÄ abgebildet ist. Als Referenz für diese Analogbewertung dient die Ziffer 4106.

Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ:
Arginin-Infusionstest (analog GOÄ-Ziffer 4106) - Punktzahl: 3840.

Diese Leistung umfasst die medizinisch kontrollierte Durchführung des Stimulationstests zur Überprüfung der Wachstumshormonsekretion. Die Ziffer deckt die Überwachung des Patienten während der gesamten Infusionsdauer sowie die Koordination der zeitlich definierten Blutentnahmen ab.

GOÄ A4106 in der Praxis: Diagnostik des Wachstumshormonmangels

Der Arginin-Infusionstest ist ein etabliertes endokrinologisches Testverfahren. Er wird primär bei Verdacht auf einen Minderwuchs im Kindesalter oder bei einem vermuteten hypophysären Wachstumshormonmangel bei Erwachsenen eingesetzt. Arginin stimuliert über eine Hemmung von Somatostatin die Freisetzung von Wachstumshormon aus der Hypophyse.

Der klinische Ablauf erfordert eine präzise zeitliche Taktung. Nach dem Legen eines venösen Zugangs erfolgt die Infusion von L-Arginin über einen Zeitraum von 30 Minuten. Blutentnahmen zur Bestimmung des HGH-Spiegels werden üblicherweise zu definierten Zeitpunkten durchgeführt. Aufgrund des Risikos von Blutzuckerschwankungen ist eine engmaschige ärztliche Überwachung zwingend erforderlich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A4106

Fallbeispiel 1: Abklärung eines Minderwuchses bei einem Kind

Ein 8-jähriges Kind stellt sich mit einer ausgeprägten Wachstumsretardierung in der pädiatrisch-endokrinologischen Sprechstunde vor. Zur Diagnostik eines vermuteten Wachstumshormonmangels wird ein Arginin-Infusionstest durchgeführt. Die Überwachung verläuft komplikationslos, die Blutentnahmen erfolgen planmäßig.

Die Abrechnung erfolgt mit der Analogziffer A4106 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach). Die laborchemischen Analysen der Hormonwerte werden separat nach den entsprechenden Laborziffern berechnet.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Hypophysenvorderlappeninsuffizienz bei Erwachsenen

Bei einem 45-jährigen Patienten besteht nach der operativen Entfernung eines Hypophysenadenoms der Verdacht auf eine postoperative Hypophysenvorderlappeninsuffizienz. Zur Überprüfung der somatotropen Achse wird der Arginin-Infusionstest stationär oder tagesklinisch durchgeführt.

Neben der Ziffer A4106 werden die klinischen Untersuchungen sowie die Verweilkanüle gesondert liquidiert. Die Begründung für die Analogabrechnung verweist auf die Referenzziffer 4106.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Testdurchführung bei ausgeprägter Adipositas

Eine jugendliche Patientin mit hochgradiger Adipositas soll auf einen Wachstumshormonmangel getestet werden. Aufgrund der schwierigen Venenverhältnisse gestaltet sich das Legen des Zugangs und die kontinuierliche Blutentnahme extrem zeitaufwendig.

In diesem Fall kann die Ziffer A4106 mit einem erhöhten Steigerungssatz (z. B. 1,3-fach) abgerechnet werden. Die Begründung muss den außergewöhnlichen zeitlichen Mehraufwand durch die schwierigen anatomischen Gegebenheiten detailliert beschreiben.

Häufige Fehler bei der GOÄ A4106: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der zusätzlichen Abrechnung von Standard-Infusionen (z. B. nach GOÄ 271 oder 272) für das Einbringen des Arginins. Die Applikation des Testsubstanz-Trägers ist jedoch integraler Bestandteil der Leistungslegende der Ziffer A4106 und darf nicht separat berechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die fehlerhafte Kombination mit anderen Stimulationstests am selben Tag. Ein paralleler Insulin-Hypoglykämie-Test oder ein GHRH-Test müssen an getrennten Tagen stattfinden oder extrem sauber abgegrenzt werden, um Abrechnungskonflikte zu vermeiden.

Achtung: Die bloße Materialgebühr für das Arginin-Präparat ist nicht in der Ziffer enthalten. Diese Kosten können als Auslagen gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern sie nicht vom Patienten selbst in der Apotheke beschafft wurden.

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Dokumentation der GOÄ A4106: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen die genauen Uhrzeiten der Infusion, die Dosierung des Arginins sowie die exakten Zeitpunkte der Blutentnahmen lückenlos festgehalten werden.

Auch die engmaschige Überwachung von Vitalparametern wie Blutdruck und Puls sowie eventuell aufgetretene Nebenwirkungen müssen dokumentiert werden. Dies sichert nicht nur die medizinische Qualität, sondern belegt auch den hohen Überwachungsaufwand der Leistung.

Dokumentation: Arginin-Infusionstest analog GOÄ A4106 durchgeführt. Patientengewicht: 65 kg. Dosierung: 32,5 g Arginin-HCl in 100 ml NaCl 0,9 % über 30 min (Start: 09:00 Uhr, Ende: 09:30 Uhr). Blutentnahmen um 08:45 (t-15), 09:00 (t0), 09:30 (t30), 09:45 (t45), 10:00 (t60), 10:30 (t90) und 11:00 (t120). Keine Nebenwirkungen, Vitalparameter stabil.

GOÄ A4106: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für die Ziffer A4106 reicht vom Einfachsatz (1,0-fach) bis zum Höchstsatz (1,3-fach) für Spezialleistungen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung.

Typische Begründungen für eine Steigerung sind beispielsweise extrem schwierige Venenverhältnisse, die zu Verzögerungen bei den Blutentnahmen führen, oder das Auftreten von Kreislaufreaktionen, die eine intensivierte ärztliche Überwachung notwendig machen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Ziffer A4106 können die vorbereitenden und begleitenden Leistungen berechnet werden. Hierzu gehören die symptombezogene Untersuchung (z. B. GOÄ 5), das Einbringen einer Verweilkanüle (GOÄ 270) sowie die einzelnen Blutentnahmen (GOÄ 250). Die eigentlichen Laboranalysen des Wachstumshormons werden meist über die Ziffern des Abschnitts M abgerechnet.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Blutentnahmen nach GOÄ 250 mehrfach berechnet werden dürfen, wenn sie zu unterschiedlichen, medizinisch begründeten Uhrzeiten erfolgen. Eine entsprechende Uhrzeitangabe auf der Rechnung beugt Rückfragen vor.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A4106

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer A4106 liegt bei 223,82 € (3840 Punkte). Unter Anwendung des üblichen Regelhöchstsatzes von 1,15-fach beträgt das Honorar für die Durchführung 257,39 €.
Nein, die Durchführung der Infusion ist integraler Bestandteil des Arginin-Infusionstests. Die gesonderte Abrechnung von Infusionsziffern wie GOÄ 271 oder 272 am selben Tag ist daher ausgeschlossen.
Ja, die mehrfachen Blutentnahmen zur Bestimmung des HGH-Spiegels können separat nach GOÄ-Ziffer 250 berechnet werden. Hierbei empfiehlt sich die Angabe der jeweiligen Uhrzeiten auf der Liquidation.
Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Gründe sind schwierige Venenverhältnisse oder ein erhöhter Überwachungsaufwand bei Kreislaufinstabilität.
Die Kosten für das verabreichte Arginin-Präparat können als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn das Präparat aus dem Praxisbestand verwendet wurde.
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