GOÄ A483: Oberflächenanästhesie des Rachens korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A483
Oberflächenanästhesie des Rachens
Punktzahl 46  
Einfachsatz 2,68 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,16 € 2,3x
Höchstsatz 9,38 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A483 (Oberflächenanästhesie des Rachens) wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen Indikationen, Fallbeispiele und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A483

Die Ziffer A483 ist eine Analogbewertung, die in der Praxis für die Oberflächenanästhesie des Rachens herangezogen wird. Da die Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für diese moderne Form der Schleimhautanästhesie bereithält, erfolgt die Abrechnung analog.

Analog zu GOÄ-Ziffer 483: Oberflächenanästhesie des Rachens (bzw. der Schleimhäute) - Punktzahl: 46

Die zugrundeliegende Referenzziffer 483 beschreibt im Original die Infiltrationsanästhesie kleinerer Bezirke. Durch die analoge Anwendung wird die Erbringung einer Schleimhautanästhesie mittels Spray, Gel oder Pinselung im Rachenbereich adäquat abgebildet und honoriert.

GOÄ A483 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Oberflächenanästhesie des Rachens ist eine unverzichtbare Hilfsleistung bei zahlreichen diagnostischen und therapeutischen Eingriffen im HNO- und Gastroenterologie-Bereich. Sie dient primär dazu, den natürlichen Würgereiz des Patienten temporär auszuschalten und so die Untersuchung überhaupt erst zu ermöglichen.

Typische klinische Szenarien umfassen die Vorbereitung einer transoralen Gastroskopie oder einer transösophagealen Echokardiographie (TEE). Auch bei der flexiblen Laryngoskopie oder der starren Bronchoskopie kommt dieses Verfahren regelmäßig zum Einsatz, um den Patientenkomfort zu maximieren und Verletzungen durch Abwehrbewegungen zu verhindern.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Indikation für die Oberflächenanästhesie stets klar aus der Dokumentation hervorgeht, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A483

Fallbeispiel 1: Vorbereitung einer Gastroskopie (ÖGD)

Ein Patient stellt sich zur diagnostischen Gastroskopie vor. Zur Reduktion des Würgereizes appliziert der Arzt ein Lidocain-Spray im Rachenraum des Patienten. Nach einer kurzen Einwirkzeit kann die Endoskopie komplikationslos durchgeführt werden. Abgerechnet wird die Gastroskopie nach GOÄ-Ziffer 685 sowie die analoge Ziffer A483 für die Oberflächenanästhesie.

Fallbeispiel 2: Transösophageale Echokardiographie (TEE)

Im Rahmen einer kardiologischen Abklärung ist eine TEE erforderlich. Um das Einführen der Ultraschallsonde zu erleichtern, erfolgt vorab eine gründliche Schleimhautanästhesie des Pharynx. Die Abrechnung erfolgt über die kardiologischen Hauptleistungen in Kombination mit der GOÄ-Ziffer A483, da die Anästhesie eine selbstständige ärztliche Leistung darstellt.

Fallbeispiel 3: Flexible Laryngoskopie bei ausgeprägtem Würgereiz

Bei einer Patientin mit extrem sensiblem Rachenraum soll eine flexible Laryngoskopie durchgeführt werden. Ohne vorherige Betäubung ist die Untersuchung aufgrund von massivem Würgereiz nicht durchführbar. Der HNO-Arzt führt eine Pinselung der Rachenhinterwand mit einem Lokalanästhetikum durch. Neben der GOÄ-Ziffer 1510 wird die Ziffer A483 erfolgreich als selbstständige Begleitmaßnahme liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A483: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A483 ist das Fehlen der Kennzeichnung als Analogziffer auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern in diesen Fällen oft Korrekturen, da die Ziffer ohne das vorangestellte "A" formal nicht existiert.

Zudem versuchen Kostenträger regelmäßig, die Ziffer mit dem Argument zu streichen, die Anästhesie sei bereits in der Gebühr der Hauptleistung enthalten. Dies ist jedoch nur dann korrekt, wenn die Leistungsbeschreibung der Hauptleistung die Lokalanästhesie explizit als Bestandteil nennt, was bei den gängigen Endoskopien meist nicht der Fall ist.

Achtung: Die GOÄ A483 darf nicht berechnet werden, wenn gleichzeitig eine Vollnarkose oder eine tiefe Sedierung (z. B. mit Propofol) durchgeführt wird, bei der eine lokale Schmerzausschaltung medizinisch obsolet ist.

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Dokumentation der GOÄ A483: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der Oberflächenanästhesie klar dokumentiert sein. Dazu gehört neben der Diagnose auch die Benennung des verwendeten Präparats.

Es empfiehlt sich, das genaue Applikationsverfahren (z. B. Sprayen oder Pinseln) sowie die behandelte anatomische Region exakt festzuhalten. Sollte es zu Besonderheiten wie einem extremen Würgereiz gekommen sein, muss dies ebenfalls vermerkt werden, um spätere Steigerungen zu rechtfertigen.

Dokumentation: Lokalanästhesie des Rachens mittels Lidocain-Spray (10%) zur Ausschaltung des Würgereizes vor geplanter TEE. Keine Komplikationen.

GOÄ A483: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ A483 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz abgerechnet werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein extrem starker Würgereiz, der eine mehrfache Applikation des Anästhetikums erforderlich macht, oder anatomische Besonderheiten, die den Zugang erschweren.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A483 wird typischerweise mit den Ziffern für endoskopische Untersuchungen kombiniert. Hierzu zählen insbesondere die GOÄ-Ziffern 685 (Gastroskopie), 687 (Duodenoskopie) sowie HNO-ärztliche Leistungen wie die 1510 (Laryngoskopie). Wichtig ist, dass die verwendeten Verbrauchsmaterialien (z. B. das Anästhesiespray) in der Regel über die allgemeinen Praxiskosten abgegolten sind und nicht separat in Rechnung gestellt werden können.

Ziffer A483 in der neuen GOÄ

A483 (Tropfanästhesie / Oberflächenanästhesie am Auge) hat in der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger. Das Auftropfen eines Lokalanästhetikums auf Bindehaut und Hornhaut gilt als vorbereitende Bagatellmaßnahme und ist als Leistungsbestandteil in den ophthalmologischen Prozedurencodes eingeschlossen. Eine gesonderte Ziffer für die topische Augenanästhesie sieht der Entwurf nicht vor. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 6,16 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A483

Die GOÄ-Ziffer A483 wird für die Oberflächenanästhesie der Rachenschleimhaut angewendet, meist zur Ausschaltung des Würgereizes vor endoskopischen Eingriffen. Dies betrifft typischerweise Untersuchungen wie die Gastroskopie oder die transösophageale Echokardiographie.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ A483 beträgt 6,16 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 2,68 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 9,38 Euro liquidiert werden kann.
Als Referenz für die analoge Bewertung der Oberflächenanästhesie des Rachens dient die GOÄ-Ziffer 483. Diese Ziffer beschreibt im Original die Infiltrationsanästhesie kleinerer Bezirke und ist mit 46 Punkten bewertet.
Ja, die GOÄ A483 ist neben einer Gastroskopie (z. B. GOÄ 685) berechnungsfähig, sofern die Anästhesie eine eigenständige, medizinisch notwendige Leistung darstellt. Sie darf jedoch nicht berechnet werden, wenn die Anästhesie bereits integraler Bestandteil der Hauptleistung laut Leistungsbeschreibung ist.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung in der Rechnung. Typische Gründe sind ein extrem ausgeprägter Würgereiz, anatomische Engpässe oder eine dadurch bedingte erhebliche Verzögerung des Eingriffs.
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