GOÄ A5139: Speckle Tracking korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A5139
Zuschlag für Speckle Tracking-Verfahrenbei Echokardiographien, ggf. einschl.3D-Darstellung – analog Nr.5139*
Punktzahl 180  
Einfachsatz 10,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 18,89 € 1,8x
Höchstsatz 26,23 € 2,5x

Quelle: Deutsches Ärzteblatt Heft 1-2 11.Januar 21 3. 2021

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5139

Zuschlag für Speckle Tracking-Verfahren bei Echokardiographien, ggf. einschl. 3D-Darstellung – analog Nr. 5139*

Die Ziffer A5139 wurde durch den Beschluss der Bundesärztekammer im Januar 2021 als analoge Bewertung eingeführt. Sie schließt eine wichtige Lücke in der Abrechnung moderner kardiologischer Diagnostikverfahren. Das Speckle Tracking ist ein hochentwickeltes Ultraschallverfahren, das die Verformung des Myokards (Strain-Analyse) quantitativ erfasst. Durch das Nachverfolgen natürlicher akustischer Marker im Gewebe lassen sich subklinische Funktionsstörungen des Herzmuskels präzise darstellen.

GOÄ A5139 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Das Speckle-Tracking-Verfahren kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn herkömmliche echokardiographische Parameter wie die Ejektionsfraktion noch im Normbereich liegen, aber bereits ein Verdacht auf eine beginnende Schädigung besteht. Ein klassisches Einsatzgebiet ist die Kardioonkologie, um frühzeitige Herzmuskelschädigungen unter einer potenziell kardiotoxischen Chemotherapie zu überwachen. Auch bei der Diagnostik von Kardiomyopathien oder der Abklärung einer Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF) liefert die Methode entscheidende Zusatzinformationen. Die Abrechnung setzt immer eine vollständige echokardiographische Basisuntersuchung voraus, auf die dieser Zuschlag aufgesattelt wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5139

Fallbeispiel 1: Onkologische Patientin unter Chemotherapie

Eine Patientin stellt sich zur engmaschigen kardiologischen Kontrolle unter laufender Trastuzumab-Therapie vor. Zur Früherkennung einer subklinischen linksventrikulären Dysfunktion erfolgt eine transthorakale Echokardiographie mit anschließender Strain-Analyse. Die Bestimmung des globalen longitudinalen Strains (GLS) zeigt eine beginnende Einschränkung. Abgerechnet wird die Basisleistung nach GOÄ 424 in Kombination mit dem Zuschlag GOÄ A5139 für das Speckle Tracking.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer unklaren Belastungsdyspnoe

Ein Patient klagt über zunehmende Luftnot bei Belastung, während die Standard-Echokardiographie eine normale linksventrikuläre Auswurffraktion zeigt. Zur weiteren Differenzierung wird ein Speckle Tracking durchgeführt, welches eine reduzierte myokardiale Verformung offenbart. Die Dokumentation sichert die Diagnose einer HFpEF. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffern 424 und A5139 als Zuschlag.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei hypertropher Kardiomyopathie

Bei einem Patienten mit bekannter hypertropher Kardiomyopathie wird der Krankheitsverlauf kontrolliert. Mittels Speckle Tracking wird die regionale myokardiale Deformation analysiert, um das Risiko für maligne Rhythmusstörungen besser einschätzen zu können. Neben der echokardiographischen Untersuchung wird der Zuschlag A5139 analog für die Deformationsanalyse erfolgreich liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A5139: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der Ziffer innerhalb einer Sitzung. Der offizielle Kommentar stellt klar, dass der Zuschlag nach Nr. A5139 nur einmal je Sitzung berechnungsfähig ist, unabhängig von der Anzahl der untersuchten Herzkammern oder Schnittebenen. Zudem verweigern private Krankenversicherungen die Erstattung, wenn die zugrundeliegende Basis-Echokardiographie nicht auf derselben Rechnung aufgeführt ist. Ein weiterer Stolperstein ist das Fehlen der Kennzeichnung als Analogziffer, was zu formalen Beanstandungen führt.

Achtung: Der Zuschlag A5139 darf nicht mehrfach in einer Sitzung berechnet werden, selbst wenn mehrere Schnittebenen oder unterschiedliche Herzkammern getrennt analysiert wurden.

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Dokumentation der GOÄ A5139: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Der Befundbericht muss die medizinische Indikation für das Speckle-Tracking-Verfahren klar darlegen. Zudem sollten die ermittelten Parameter, insbesondere der globale longitudinale Strain (GLS), mit konkreten Prozentwerten im Bericht aufgeführt werden. Die Archivierung der entsprechenden Bilddaten und Deformationskurven stützt die Abrechnung bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Indikation: V.a. Kardiomyopathie. Durchführung einer 2D-Echokardiographie (Ziffer 424). Ergänzende Speckle-Tracking-Analyse (Ziffer A5139) zur Bestimmung des globalen longitudinalen Strains (GLS). GLS reduziert auf -14% (normal < -18%), passend zu beginnender linksventrikulärer Dysfunktion.

Tipp: Fügen Sie dem Befundbericht einen visuellen Nachweis (z. B. das 'Bull's-Eye'-Diagramm der Deformationsanalyse) bei. Dies erleichtert die Argumentation bei Rückfragen von privaten Krankenversicherungen erheblich.

GOÄ A5139: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der Ziffer A5139 um eine analoge Bewertung aus dem Abschnitt O (Strahlendiagnostik) handelt, gilt für sie der dortige Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,8-fachen Satz. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum 2,5-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind beispielsweise ausgeprägte Herzrhythmusstörungen, die das Tracking erschweren, oder extrem schlechte Schallbedingungen des Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Der Zuschlag A5139 kann regelhaft mit den kardiologischen Basisuntersuchungen kombiniert werden. Hierzu zählen insbesondere die transthorakale Echokardiographie (GOÄ 424) sowie die zweidimensionale echokardiographische Untersuchung (GOÄ 422). Auch die Kombination mit Doppler-Echokardiographien nach den Ziffern 428 oder 429 ist in der täglichen Praxis üblich und medizinisch sinnvoll.

Ziffer A5139 in der neuen GOÄ

A5139 (Zuschlag für Speckle-Tracking-Verfahren bei Echokardiographien, ggf. einschließlich 3D-Darstellung) wird zur neuen Nummer 1306 „Zuschlag für Straintechnologie zu einer der echokardiographischen Grundleistungen" — Festpreis 23,29 € je Sitzung. Speckle-Tracking ist ein Strain-Verfahren zur myokardialen Deformationsanalyse; die neue GOÄ erfasst es unter „Straintechnologie". Der Zuschlag setzt das gleichzeitige Ansetzen einer der zugelassenen echokardiographischen Grundleistungen voraus. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 18,88 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5139

Ja, die GOÄ-Ziffer A5139 ist ein Zuschlag und wird typischerweise neben der transthorakalen Echokardiographie nach Ziffer 424 berechnet. Sie kann nicht als eigenständige Leistung ohne die zugrundeliegende Basisuntersuchung liquidiert werden.
Die Ziffer A5139 ist laut Beschluss der Bundesärztekammer nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Eine mehrfache Abrechnung für verschiedene Herzkammern oder Schnittebenen am selben Untersuchungstag ist ausgeschlossen.
Der Regelhöchstsatz für die analoge Ziffer A5139 liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Betrag von 18,89 € entspricht. Der einfache Gebührensatz beträgt 10,49 €, während der Höchstsatz bei 26,23 € liegt.
Typische Indikationen sind das Monitoring unter kardiotoxischer Chemotherapie, die Früherkennung einer Herzinsuffizienz sowie die Diagnostik von Kardiomyopathien. Das Verfahren liefert präzise Daten zur myokardialen Verformung, die über die Standard-Echokardiographie hinausgehen.
Die Rechnung muss die Ziffer mit einem vorangestellten 'A' oder dem Zusatz 'analog' ausweisen. Zudem ist die offizielle Leistungsbeschreibung der Ziffer 5139 sowie die verständliche Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung (Speckle Tracking) anzugeben.
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