GOÄ A523: Extramuskuläre Massage korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A523
Massage im extramuskulären Bereich wie Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage
Punktzahl 65  
Einfachsatz 3,79 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,82 € 1,8x
Höchstsatz 9,47 € 2,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A523 für extramuskuläre Massagen wie Lymphdrainage. Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A523

Die offizielle Leistungsbeschreibung der zugrundeliegenden Gebührenordnungsposition lautet:

Massage im extramuskulären Bereich wie Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage

Da es sich um eine Analogbewertung handelt, wird die Ziffer 523 herangezogen, um spezielle manuelle Therapieverfahren abzubilden. Diese Verfahren richten sich gezielt an Gewebeschichten außerhalb der klassischen Skelettmuskulatur. Hierzu zählen insbesondere das Lymphsystem, das Periost sowie das subkutane Bindegewebe.

GOÄ A523 in der Praxis: Indikationen und manuelle Lymphdrainage

In der täglichen Praxis findet die GOÄ A523 vor allem bei der manuellen Lymphdrainage (MLD) Anwendung. Typische Indikationen sind postoperative oder posttraumatische Ödeme, die eine gezielte Entstauungstherapie erfordern. Auch chronisch-venöse Insuffizienzen oder sekundäre Lymphödeme rechtfertigen den Einsatz dieser Ziffer.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die Bindegewebsmassage. Diese nutzt kutane und subkutane Reflexzonen, um vegetative Reaktionen im Körper hervorzurufen. Die Abgrenzung zur klassischen Massage nach GOÄ 520 ist essenziell, da letztere primär auf die Muskulatur abzielt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A523

Fallbeispiel 1: Postoperative Lymphdrainage

Ein Patient stellt sich nach einer Knie-Totalendoprothese mit einem ausgeprägten postoperativen Ödem vor. Zur Entstauung des Gewebes führt der Therapeut eine manuelle Lymphdrainage des betroffenen Beins durch. Die Abrechnung erfolgt analog über die Ziffer A523, da die Entstauung des Lymphsystems im Vordergrund steht.

Fallbeispiel 2: Bindegewebsmassage bei Lumbalgie

Bei einer Patientin mit chronischen Rückenschmerzen wird eine reflektorische Bindegewebsmassage im Bereich der Lendenwirbelsäule durchgeführt. Ziel ist die Beeinflussung des autonomen Nervensystems zur Schmerzlinderung. Da hierbei gezielt das extramuskuläre Bindegewebe therapiert wird, ist die Abrechnung der GOÄ A523 medizinisch begründet.

Fallbeispiel 3: Periostmassage bei Epikondylitis

Ein Patient leidet unter einer therapieresistenten Epikondylitis humeri radialis. Der Arzt führt eine gezielte Periostmassage am Knochen-Sehnen-Übergang durch, um die lokale Durchblutung zu fördern. Diese spezielle Reiztherapie der Knochenhaut wird korrekt über die GOÄ-Ziffer A523 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A523: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination mit der klassischen Massage. Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 520 und der GOÄ A523 für dieselbe Körperregion ist nicht statthaft. Private Krankenversicherungen kürzen in diesen Fällen regelmäßig das Honorar.

Achtung: Achten Sie streng darauf, dass physikalisch-medizinische Leistungen nicht doppelt für dieselbe Körperregion in einer Sitzung abgerechnet werden. Eine klare Trennung der Behandlungsgebiete ist für eine erfolgreiche Erstattung zwingend erforderlich.

Zudem fordern Kostenträger bei der analogen Anwendung häufig den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Fehlt eine präzise Diagnose, die ein extramuskuläres Vorgehen rechtfertigt, drohen Beanstandungen. Reine Wohlfühlbehandlungen ohne therapeutischen Nutzen sind generell nicht erstattungsfähig.

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Dokumentation der GOÄ A523: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die angewandte Methode sowie die behandelte Körperregion dokumentiert werden. Auch die Therapiedauer und der erzielte Befund sollten festgehalten werden.

Dokumentationsbeispiel: Manuelle Lymphdrainage (MLD) des rechten Beins bei posttraumatischem Lymphödem nach Sprunggelenksdistorsion. Behandlungsdauer: 20 Minuten. Sichtbare Reduktion der Schwellung und Verbesserung der Beweglichkeit dokumentiert.

Durch diese detaillierte Erfassung der therapeutischen Maßnahmen sichern Ärzte ihre Honoraransprüche ab. Bei Rückfragen der privaten Krankenversicherungen kann die Dokumentation als objektiver Nachweis vorgelegt werden.

GOÄ A523: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ A523 liegt beim 2,3-fachen Faktor, was einem Betrag von 8,72 € entspricht. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz (13,27 €) ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Gewebeinduration oder ein extrem zeitaufwendiges Lymphödem.

Tipp: Nutzen Sie patientenindividuelle Begründungen für die Schwellenwertüberschreitung. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne Bezug zum konkreten Krankheitsbild werden von den Erstattungsstellen oft abgelehnt.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A523 lässt sich gut mit beratenden und untersuchenden Leistungen wie der GOÄ 1 oder GOÄ 5 kombinieren. Auch die Kombination mit anderen physikalischen Therapien, wie der Wärmetherapie nach GOÄ 535, ist möglich. Voraussetzung ist auch hier, dass die Maßnahmen medizinisch sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.

Ziffer A523 in der neuen GOÄ

A523 (analog Nr. 523 GOÄ, genutzt für Schröpfkopfmassage, Massage der Bauchdecken sowie als Basis für Tuina und Reflexzonenmassage) wird in der neuen GOÄ nach Verfahren aufgeteilt:

  • Schröpfkopfmassage (Schröpfköpfe in Kombination mit Massage): Zwei Positionen zusammen — Nummer 4115 „Setzen von Schröpfköpfen oder Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten" — 17,31 € je Sitzung; und Nummer 2101 „Spezialmassage, z.B. Bindegewebsmassage, Kolonmassage" — 16,40 € je Sitzung (Dauer mindestens 20 Minuten). Kein gegenseitiger Ausschluss zwischen 4115 und 2101. 2101 ist neben 2102, 2103, 2104, 13933 oder 13934 nicht berechnungsfähig.
  • Massage der Bauchdecken: Nummer 2100 „Klassische Massage" — 16,40 € je Sitzung (Dauer mindestens 20 Minuten).
  • Tuina (chinesische Manualtherapie), mindestens 4 Grifftechniken: Nummer 13935 — 19,14 € je vollendete 10 Minuten, bis zu viermal je Sitzung (also bis zu 76,56 € bei 40 Minuten).
  • Triggerpunkt- und/oder Reflexzonenmassage (z. B. Fußreflexzonenmassage): Nummer 13937 — 42,18 € je Sitzung.

Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 6,82 €. Das eingesetzte Verfahren muss künftig sauber dokumentiert sein, da Schröpfkopfmassage, klassische Bauchdeckenmassage, Tuina und Reflexzonenmassage auf vier unterschiedliche Ziffernpfade führen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A523

Die Ziffer A523 ist pro Sitzung in der Regel nur einmal berechenbar. Bei der Behandlung völlig unterschiedlicher Körperregionen kann eine mehrfache Berechnung unter Angabe der verschiedenen Lokalisationen begründet werden.
GOÄ 520 betrifft die klassische Massage der Muskulatur. GOÄ A523 wird hingegen analog für Massagen im extramuskulären Bereich wie der manuellen Lymphdrainage oder Bindegewebsmassage herangezogen.
Ja, die analoge Anwendung der Ziffer 523 als A523 für die manuelle Lymphdrainage wird von den Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen anerkannt. Eine präzise Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit ist jedoch Voraussetzung.
Der Regelsatz liegt beim 2,3-fachen Faktor, was einem Betrag von 8,72 € entspricht. Bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (13,27 €) gesteigert werden.
Die Nebeneinanderberechnung ist möglich, sofern es sich um unterschiedliche therapeutische Ansätze handelt. Die medizinische Notwendigkeit und die getrennte Durchführung müssen in der Patientenakte klar dokumentiert sein.
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