GOÄ 523: Extramuskuläre Massage korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 523
Massage im extramuskulären Bereich wie Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage
Punktzahl 65  
Einfachsatz 3,79 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,82 € 1,8x
Höchstsatz 9,47 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 523 für extramuskuläre Massagen wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 523

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 523 im Abschnitt E (Physikalisch-medizinische Leistungen) unter den Massagen wie folgt:

Massage im extramuskulären Bereich wie Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage

Diese Leistung ist mit 65 Punkten bewertet. Im Einfachsatz entspricht dies einem Honorar von 3,79 €, während der medizinische Regelsatz (1,8-fach) bei 6,82 € liegt. Der Höchstsatz (2,5-fach) beträgt 9,47 €.

Die Ziffer umfasst spezielle, nicht primär auf die Skelettmuskulatur ausgerichtete Massagetechniken. Im Fokus stehen vielmehr das subkutane Bindegewebe, das Lymphsystem sowie reflektorische Zonen. Vorbereitende Maßnahmen wie eine kurze Wärmeapplikation gelten als nicht gesondert berechnungsfähige Hilfsleistungen im Sinne des § 4 Abs. 2 GOÄ.

GOÄ 523 in der Praxis: Indikationen und therapeutische Verfahren

Die Ziffer 523 findet in der täglichen Praxis breite Anwendung bei der Behandlung von Störungen des Lymphabflusses sowie bei vegetativen und funktionellen Beschwerden. Typische Indikationen für die manuelle Lymphdrainage sind postoperative oder posttraumatische Ödeme sowie chronische Lymphödeme. Hierbei steht die Entstauung des Gewebes und die Schmerzlinderung im Vordergrund.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Bindegewebsmassage. Diese zielt darauf ab, über segmentale Reflexwege Einfluss auf innere Organe und das vegetative Nervensystem zu nehmen. Sie wird häufig bei funktionellen Organbeschwerden, Durchblutungsstörungen oder chronischen Atemwegserkrankungen verordnet.

Auch die Periostmassage, eine punktförmige Druckbehandlung der Knochenhaut, sowie die Colonmassage bei chronischer Obstipation fallen unter diese Ziffer. Sogar die Akupunkt-Massage nach Penzel kann nach Auffassung der Bundesärztekammer über die GOÄ 523 abgerechnet werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass rein präventive Maßnahmen oder Sportmassagen ohne medizinische Indikation nicht über die GOÄ abgerechnet werden dürfen. Es muss stets eine manifeste Erkrankung oder Funktionsstörung vorliegen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 523

Um die korrekte Anwendung der GOÄ-Ziffer 523 zu verdeutlichen, dienen die folgenden klinischen Szenarien als Orientierung für den Praxisalltag.

Fallbeispiel 1: Postoperatives Lymphödem nach Knie-Endoprothetik

Ein Patient stellt sich zwei Wochen nach dem Einsatz einer Knie-Totalendoprothese mit einer ausgeprägten Schwellung des betroffenen Beins vor. Zur Entstauung und Schmerzlinderung führt der Arzt eine 30-minütige manuelle Lymphdrainage durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 523 zum Regelsatz (1,8-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Chronische Obstipation und Colonmassage

Eine Patientin leidet unter chronisch-funktioneller Obstipation und Meteorismus. Nach Ausschluss struktureller Ursachen erfolgt eine therapeutische Colonmassage zur Anregung der Peristaltik. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 523. Da die Behandlung aufgrund starker abdomineller Abwehrspannung besonders zeitaufwendig war, wird der 2,3-fache Satz mit entsprechender Begründung gewählt.

Fallbeispiel 3: Bindegewebsmassage bei Asthma bronchiale

Zur unterstützenden Behandlung bei chronischem Asthma bronchiale wird eine reflektorische Bindegewebsmassage im Bereich der Thoraxsegmente durchgeführt. Ziel ist die Detonisierung der Atemhilfsmuskulatur und die vegetative Beruhigung. Die Leistung wird mit der GOÄ-Ziffer 523 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 523: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler im Praxisalltag ist die mehrfache Berechnung der GOÄ 523 in einer Sitzung. Die Leistungslegende unterscheidet nicht zwischen Teil- und Ganzbehandlungen. Daher darf die Ziffer pro Sitzung nur einmal berechnet werden, unabhängig von der Anzahl der behandelten Körperregionen.

Zudem müssen die strengen Ausschlussziffern beachtet werden. Die GOÄ 523 ist in derselben Sitzung nicht neben den klassischen Massagen nach den Ziffern 520 und 521 berechenbar. Auch die Kombination mit krankengymnastischen Leistungen nach den Ziffern 506 und 507 am selben Tag führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung der GOÄ 523 neben der Ziffer 725 (Heißluft) oder Ziffer 751 (Inhalationsbehandlung) ist explizit ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Abrechnungssoftware auf entsprechende Sperren, um Honorarverluste zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 523: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel, um Rückfragen oder Kürzungen durch Kostenträger abzuwehren. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der extramuskulären Massage klar ersichtlich sein. Dazu gehören die exakte Diagnose, die Lokalisation und das konkrete Therapieziel.

Darüber hinaus sollten die angewandte Technik (z. B. Lymphdrainage nach Vodder) und die behandelten Körperregionen dokumentiert werden. Auch der zeitliche Umfang und der tastbare Befund vor und nach der Behandlung stützen die Plausibilität der Abrechnung im Falle einer Überprüfung.

Dokumentation: Pat. mit Zustand nach Mamma-Amputation rechts. Ausgeprägtes Lymphödem des rechten Arms. Durchführung einer manuellen Lymphdrainage nach Vodder zur Entstauung für 30 Minuten. Befund post-therapeutisch: Deutliche Entspannung des Gewebes, Umfangsminderung um 1 cm.

GOÄ 523: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwerts über den 1,8-fachen Satz hinaus erfordert eine einzelfallbezogene Begründung auf der Rechnung. Ein erhöhter Zeitaufwand durch besonders großflächige Ödeme oder extreme Gewebeverhärtungen rechtfertigt eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz. Auch anatomische Besonderheiten oder erhebliche Compliance-Probleme des Patienten können als Begründung herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die Kombination der GOÄ 523 mit beratenden und untersuchenden Leistungen. So kann in derselben Sitzung die Ziffer 1 (Beratung) oder die Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Auch physikalische Maßnahmen wie die Elektrotherapie nach Ziffer 551 sind neben der extramuskulären Massage berechnungsfähig, sofern keine spezifischen Ausschlüsse vorliegen.

Ziffer 523 in der neuen GOÄ

Die Massage im extramuskulären Bereich — bisher eine Sammelziffer für Bindegewebsmassage, Periostmassage und manuelle Lymphdrainage — ist in der neuen GOÄ nach Technik und Dauer differenziert. Der heutige 2,3-fache Satz beträgt 6,82 €.

Bindegewebsmassage, Segmentmassage, Kolonmassage

  • 2101 Spezialmassage (z. B. Segmentmassage, Kolonmassage, Bindegewebsmassage), je Sitzung, Dauer mindestens 20 Minuten (16,40 €); nicht neben Nummer 2102, 2103, 2104, 13933 oder 13934

Periostmassage

  • 2109 Periost-Massage (z. B. Querfriktion), je Sitzung (16,40 €); kein Mindestdauererfordernis

Manuelle Lymphdrainage — nach Dauer

  • 2102 Manuelle Lymphdrainage, Dauer mindestens 30 Minuten (24,27 €); nicht neben Nummer 2101 oder 13933
  • 2103 Manuelle Lymphdrainage, Dauer mindestens 45 Minuten (36,08 €); nicht neben Nummer 2101 oder 13933
  • 2104 Manuelle Lymphdrainage, Dauer mindestens 60 Minuten (47,88 €); nicht neben Nummer 2101, 13933 oder 13934

Manuelle Lymphdrainage unter 30 Minuten hat in der neuen GOÄ keinen eigenen Nachfolger, da alle MLD-Ziffern eine Mindestdauer von mindestens 30 Minuten voraussetzen. Die Periostmassage erhält erstmals eine eigene Ziffer (2109); bisher war sie in der alten Sammelziffer 523 nicht getrennt ausgewiesen. Bei der Abrechnung von Spezialmassagen und manueller Lymphdrainage in derselben Sitzung gelten die Ausschlussregelungen der jeweiligen Abrechnungsbestimmungen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 523

Die GOÄ-Ziffer 523 wird für Massagen im extramuskulären Bereich wie Bindegewebsmassagen, Periostmassagen oder manuelle Lymphdrainagen berechnet. Sie kommt bei Störungen des Lymphabflusses, vegetativen Dysregulationen oder chronischen Bindegewebsveränderungen zum Einsatz. Die Leistung setzt eine gezielte therapeutische Indikation voraus.
Nein, die GOÄ-Ziffer 523 darf pro Sitzung nur einmal berechnet werden. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Körperregionen behandelt werden oder wie groß der zeitliche Aufwand ist. Die Gebührenordnung sieht hier ein sogenanntes mischkalkuliertes Honorar vor.
Die GOÄ-Ziffer 523 ist nicht neben den Ziffern 506, 507, 520, 521, 544, 725 und 751 in derselben Sitzung abrechenbar. Insbesondere die Kombination mit klassischer Krankengymnastik oder anderen Massagen am selben Tag ist stark eingeschränkt. Prüfer achten hier besonders auf die Einhaltung dieser Ausschlussregeln.
Ja, die manuelle Lymphdrainage fällt explizit unter den Leistungstext der GOÄ-Ziffer 523. Dabei wird nicht zwischen einer Teil-, Groß- oder Ganzbehandlung unterschieden. Die Abrechnung erfolgt stets über diese Ziffer mit dem entsprechenden Steigerungssatz bei erhöhtem Aufwand.
Eine Steigerung über den 1,8-fachen Regelsatz hinaus bis zum 2,5-fachen Höchstsatz ist bei erhöhtem Zeitaufwand oder schwierigen anatomischen Verhältnissen möglich. Dies muss in der Rechnung detailliert und patientenbezogen begründet werden. Typische Begründungen sind beispielsweise ausgeprägte, verhärtete Ödeme oder großflächige Vernarbungen.
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