GOÄ A620: Rheogramm korrekt abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

5 Min. Lesezeit
GOÄ A620
Rheogramm – analog Nr. 620* GOÄ– entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 152  
Einfachsatz 8,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 15,95 € 1,8x
Höchstsatz 22,15 € 2,5x

Erfahren Sie, wie Sie das Rheogramm nach GOÄ-Ziffer A620 rechtssicher abrechnen, typische Fehler vermeiden und Ihr Honorar optimieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A620

Die GOÄ-Ziffer A620 beschreibt das Rheogramm als analoge Leistung. Da das klassische Rheogramm nicht als eigenständige Ziffer in der ursprünglichen Gebührenordnung abgelildet ist, erfolgt die Abrechnung gemäß § 6 Abs. 2 der GOÄ.

A620: Rheogramm – analog Nr. 620* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die zugrundeliegende Originalziffer 620 beschreibt die Plethysmographie. Die analoge Anwendung für das Rheogramm umfasst die kontinuierliche Registrierung und grafische Darstellung von Volumen- oder Widerstandsänderungen in einem Gewebeabschnitt. Diese medizinische Maßnahme dient der präzisen Beurteilung der arteriellen oder venösen Hämodynamik.

GOÄ A620 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

In der täglichen Praxis wird das Rheogramm vor allem zur Diagnostik von Durchblutungsstörungen eingesetzt. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) sowie venöse Abflussstörungen. Auch bei funktionellen Durchblutungsstörungen wie dem Raynaud-Syndrom liefert die Methode wertvolle diagnostische Erkenntnisse.

Die Methode basiert auf der Messung der elektrischen Impedanz, welche sich synchron zum Herzschlag verändert. Durch diese nichtinvasive Untersuchung können Ärzte die arterielle Pulswelle präzise analysieren. Im Vergleich zu rein klinischen Tests bietet das Rheogramm eine objektive und reproduzierbare Dokumentation des Gefäßstatus.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A620

Fallbeispiel 1: Verdacht auf periphere arterielle Verschlusskrankheit

Ein Patient stellt sich mit belastungsabhängigen Wadenschmerzen vor. Zur Abklärung einer arteriellen Durchblutungsstörung wird eine Impedanzrheographie der unteren Extremitäten durchgeführt. Die Messung zeigt eine deutliche Abflachung der Pulskurve auf der betroffenen Seite. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer A620 zum Regelsatz, da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines sekundären Raynaud-Syndroms

Eine Patientin klagt über schmerzhafte, kälteinduzierte Verfärbungen der Finger. Es wird ein Rheogramm der Akren vor und nach einem standardisierten Kältebad durchgeführt. Aufgrund des erheblichen zeitlichen Mehraufwands durch den Provokationstest wird die Leistung mit einem erhöhten Faktor abgerechnet. Die medizinische Begründung für die Steigerung wird detailliert auf der Liquidation vermerkt.

Fallbeispiel 3: Venöse Stauungsrheographie bei Verdacht auf Thrombose

Bei einem Patienten mit einer einseitigen Beinschwellung soll eine tiefe Venenthrombose ausgeschlossen werden. Mittels venöser Stauungsrheographie wird die venöse Kapazität und die maximale Abflussgeschwindigkeit gemessen. Die Untersuchung liefert schnelle Ergebnisse zur venösen Hämodynamik. Die Abrechnung der analoge Leistung erfolgt neben der symptombezogenen Untersuchung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A620: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A620 ist das Fehlen des Zusatzes "analog" auf der Rechnung. Da es sich um eine Analogziffer nach § 6 Abs. 2 GOÄ handelt, muss dies formal korrekt ausgewiesen werden. Andernfalls droht eine sofortige Zurückweisung durch die Erstattungsstellen.

Zudem beanstanden Prüfer regelmäßig die zeitgleiche Abrechnung mit anderen hämodynamischen Untersuchungen derselben Strombahn. Eine Kombination mit der Doppler-Sonographie am selben Gefäßabschnitt ist ohne gesonderte Begründung nicht zulässig. Die Vermeidung von Doppelabrechnungen ist hierbei von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche Erstattung.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der analogen Abrechnung der GOÄ A620 immer die Originalziffer 620 als Referenz genannt wird. Das Fehlen dieser Angabe führt bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen fast immer zu zeitintensiven Rückfragen.

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Dokumentation der GOÄ A620: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für das Rheogramm müssen die Indikation, der Untersuchungsablauf und die wesentlichen Messergebnisse festgehalten werden. Auch die grafische Kurvendarstellung sollte digital oder in Papierform in der Patientenakte archiviert werden.

Besonders bei der Anwendung von Steigerungssätzen ist eine präzise Beschreibung der Erschwernisse unerlässlich. Die Dokumentation sollte den konkreten Mehraufwand, wie beispielsweise eine eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten, exakt beschreiben. Dies schützt die Praxis vor Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Dokumentation: Rheographie der unteren Extremitäten bei V.a. pAVK. Registrierung der Pulsatilität beidseits. Befund: Symmetrische Kurvenkonfiguration, keine signifikante Einstromverzögerung. Befundkopie in der Akte archiviert.

GOÄ A620: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer A620 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8 hinaus gesteigert werden. Ein Schwellenwert von bis zu 2,5 ist möglich, wenn die Untersuchung durch anatomische Besonderheiten oder mangelnde Compliance des Patienten erschwert war. Auch zeitintensive Provokationsverfahren rechtfertigen eine Faktorerhöhung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird das Rheogramm im Rahmen einer umfassenden angiologischen oder dermatologischen Diagnostik erbracht. Sinnvolle Kombinationen bestehen mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder 3 sowie symptombezogenen Untersuchungen nach GOÄ 5. Eine parallele Abrechnung mit der Gefäßsonographie muss medizinisch begründet und auf unterschiedliche Strombahnen bezogen sein.

Tipp: Nutzen Sie bei aufwendigen Funktionsprüfungen konsequent die Möglichkeit der Faktorsteigerung. Eine detaillierte Begründung wie "erhöhter Zeitaufwand bei thermischer Provokation" sichert Ihnen das verdiente Honorar.

Ziffer A620 in der neuen GOÄ

Die Rheographie wird in der neuen GOÄ methodenspezifisch abgebildet; welche Ziffer zutrifft, hängt von der konkret eingesetzten Messmethode ab:

  • 2819 „Untersuchung der Venen einer oder mehrerer Extremitäten mittels Licht-Reflexions-Rheographie" (21,12 €) je Sitzung — nur bei der venösen Licht-Reflexions-Rheographie (LRR)
  • 2822 „Verschlussplethysmographische Untersuchung(en) der Venen oder der Arterien einer Extremität in Ruhe" (39,34 €) je Sitzung — bei Verschlussplethysmographie

Dokumentation der eingesetzten Methode ist Voraussetzung für die richtige Zuordnung. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 15,95 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A620

Die GOÄ-Ziffer A620 muss als analoge Bewertung der Gebührenordnungsnummer 620 deklariert werden. Auf der Liquidation ist die Formulierung 'analog Nr. 620' sowie die tatsächliche Leistung 'Rheogramm' anzugeben. Dies sichert die Erstattungsfähigkeit durch die privaten Krankenversicherungen.
Die GOÄ-Ziffer A620 ist mit 152 Punkten bewertet, was einem Einfachsatz von 8,86 Euro entspricht. Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz von 1,8 ergibt sich ein Betrag von 15,95 Euro. Der Höchstsatz von 2,5 beläuft sich auf 22,15 Euro.
Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ A620 neben einer Doppler-Sonographie derselben Strombahn am selben Tag ist in der Regel ausgeschlossen. Prüfstellen bewerten dies häufig als unzulässige Doppeluntersuchung der Hämodynamik. Bei unterschiedlichen Indikationen oder Strombahnen ist eine separate Begründung zwingend erforderlich.
Ein Abweichen vom Regelhöchstsatz bis zum 2,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Zeitaufwand oder schwierigen Untersuchungsbedingungen zulässig. Typische Begründungen sind zeitintensive Provokationstests oder ausgeprägte Compliance-Störungen des Patienten. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert werden.
Die Leistung wird primär von Fachärzten für Innere Medizin, Kardiologie, Angiologie sowie Dermatologie erbracht. Auch in der Kinderheilkunde findet das Verfahren zur nichtinvasiven Gefäßdiagnostik Anwendung. Voraussetzung ist stets die medizinische Notwendigkeit der rheographischen Untersuchung.
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