GOÄ A635: Volumenpulsschreibung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A635
Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mind. 4 Pkt analog für Nr. 635* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 227  
Einfachsatz 13,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 23,82 € 1,8x
Höchstsatz 33,08 € 2,5x

Die photoelektrische Volumenpulsschreibung nach GOÄ-Ziffer A635 ist ein wichtiges Tool in der Gefäßdiagnostik. So rechnen Sie die Analogziffer rechtssicher ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A635

Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mind. 4 Pkt analog für Nr. 635 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die Ziffer A635 stellt eine Analogbewertung dar, die auf der regulären Ziffer 635 der Gebührenordnung für Ärzte basiert. Da die moderne photoelektrische Volumenpulsschreibung im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht explizit aufgeführt ist, erfolgt die Liquidation gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Diese Regelung erlaubt es, neuere medizinische Verfahren analog zu einer gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses abzurechnen.

Die Leistung umfasst die Registrierung von Volumenänderungen in den Gefäßen mittels photoelektrischer Sensoren an mindestens vier verschiedenen Messpunkten. Diese Methode ermöglicht eine präzise Beurteilung der arteriellen Pulsatilität und der Mikrozirkulation in den peripheren Stromgebieten. Die Auswertung und die schriftliche Befundung sind integrale Bestandteile dieser gebührenrechtlichen Leistung.

GOÄ A635 in der Praxis: Diagnostik peripherer Durchblutungsstörungen

In der täglichen Praxis findet die photoelektrische Volumenpulsschreibung vor allem in der Angiologie, Diabetologie und Dermatologie Anwendung. Sie dient als hervorragendes, nicht-invasives Screening-Verfahren zur Abklärung von peripheren arteriellen Verschlusskrankheiten (pAVK). Auch bei funktionellen Durchblutungsstörungen wie dem Raynaud-Syndrom liefert die Untersuchung wertvolle diagnostische Erkenntnisse.

Besonders bei Patienten mit Diabetes mellitus ist die Beurteilung der akralen Mikrozirkulation von hoher klinischer Relevanz. Da die klassische Blutdruckmessung an den Knöcheln bei einer vorliegenden Mediasklerose verfälscht sein kann, bietet die Volumenpulsschreibung an den Zehen eine zuverlässige Alternative. Die Untersuchung ist schmerzfrei und lässt sich ohne großen Zeitaufwand in den Praxisablauf integrieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A635

Fallbeispiel 1: Verdacht auf periphere arterielle Verschlusskrankheit

Ein Patient stellt sich mit belastungsabhängigen Schmerzen in den Waden vor. Zur weiteren Abklärung führt der Arzt eine photoelektrische Volumenpulsschreibung an insgesamt vier Punkten der unteren Extremitäten durch. Die Messung erfolgt an beiden großen Zehen sowie an den Knöcheln, um das arterielle Strömungsverhalten zu analysieren. Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die Ziffer A635 analog für die Diagnostik erfolgreich in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines sekundären Raynaud-Syndroms

Eine Patientin klagt über schmerzhafte, kälteinduzierte Verfärbungen der Finger. Es erfolgt eine photoelektrische Volumenpulsschreibung an vier Fingern vor und nach einem standardisierten Kälteprovokationstest. Die Dokumentation zeigt eine deutliche Erholungsverzögerung der Pulskurven. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A635, kombiniert mit der entsprechenden Gebühr für den Provokationstest.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei diabetischem Fußsyndrom

Bei einem langjährigen Diabetiker mit Verdacht auf eine Mikroangiopathie wird eine Kontrolluntersuchung durchgeführt. Die Volumenpulsschreibung an vier akralen Messpunkten dient der Beurteilung des mikrovaskulären Status. Die Ergebnisse werden grafisch dokumentiert und im Befundbericht festgehalten. Die Liquidation der Ziffer A635 erfolgt hierbei als eigenständige angiologische Teiluntersuchung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A635: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Unterschreiten der geforderten Mindestanzahl an Messpunkten. Werden beispielsweise nur zwei oder drei Punkte untersucht, ist die Abrechnung der Ziffer A635 nicht statthaft. In solchen Fällen müssen Behandler auf niedrigere Ziffern ausweichen oder die Leistung kann nicht in dieser Form liquidiert werden.

Zudem monieren private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die zeitgleiche Abrechnung mit anderen plethysmographischen Verfahren am selben Untersuchungstag. Eine parallele Berechnung von Ziffern, die methodisch ähnliche Zielsetzungen verfolgen, sollte daher vermieden werden. Eine genaue Abgrenzung der erbrachten Leistungen ist für eine erfolgreiche Erstattung unerlässlich.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A635 setzt zwingend die Messung an mindestens vier verschiedenen Punkten voraus. Eine Reduktion der Messpunkte führt bei einer Prüfung unweigerlich zur Honorarkürzung.

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Dokumentation der GOÄ A635: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die ausgewählten Messlokalisationen sowie die Messergebnisse detailliert festgehalten werden. Auch die grafischen Kurvenverläufe sollten als Bilddatei oder Ausdruck dauerhaft archiviert werden.

Der schriftliche Befund muss eine klare Interpretation der Pulskurven enthalten, insbesondere bezüglich der Amplitude und der Gipfelzeit. Fehlen diese Angaben, gilt die Leistung rechtlich als nicht vollständig erbracht. Eine strukturierte Dokumentationsvorlage in der Praxissoftware kann diesen Prozess erheblich vereinfachen.

Dokumentation: Photoelektrische Volumenpulsschreibung an 4 Punkten (D1, D2 beidseits). Indikation: V.a. pAVK bei Diabetes mellitus. Befund: Symmetrische, gut konfigurierte Pulskurven ohne signifikante Gipfelzeitverzögerung. Keine Hinweise auf makroangiopathische Veränderungen.

GOÄ A635: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der Ziffer A635 kann bei erhöhtem Aufwand bis zum 2,5-fachen Satz gesteigert werden. Ein typischer Grund für eine Schwellenwertüberschreitung ist eine erschwerte Untersuchung aufgrund von ausgeprägtem Tremor oder mangelnder Compliance des Patienten. Auch erhebliche anatomische Deformitäten an den Extremitäten, die das Anbringen der Sensoren erschweren, rechtfertigen eine individuelle Begründung auf der Liquidation.

Typische Ziffernkombinationen

Die Volumenpulsschreibung wird in der Praxis selten isoliert durchgeführt. Sinnvoll und gebührenrechtlich zulässig ist die Kombination mit einer eingehenden Beratung nach Ziffer 3 GOÄ oder einer symptombezogenen Untersuchung. Auch die zusätzliche Durchführung einer Doppler-Sonographie der Extremitätenarterien (z. B. nach Nr. 643 GOÄ) ist eine häufige und erstattungsfähige Kombination.

Tipp: Kombinieren Sie die Ziffer A635 bei der Abklärung einer pAVK regelkonform mit der Doppler-Sonographie der Extremitätenarterien (z. B. Nr. 643 GOÄ), um ein vollständiges hämodynamisches Bild zu erhalten.

Ziffer A635 in der neuen GOÄ

Die photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten (Photoplethysmographie) findet ihren Nachfolger in der neuen Nummer 2816 — „Photoplethysmographische Untersuchung der peripheren Arterien an mindestens zwei peripheren Gefäßabschnitten oder arterielle photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten" — mit 36,03 € je Sitzung.

Die neue Legende schließt beide Varianten ein: die klassische arterielle Volumenpulsschreibung (wie A635) und die photoplethysmographische Methode nach Abschnitten. Beide sind gleichwertig; die eingesetzte Technik entscheidet nicht über die Ziffer. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 23,81 €, die neue Ziffer liegt deutlich darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A635

Die Ziffer A635 beschreibt die photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Messpunkten als Analogbewertung. Da diese moderne Methode nicht im ursprünglichen Gebührenverzeichnis enthalten ist, erfolgt die Abrechnung analog zur Ziffer 635 GOÄ. Sie dient primär der Beurteilung der arteriellen Mikrozirkulation.
Der Regelhöchstsatz (1,8-facher Satz) für die Ziffer A635 liegt bei 23,82 Euro. Der einfache Gebührensatz beträgt 13,23 Euro, während der Höchstsatz mit dem 2,5-fachen Faktor bei 33,08 Euro liegt. Höhere Faktoren erfordern eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Für die erfolgreiche Abrechnung müssen zwingend Messungen an mindestens vier unterschiedlichen Punkten durchgeführt werden. Typischerweise erfolgt dies an den Akren, also den Fingern oder Zehen. Eine geringere Anzahl an Messpunkten schließt die Berechnung dieser Ziffer aus.
Ja, die Kombination der Volumenpulsschreibung mit einer Doppler-Sonographie der Gefäße ist grundsätzlich zulässig. Beide Verfahren ergänzen sich diagnostisch bei der Abklärung peripherer Durchblutungsstörungen. Es müssen jedoch die jeweiligen Leistungsinhalte und Dokumentationspflichten separat erfüllt sein.
Häufige Beanstandungen resultieren aus einer unvollständigen Dokumentation der Messpunkte oder dem Unterschreiten der Mindestanzahl von vier Punkten. Auch die fehlerhafte zeitgleiche Abrechnung mit anderen plethysmographischen Verfahren am selben Untersuchungstag wird von privaten Krankenversicherungen oft moniert.
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