GOÄ A634: BIA-Messung richtig abrechnen – Tipps

4 Min. Lesezeit
GOÄ A634
Körperwasserbestimmung mittels der bioelektrischen Impedanzanalyse
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,08 € 2,3x
Höchstsatz 24,46 € 3,5x

Die Abrechnung der bioelektrischen Impedanzanalyse (BIA) nach GOÄ-Ziffer A634 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt, wie Fehler vermieden werden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A634

Die Ziffer A634 ist eine Analogbewertung der Bundesärztekammer. Sie bezieht sich auf die Ziffer 634 des Gebührenverzeichnisses.

Ziffer A634 (analog zu 634): Körperwasserbestimmung mittels der bioelektrischen Impedanzanalyse

Die Leistung umfasst die bioelektrische Impedanzanalyse (BIA) zur Bestimmung des Ganzkörperwassers sowie der Körperzusammensetzung. Hierbei werden schwache Wechselströme durch den Körper geleitet, um den elektrischen Widerstand (Impedanz) zu messen. Diese Messung erlaubt Rückschlüsse auf Muskelmasse, Fettmasse und den Hydratationszustand.

GOÄ A634 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die bioelektrische Impedanzanalyse stellt ein wertvolles diagnostisches Werkzeug in verschiedenen medizinischen Fachbereichen dar. Besonders in der Ernährungsmedizin dient das Verfahren zur Verlaufskontrolle bei Adipositastherapien oder zur Diagnostik von Mangelernährung.

In der Kardiologie und Nephrologie ermöglicht die Methode eine präzise Überwachung des Flüssigkeitshaushalts. Dies ist insbesondere bei Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz oder terminaler Niereninsuffizienz von hoher klinischer Relevanz, um Überwässerungen frühzeitig zu erkennen.

Tipp: Die BIA-Messung eignet sich hervorragend als Verlaufsdiagnostik bei onkologischen Patienten, um dem schleichenden Verlust von Muskelmasse (Kachexie) therapeutisch rechtzeitig entgegenzuwirken.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A634

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei Adipositas-Therapie

Ein Patient stellt sich zur Verlaufskontrolle im Rahmen eines strukturierten Gewichtsreduktionsprogramms vor. Es erfolgt eine BIA-Messung zur Bestimmung der Reduktion der Fettmasse bei gleichzeitigem Erhalt der Skelettmuskelmasse.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A634 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich können Beratungsleistungen nach Ziffer 1 oder 3 GOÄ sowie eine symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 angesetzt werden.

Fallbeispiel 2: Überwachung des Hydratationszustands bei Herzinsuffizienz

Eine Patientin mit bekannter chronischer Herzinsuffizienz klagt über zunehmende Atemnot und geschwollene Knöchel. Zur exakten Bestimmung des Ganzkörperwassers und zum Ausschluss einer beginnenden kardialen Dekompensation wird eine BIA durchgeführt.

Neben der klinischen Untersuchung (Ziffer 7) und dem EKG (Ziffer 651) wird die Ziffer A634 für die Impedanzanalyse abgerechnet. Aufgrund des erhöhten Aufwands bei eingeschränkter Mobilität der Patientin wird ein gesteigerter Faktor gewählt.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei Verdacht auf Tumorkachexie

Ein onkologischer Patient zeigt unter laufender Chemotherapie einen ungewollten Gewichtsverlust. Die BIA-Messung dient der frühzeitigen Erfassung einer Sarkopenie beziehungsweise Kachexie durch Bestimmung der Magermasse.

Die erbrachte Leistung wird über die Analogziffer A634 liquidiert. Die Dokumentation weist die medizinische Notwendigkeit zur Differenzierung von Fett- und Muskelmassenverlust explizit aus.

Häufige Fehler bei der GOÄ A634: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A634 ist die mangelnde Kennzeichnung als Analoggebühr. Da die bioelektrische Impedanzanalyse nicht originär in der GOÄ enthalten ist, muss auf der Rechnung zwingend der Buchstabe "A" vorangestellt und die Originalziffer 634 benannt werden.

Private Krankenversicherungen beanstanden die Leistung gelegentlich mit dem Argument, es handele sich um eine reine Verlangensleistung ohne medizinische Indikation. Daher muss die medizinische Notwendigkeit stets klar aus der Dokumentation hervorgehen, insbesondere bei wiederholten Messungen.

Achtung: Die BIA darf nicht mit einfachen Körperfettwaagen verwechselt werden. Die Verwendung von nicht-medizinischen Consumer-Geräten rechtfertigt die Abrechnung der hochwertigen Ziffer A634 nicht und führt bei Prüfungen zum Honorarausschluss.

Zudem ist darauf zu achten, dass die Ziffer nicht mehrfach am selben Tag für denselben Patienten berechnet wird. Mehrfachmessungen innerhalb weniger Stunden sind medizinisch in der Regel nicht begründbar.

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Dokumentation der GOÄ A634: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. In der Patientenakte müssen neben den Rohdaten der Messung (Resistanz, Reaktanz, Phasenwinkel) auch die daraus abgeleiteten klinischen Parameter wie das Gesamtkörperwasser (TBW) festgehalten werden.

Zusätzlich sollte die zugrundeliegende Fragestellung beziehungsweise die Indikation dokumentiert werden. Ein kurzer Satz zum therapeutischen Nutzen der aktuellen Messung rundet die Dokumentation ab.

Dokumentationsbeispiel: BIA-Messung zur Hydratationskontrolle bei V.a. Hyperhydratation bei Herzinsuffizienz NYHA III. Messwerte: TBW 42,5 l, Phasenwinkel 5,2 Grad. Befundbesprechung und Anpassung der Diuretikadosierung erfolgt.

GOÄ A634: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A634 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand bei immobilen Patienten oder erhebliche Messschwierigkeiten durch ausgeprägte Ödeme.

Auch eine aufwendige Differenzialdiagnostik bei komplexen Stoffwechselstörungen kann eine Steigerung rechtfertigen. Die Begründung muss patientenbezogen und für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die BIA-Messung wird selten isoliert durchgeführt. Häufig lässt sie sich mit beratenden Leistungen wie der Ziffer 1 (Beratung) oder der Ziffer 3 (Eingehende Beratung) kombinieren. Auch die Kombination mit einer symptombezogenen Untersuchung nach Ziffer 5 ist im klinischen Alltag üblich.

Im Rahmen von Ernährungsberatungen kann die Ziffer A634 neben der Ziffer 33 (Strukturierte Schulung) oder im Kontext internistischer Check-ups neben den entsprechenden Untersuchungsziffern aufgeführt werden. Es ist jedoch stets auf die Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen der GOÄ zu achten.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A634

Ja, die bioelektrische Impedanzanalyse wird analog über die Ziffer A634 mit Verweis auf die Referenzziffer 634 abgerechnet. Da die Methode nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist, erfolgt die Liquidation gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer als Analoggebühr. Auf der Rechnung muss dies durch das Voranstellen des Buchstabens "A" kenntlich gemacht werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die Ziffer A634 beträgt exakt 16,08 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 6,99 €, während der maximale Steigerungssatz (3,5-fach) mit 24,46 € berechnet werden kann. Für die Abrechnung des Regelhöchstsatzes ist keine gesonderte Begründung auf der Liquidation erforderlich.
Typische Indikationen für die BIA-Messung sind Ernährungsstörungen wie Adipositas und Kachexie sowie Störungen des Flüssigkeitshaushalts bei Herz- oder Niereninsuffizienz. Auch im Rahmen der Sportmedizin oder zur Verlaufskontrolle bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen ist die Messung medizinisch begründbar. Die Indikation muss stets nachvollziehbar in der Patientenakte dokumentiert werden.
Es gibt keine direkten, expliziten Ausschlussziffern in der GOÄ für die Ziffer A634, jedoch gelten die allgemeinen Regeln zur Doppelabrechnung physikalisch-diagnostischer Leistungen. Die Leistung darf am selben Tag nicht mehrfach für dieselbe Fragestellung berechnet werden. Zudem müssen eventuelle Überschneidungen mit umfassenden Komplexgebühren beachtet werden.
In der Regel erstatten private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Ziffer A634, sofern eine klare medizinische Indikation vorliegt. Gelegentlich fordern Versicherer eine Begründung an, um eine reine Wellness- oder Verlangensleistung auszuschließen. Eine präzise Dokumentation der Diagnose und des Therapieverlaufs sichert hierbei die Erstattung.
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