GOÄ A636: HRV-Analyse richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A636
Herzfrequenzvariabilitätsanalyse
Punktzahl 379  
Einfachsatz 22,09 € 1,0x
Regelhöchstsatz 39,76 € 1,8x
Höchstsatz 55,23 € 2,5x

Die Herzfrequenzvariabilitätsanalyse (HRV) ist ein wertvolles Tool zur Diagnostik des vegetativen Nervensystems. So rechnen Sie die GOÄ A636 rechtssicher ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A636

Die Ziffer A636 ist eine Analogbewertung in der Gebührenordnung für Ärzte. Da die Herzfrequenzvariabilitätsanalyse (HRV) zum Zeitpunkt der Erstellung der GOÄ noch nicht als eigenständige Leistung existierte, wird sie analog abgerechnet.

Analogziffer A636: Herzfrequenzvariabilitätsanalyse (HRV) – entsprechend der Ziffer 636 (Registrierung eines Langzeit-EKGs von mindestens 18 Stunden Dauer...)

Die Leistung umfasst die kontinuierliche Registrierung und anschließende computergestützte Auswertung der Herzschlag-Intervalle. Ziel ist es, die Anpassungsfähigkeit des Herzens an wechselnde Belastungen zu messen. Die Ziffer beinhaltet sowohl die technische Durchführung als auch die ärztliche Befundung.

GOÄ A636 in der Praxis: Diagnostik des vegetativen Nervensystems

In der modernen Medizin hat die HRV-Analyse einen festen Platz in der Diagnostik von Regulationsstörungen des autonomen Nervensystems. Sie dient als objektiver Marker für den Zustand des Sympathikus und Parasympathikus. Besonders häufig wird die Untersuchung bei chronischem Stress, Erschöpfungszuständen oder zur Früherkennung von Neuropathien eingesetzt.

Tipp: Nutzen Sie die HRV-Analyse aktiv in der Präventionsmedizin. Sie eignet sich hervorragend, um den Erfolg von Stressmanagement-Therapien im Verlauf objektiv darzustellen.

Auch in der Sportmedizin liefert die Ziffer A636 wertvolle Daten zur Beurteilung des Trainingszustands und zur Vermeidung von Übertraining. Die Messung kann entweder als Kurzzeit-HRV (meist 5 bis 10 Minuten) oder als Langzeit-HRV über 24 Stunden erfolgen. Beide Formen sind unter der Analogziffer A636 berechnungsfähig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A636

Fallbeispiel 1: Verdacht auf diabetische autonome Neuropathie

Ein Patient mit langjährigem Diabetes mellitus klagt über Schwindel beim Aufstehen. Zum Ausschluss einer autonomen kardialen Neuropathie wird eine Kurzzeit-HRV-Analyse durchgeführt. Die Auswertung zeigt eine verminderte Gesamtvariabilität. Abgerechnet wird die Ziffer A636 neben der symptombezogenen Untersuchung nach Ziffer 5.

Fallbeispiel 2: Chronisches Erschöpfungssyndrom

Eine Patientin stellt sich mit anhaltender Müdigkeit und Burnout-Symptomatik vor. Zur Bestimmung der vegetativen Balance erfolgt eine HRV-Messung in Ruhe. Die Analyse zeigt eine deutliche sympathikotone Dominanz. Neben der Ziffer A636 wird eine eingehende Beratung nach Ziffer 3 in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Post-COVID-Syndrom mit Dysautonomie

Ein Patient leidet nach einer COVID-19-Infektion unter Belastungsintoleranz und Tachykardien. Mittels einer 24-Stunden-HRV-Analyse wird das Ausmaß der autonomen Dysregulation quantifiziert. Die Abrechnung erfolgt mit der Analogziffer A636, kombiniert mit einer körperlichen Untersuchung nach Ziffer 7.

Häufige Fehler bei der GOÄ A636: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die gleichzeitige Abrechnung der Ziffer 636 (Langzeit-EKG) und der Analogziffer A636 für denselben Untersuchungszeitraum. Private Krankenversicherungen werten dies oft als unzulässige Doppelabrechnung, wenn beide Analysen aus demselben Datenstrom generiert werden. Die beiden Leistungen müssen strikt getrennt voneinander indiziert und durchgeführt werden.

Achtung: Wenn Sie ein Langzeit-EKG zur Rhythmusdiagnostik nutzen, können Sie nicht zusätzlich die HRV-Analyse aus denselben Daten abrechnen, es sei denn, es liegen zwei völlig voneinander unabhängige Fragestellungen vor.

Zudem fordern Kostenträger bei der Analogabrechnung häufig eine detaillierte Begründung der medizinischen Notwendigkeit. Reine Wellness- oder Fitness-Messungen ohne Krankheitswert sind nicht erstattungsfähig. Achten Sie daher auf eine präzise Indikationsstellung in der Liquidation.

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Dokumentation der GOÄ A636: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, die Messdauer und die Rohdaten der Analyse hinterlegt sein. Auch die grafische Darstellung des Tachogramms sollte archiviert werden.

Dokumentationsbeispiel: Indikation: V. a. vegetative Dysbalance bei chronischem Stress. Durchführung einer 5-minütigen Kurzzeit-HRV unter standardisierten Bedingungen. Ergebnisse: SDNN vermindert (22 ms), RMSSD stark erniedrigt (12 ms). Interpretation: Deutliche sympathikotone Dominanz, therapeutische Konsequenz: Einleitung eines Entspannungstrainings.

Der schriftliche Befundbericht muss die wesentlichen Zeit- und Frequenzbereichsparameter enthalten. Dazu gehören insbesondere Werte wie SDNN, RMSSD und das Verhältnis von LF zu HF. Nur so ist die Leistung für den medizinischen Dienst der Kassen nachvollziehbar.

GOÄ A636: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes (2,3-fach) ist bei der Ziffer A636 möglich, erfordert jedoch eine individuelle und patientenbezogene Begründung. Ein erhöhter Aufwand kann beispielsweise durch massive Artefakte im EKG-Signal entstehen, die eine zeitaufwendige manuelle Korrektur der Herzschlag-Intervalle notwendig machen. Auch eine besonders komplexe Befundinterpretation bei schweren neurologischen Vorerkrankungen rechtfertigt einen höheren Steigersatz.

Typische Ziffernkombinationen

Die HRV-Analyse lässt sich hervorragend mit anderen diagnostischen und beratenden Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der Ziffer 3 (Eingehende Beratung) oder der Ziffer 807 (Psychosomatische Erstdiagnostik). Auch die Kombination mit Ziffer 849 (Psychotherapeutische Intervention) ist bei stressassoziierten Erkrankungen in der Praxis üblich.

Ziffer A636 in der neuen GOÄ

Hinter der alten Analogziffer A636 verbargen sich drei ganz verschiedene Leistungen. Die neue GOÄ bildet nur eine davon eigenständig ab:

Herzfrequenzvariabilitätsmessung (HFV)

  • 13914 „Herzfrequenzvariabilitäts-(HFV-)Messung zur Messung der Herzrhythmusstabilität unter sympathischer und parasympathischer Steuerung, vier Ableitungen, Aufzeichnung über 15 Minuten einschließlich Auswertung" (23,19 €) je Sitzung — bis zu viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig; nicht neben der regulären EKG-Ziffer 2900 oder 2901

Zusätzliche Temperaturmessung und computerisierte Kniebandmessung

Für die zusätzliche Temperaturmessung neben einer Hauptleistung sowie die computerisierte Kniebandmessung sieht der Entwurf keine eigenständigen Nachfolgeziffern vor. Der alte 2,3-fache Satz lag einheitlich bei 39,76 €; die neue HFV-Ziffer liegt mit 23,19 € darunter.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A636

Die Herzfrequenzvariabilitätsanalyse wird analog über die Ziffer A636 abgerechnet. Als Referenz dient die Ziffer 636 (Langzeit-EKG), da die GOÄ keine eigene Gebührennummer für die HRV enthält. Dies entspricht einer Bewertung von 379 Punkten.
Der einfache Gebührensatz der Ziffer A636 beträgt 22,09 Euro. Bei der Abrechnung mit dem medizinischen Regelsatz von 2,3 beträgt das Honorar 50,81 Euro. Unter Angabe von Gründen kann der Satz auf bis zu 77,32 Euro gesteigert werden.
Eine gleichzeitige Abrechnung der Analogziffer A636 und der Ziffer 636 für dieselbe Untersuchung ist in der Regel ausgeschlossen. Wenn beide Leistungen aus demselben Datenmaterial generiert werden, gilt dies als unzulässige Doppelabrechnung. Nur bei getrennten Indikationen und separaten Messungen ist eine Kombination denkbar.
Typische Indikationen für die HRV-Analyse sind der Verdacht auf eine diabetische autonome Neuropathie, chronische Stresszustände oder ein Burnout-Syndrom. Auch zur Diagnostik bei Post-COVID-Symptomen oder im Rahmen der Sportmedizin wird die Messung erfolgreich eingesetzt. Die medizinische Notwendigkeit muss stets klar dokumentiert sein.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die Indikation, die Messdauer sowie die konkreten Messergebnisse dokumentiert werden. Dazu gehören wichtige Parameter wie SDNN, RMSSD und die LF/HF-Ratio. Eine abschließende medizinische Bewertung und therapeutische Konsequenz runden die Dokumentation ab..
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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