GOÄ A639: Vasomotorik-Prüfung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A639
Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik –analog Nr. 639* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 454  
Einfachsatz 26,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 47,63 € 1,8x
Höchstsatz 66,16 € 2,5x

Wie wird die Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik nach GOÄ Ziffer A639 analog korrekt abgerechnet? Erfahren Sie alles zu Indikation und Fehlern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A639

Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik – analog Nr. 639* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die Ziffer A639 beschreibt die Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik im Wege der analogen Bewertung. Da moderne Verfahren zur Untersuchung der autonomen Gefäßregulation in der ursprünglichen Gebührenordnung nicht abgebildet sind, erfolgt die Abrechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ analog. Diese Leistung umfasst die messtechnische Erfassung der Gefäßreaktionen auf Reize.

In der Praxis wird diese Ziffer für innovative diagnostische Verfahren herangezogen. Hierzu zählen beispielsweise die sympathische Hautreaktion (SSR) oder die lasergestützte Messung des Blutflusses. Die Erfassung kann dabei sowohl in Ruhe als auch unter definierten Provokationsbedingungen erfolgen.

GOÄ A639 in der Praxis: Diagnostik der autonomen Regulation

Die Indikation für die Ziffer A639 ist weit gefächert und betrifft vor allem die neurologische und angiologische Diagnostik. Häufige klinische Szenarien umfassen den Verdacht auf eine periphere autonome Neuropathie, wie sie typischerweise bei Diabetes mellitus auftritt. Auch bei der Abklärung einer Small-Fiber-Neuropathie liefert die Untersuchung wertvolle diagnostische Hinweise.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Differenzialdiagnostik von vasospastischen Erkrankungen. Hierzu gehört insbesondere das Raynaud-Syndrom, bei dem die reaktive Gefäßweite nach Kälteprovokation beurteilt wird. Durch die präzise Messung lässt sich die Funktion der glatten Gefäßmuskulatur und deren nervale Steuerung objektivieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A639

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Small-Fiber-Neuropathie

Ein Patient stellt sich mit brennenden Schmerzen und Missempfindungen an beiden Füßen vor. Die konventionelle Elektroneurographie zeigt unauffällige Befunde, weshalb der Verdacht auf eine Schädigung der dünnen, unmyelinisierten Nervenfasern besteht. Zur Überprüfung der autonomen Fasern wird eine sympathische Hautreaktion (SSR) durchgeführt.

Die Messung zeigt eine pathologische Amplitudenminderung an den unteren Extremitäten. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A639 analog zum Regelhöchstsatz von 1,8, da die Untersuchung im Standardzeitrahmen durchgeführt werden konnte.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines sekundären Raynaud-Syndroms

Eine Patientin leidet unter schmerzhaften, kälteinduzierten Verfärbungen der Finger. Zur Unterscheidung zwischen einem primären und sekundären Raynaud-Phenomän wird eine Laser-Doppler-Flowmetrie mit lokaler thermischer Provokation durchgeführt. Die Messung der reaktiven Vasomotorik dokumentiert die verzögerte Wiedererwärmung und Flussregulation.

Die medizinische Notwendigkeit dieser spezialisierten Durchblutungsprüfung rechtfertigt die analoge Abrechnung. Es wird die GOÄ-Ziffer A639 mit dem Faktor 1,8 in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Komplexe autonome Funktionsdiagnostik

Bei einem Patienten mit ausgeprägter orthostatischer Hypotonie soll die vasomotorische Regulationsfähigkeit quantifiziert werden. Aufgrund von starken unwillkürlichen Bewegungen des Patienten kommt es während der Messung zu erheblichen Artefakten. Die Untersuchung muss mehrfach wiederholt und kalibriert werden, was den zeitlichen Aufwand erheblich steigert.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A639. Aufgrund des außergewöhnlichen Aufwands wird der Schwellenwert überschritten und der Höchstsatz von 2,5 mit entsprechender Begründung liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A639: Was Prüfer beanstanden

Achtung: Die analoge Ziffer A639 darf nicht zeitgleich mit anderen quantitativen plethysmographischen Untersuchungen für dasselbe Gefäßgebiet abgerechnet werden, wenn diese bereits die Vasomotorik miterfassen.

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination mit ähnlichen gefäßdiagnostischen Leistungen. Private Krankenversicherungen prüfen sehr genau, ob eine Doppelabrechnung von Ziffer A639 und regulären Ziffern wie der GOÄ 644 vorliegt. Wenn die reaktive Vasomotorik bereits Teil einer umfassenden plethysmographischen Untersuchung ist, ist die separate Analogziffer nicht begründet.

Zudem fordern Erstattungsstellen bei analogen Bewertungen häufig den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der gewählten Methode. Wird beispielsweise eine moderne Endothelfunktionsmessung analog abgerechnet, muss die Indikation klar aus der Dokumentation hervorgehen. Pauschale Begründungen ohne Bezug zum konkreten Krankheitsbild des Patienten führen regelmäßig zu Kürzungen.

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Dokumentation der GOÄ A639: Praxisbewährte Hinweise

Tipp: Dokumentieren Sie stets das konkret verwendete Messverfahren und die genauen Stimulationsparameter, um Rückfragen von Kostenträgern im Vorfeld zu vermeiden.

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die präzise Fragestellung, das angewandte physikalische Prinzip sowie die Messergebnisse detailliert festgehalten werden. Auch die Dauer der Untersuchung und eventuelle Störfaktoren sollten vermerkt werden.

Für die rechtssichere Abrechnung empfiehlt sich die Integration eines standardisierten Befundberichts. Dieser sollte neben den Rohdaten auch eine klinische Interpretation der Vasomotorik enthalten.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf autonome Neuropathie bei Diabetes mellitus Typ 2. Durchführung einer sympathischen Hautreaktion (SSR) an beiden Händen und Füßen nach elektrischer Stimulation. Registrierung stabiler Potenziale an den oberen Extremitäten, jedoch fehlende Antwort an den unteren Extremitäten. Befund vereinbar mit einer distalen autonomen Neuropathie.

GOÄ A639: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A639 ist als technische Leistung im Regelfall bis zum 1,8-fachen Gebührensatz bewertet. Ein Überschreiten dieses Schwellenwerts bis zum Höchstsatz von 2,5 ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Typische Begründungen für eine Steigerung sind eine extrem verlangsamte Reaktionsfähigkeit des Patienten oder technische Erschwernisse durch Tremor oder Spastiken.

Auch eine aufwendige thermische oder pharmakologische Provokation, die eine kontinuierliche Überwachung erfordert, kann eine Faktorerhöhung rechtfertigen. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Prüfung der Vasomotorik wird selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und zulässige Kombinationen ergeben sich häufig mit der neurologischen Untersuchung nach GOÄ 800 oder der elektromyographischen Diagnostik. Auch die Kombination mit Ziffern für die thermische Provokation ist unter Beachtung der jeweiligen Ausschlüsse möglich.

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern, die eine einfache orientierende Durchblutungsprüfung beinhalten, wenn diese denselben Untersuchungszweck verfolgen. Hier gilt das Zielleistungsprinzip der GOÄ.

Ziffer A639 in der neuen GOÄ

Die Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik wird in der neuen GOÄ durch die neue Nummer 2803 abgebildet — „Funktionsprüfung der peripheren arteriellen Durchblutung (z. B. nach Ratschow, Adson oder Allen)" — mit 22,70 € je Sitzung.

Die Zuordnung setzt voraus, dass die Vasomotorikprüfung tatsächlich als periphere arterielle Durchblutungs-Funktionsprüfung nach einem der genannten Provokationsverfahren durchgeführt wurde. Eine rein beobachtende Vasomotorik-Analyse ohne standardisiertes Provokationsprotokoll findet in der neuen GOÄ keine eigenständige Ziffer. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 47,63 €; die neue Ziffer liegt deutlich darunter.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A639

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A639 erfolgt analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ für selbstständige Leistungen, die nicht in der Gebührenordnung aufgeführt sind. Als Grundlage dient die Ziffer 639 für die Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,8-fachen Faktor bei 47,63 €.
Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine periphere autonome Neuropathie, eine Small-Fiber-Neuropathie oder ein Raynaud-Syndrom. Auch die Abklärung von mikrovaskulären Dysfunktionen oder komplexen regionalen Schmerzsyndromen (CRPS) rechtfertigt diese Untersuchung. Die medizinische Notwendigkeit muss stets klar dokumentiert sein.
Nein, eine zeitgleiche Abrechnung neben quantitativen plethysmographischen Untersuchungen wie nach GOÄ 644 für dasselbe Gefäßgebiet ist in der Regel ausgeschlossen. Wenn die Vasomotorik bereits integraler Bestandteil der anderen Untersuchung ist, greift das Zielleistungsprinzip. Bei unterschiedlichen Indikationen und getrennten Sitzungen ist eine Abrechnung jedoch denkbar.
Der Regelhöchstsatz für diese technische Leistung liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Betrag von 47,63 € entspricht. Ein Steigern bis zum 2,5-fachen Satz (66,16 €) ist bei besonderem Aufwand möglich. Dies erfordert jedoch eine patientenbezogene und nachvollziehbare Begründung auf der Liquidation.
Die Dokumentation muss das konkret angewandte Messverfahren, die Stimulationsparameter und die Messergebnisse detailliert festhalten. Zudem sollte ein schriftlicher Befundbericht mit einer klinischen Interpretation der Vasomotorik in der Patientenakte hinterlegt sein. Dies sichert die Abrechnung bei eventuellen Rückfragen der privaten Krankenversicherungen ab.
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