Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A679 (Nabelschnurpunktion): Erfahren Sie alles über die korrekte analoge Abrechnung, Fallbeispiele und rechtssichere Dokumentation.
1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A679
A679: Transabdominale Blutentnahme aus der Nabelschnur (Nabelschnurpunktion) – analog GOÄ-Ziffer 679
Die Ziffer A679 beschreibt die transabdominale Nabelschnurpunktion (auch Chordozentese genannt) als analoge Bewertung der Ziffer 679 (Amniozentese). Da die selbstständige Nabelschnurpunktion in der ursprünglichen Gebührenordnung für Ärzte nicht explizit aufgeführt ist, erfolgt die Abrechnung analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Diese hochspezialisierte invasive Maßnahme umfasst die sterile Vorbereitung, die Lokalanästhesie der mütterlichen Bauchwand sowie die gezielte Punktion der Nabelschnurvene unter kontinuierlicher Ultraschallkontrolle.
Die Leistung beinhaltet die Gewinnung von fetalem Blut für nachfolgende hämatologische, genetische oder infektiologische Analysen. Die für die Durchführung notwendige sonografische Steuerung ist nicht in der Ziffer A679 enthalten und muss gesondert liquidiert werden. Auch die anschließende Laboranalytik ist separat zu betrachten und fällt in den entsprechenden Laborabschnitt der GOÄ.
2. GOÄ A679 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Die Indikation zur Durchführung einer Chordozentese nach GOÄ A679 ist streng zu stellen, da es sich um einen invasiven intrauterinen Eingriff mit einem inhärenten Abortrisiko handelt. Typische klinische Szenarien umfassen den dringenden Verdacht auf eine fetale Anämie, beispielsweise im Rahmen einer Rhesus-Inkompatibilität oder einer Parvovirus-B19-Infektion. In diesen Fällen dient die Blutentnahme der direkten Bestimmung des fetalen Hämoglobinwerts und Hämatokrits.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die schnelle Karyotypisierung bei spät erkannten fetalen Fehlbildungen, wenn eine Amniozentese zeitlich nicht mehr zielführend ist. Auch der Nachweis von intrauterinen Infektionen wie Toxoplasmose oder Zytomegalie (CMV) kann über den direkten Erregernachweis oder spezifische IgM-Antikörper im fetalen Blut erfolgen. Die Abgrenzung zu einfacheren Punktionen wie der Amniozentese (GOÄ 679) ist durch den deutlich höheren technischen Schwierigkeitsgrad und das erhöhte Risikoprofil der Nabelschnurpunktion medizinisch begründet.
Tipp: Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss auf der Liquidation zwingend die Bezeichnung der Originalziffer 679 mit dem Zusatz "analog" sowie die konkrete verrichtete Leistung "Transabdominale Nabelschnurpunktion" angegeben werden.
3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A679
Fallbeispiel 1: Verdacht auf fetale Anämie bei Rhesus-Inkompatibilität
Eine Schwangere in der 22. Schwangerschaftswoche (SSW) stellt sich mit steigenden mütterlichen Antikörpertitern vor. Die sonografische Doppler-Messung zeigt eine erhöhte Flussgeschwindigkeit in der Arteria cerebri media, was auf eine fetale Anämie hindeutet. Zur Sicherung der Diagnose und Vorbereitung einer eventuellen intrauterinen Transfusion führt der Arzt eine transabdominale Nabelschnurpunktion durch. Abgerechnet wird die GOÄ A679 (analog) neben der sonografischen Überwachung nach GOÄ 415.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer fetalen Infektion (Toxoplasmose)
Bei einer Erstinfektion der Mutter mit Toxoplasmose in der 20. SSW zeigen sich im Ultraschall erste fetale Auffälligkeiten. Zur definitiven Abklärung einer fetalen Infektion erfolgt die Chordozentese zur Erreger-PCR aus fetalem Blut. Neben der GOÄ A679 werden die eingehende Beratung (GOÄ 3) sowie die Ultraschalluntersuchung abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Punktion bei mütterlicher Adipositas
Bei einer Schwangeren mit ausgeprägter Adipositas (BMI 38) und einer Plazenta-Vorderwand ist eine Nabelschnurpunktion zur genetischen Abklärung indiziert. Aufgrund der schwierigen Schallbedingungen und der Lage der Plazenta gestaltet sich der Eingriff als äußerst zeitaufwendig. Der Arzt rechnet die GOÄ A679 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 ab und begründet dies detailliert in der Rechnung.
4. Häufige Fehler bei der GOÄ A679: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A679 ist das Versäumnis, die analoge Anwendung korrekt auf der Rechnung zu deklarieren. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen weisen Rechnungen oft zurück, wenn der Begriff "analog" oder die Referenzziffer 679 fehlt. Zudem wird fälschlicherweise manchmal versucht, die Ultraschallführung in die Ziffer A679 einzupreisen, was zu einer unzulässigen Doppelberechnung führt, wenn gleichzeitig die Ultraschallziffern liquidiert werden.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur Amniozentese. Wird im Rahmen desselben Eingriffs sowohl Fruchtwasser als auch Nabelschnurblut entnommen, darf nicht die GOÄ 679 und die GOÄ A679 ungeprüft nebeneinander voll abgerechnet werden, es sei denn, es lagen zwei getrennte Punktionswege und eigenständige medizinische Indikationen vor. In der Regel ist in solchen Fällen die höherwertige Leistung (A679) anzusetzen oder eine entsprechende Faktorsteigerung zu wählen.
Achtung: Die bloße Begründung "schwierige Durchführung" reicht bei einer Schwellenwertüberschreitung (über 2,3-fach) meist nicht aus. Die Erschwernis muss patientenspezifisch, beispielsweise durch anatomische Besonderheiten wie eine Plazenta-Vorderwand oder extreme Adipositas, konkret dargelegt werden.
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5. Dokumentation der GOÄ A679: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die strikte Indikationsstellung, die Aufklärung der Patientin inklusive des eingriffsspezifischen Risikos sowie der genaue Ablauf des Eingriffs dokumentiert werden. Dazu gehören Angaben über den Punktionsort (z. B. plazentarer Ansatz der Nabelschnur), die Anzahl der Punktionsversuche und die Menge des gewonnenen Blutes.
Besonders wichtig ist die Dokumentation der fetalen Vitalität vor und nach dem Eingriff. Dies geschieht üblicherweise durch den schriftlichen Nachweis der fetalen Herzaktion mittels Ultraschall oder CTG. Ein standardisiertes Dokumentationsprotokoll minimiert das Haftungsrisiko und sichert den Vergütungsanspruch.
Dokumentation: Transabdominale Nabelschnurpunktion (analog GOÄ 679) unter kontinuierlicher sonografischer Sicht (High-End-Ultraschall). Desinfektion, Lokalanästhesie der mütterlichen Bauchwand. Punktion der Nabelschnurvene am plazentaren Ansatz im 1. Versuch. Entnahme von 2 ml fetalem Blut. Fetale Herzaktion direkt postinterventionell stabil bei 145 bpm. Keine Blutung aus der Punktionsstelle ersichtlich.
6. GOÄ A679: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der hohen Komplexität und des Risikopotenzials der Chordozentese ist eine Überschreitung des Regelsatzes (2,3-fach) in der Praxis keine Seltenheit. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) kann durch besondere Erschwernisse gerechtfertigt werden. Typische Begründungen sind eine ungünstige Lage der Nabelschnur, eine ausgeprägte mütterliche Adipositas, eine Plazenta-Vorderwand, die durchstoßen werden muss, oder starke fetale Abwehrbewegungen, die den Eingriff erheblich verzögern.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ A679 wird selten als isolierte Leistung erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen am selben Behandlungstag umfassen:
- GOÄ 3: Eingehende Beratung (auch telefonisch im Vorfeld)
- GOÄ 415: Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge
- GOÄ 417: Doppler-Echokardiografie des Feten bei Verdacht auf Anämie
- GOÄ 200: Verband nach operativem Eingriff
Nicht nebeneinander berechenbar sind in der Regel andere Punktionsleistungen am selben Punktionsort, es sei denn, es handelt sich um völlig eigenständige, zeitlich getrennte Interventionen.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A679
Was hat nicht gestimmt?