Alles zur Abrechnung der Mediastinoskopie nach GOÄ 679: Erfahren Sie wichtige Details zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und der korrekten Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 679
Mediastinoskopie – gegebenenfalls einschließlich Skalenoskopie und/oder Probeexzision und/oder Probepunktion –
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 679 umfasst die endoskopische Untersuchung des Mittelfellraums (Mediastinum). Dieser anatomische Bereich liegt zwischen den beiden Lungenflügeln und beherbergt lebenswichtige Organe wie das Herz, die Luftröhre und große Blutgefäße. Die Ziffer deckt die vollständige Inspektion dieses Raumes ab.
Im Leistungstext ist explizit verankert, dass eine eventuell durchgeführte Skalenoskopie sowie Probeexzisionen oder Probepunktionen bereits abgegolten sind. Diese Maßnahmen dürfen daher nicht als eigenständige Leistungen abgerechnet werden. Die Ziffer bildet somit einen verfahrenstechnischen Komplex ab, der diagnostische Interventionen direkt einschließt.
GOÄ 679 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert
Die Mediastinoskopie nach GOÄ 679 kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn unklare Prozesse im Mittelfellraum abgeklärt werden müssen. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine Sarkoidose oder ein malignes Lymphom. Auch die Metastasenabklärung bei einem bekannten Lungenkarzinom erfordert häufig diesen interventionellen Zugang.
Durch den endoskopischen Zugang können Lymphknoten direkt inspiziert und Gewebeproben entnommen werden. Dies ermöglicht eine präzise histologische Sicherung der Diagnose. Die Ziffer ist somit ein zentraler Bestandteil der onkologischen Diagnostik in der Pneumologie und Thoraxchirurgie.
Achtung: Da Probeexzisionen und Probepunktionen integraler Bestandteil der GOÄ 679 sind, führt eine zusätzliche Abrechnung dieser Teilschritte regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 679
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Sarkoidose
Ein Patient stellt sich mit vergrößerten mediastinalen Lymphknoten vor. Es erfolgt eine Mediastinoskopie zur Gewebeentnahme, um den Verdacht auf eine granulomatöse Erkrankung zu bestätigen. Die Gewebeentnahme ist Teil der GOÄ 679. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 679 mit dem Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Staging bei Bronchialkarzinom
Bei einem Patienten mit nachgewiesenem Lungenkarzinom ist ein mediastinales Lymphknoten-Staging erforderlich. Der Arzt führt eine Mediastinoskopie inklusive einer Skalenoskopie durch. Da die Skalenoskopie im Leistungstext der GOÄ 679 enthalten ist, erfolgt die Abrechnung ausschließlich über diese Ziffer.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Bedingungen bei Adipositas
Eine Mediastinoskopie wird bei einem stark adipösen Patienten durchgeführt. Aufgrund der anatomischen Verhältnisse gestaltet sich der Zugang zum Mediastinum als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Der Arzt rechnet die GOÄ 679 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 ab und begründet dies detailliert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 679: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Ausschlusspositionen. Die GOÄ 679 darf nicht zusammen mit den Ziffern 303, 306 bis 310, 314, 315 sowie 402 und 403 auf derselben Rechnung stehen. Diese Abrechnungsausschlüsse müssen in der Praxissoftware zwingend hinterlegt sein.
Zudem versuchen Praxen gelegentlich, die Entnahme mehrerer Biopsien über separate Ziffern wie die GOÄ 2401 abzurechnen. Dies ist unzulässig, da sämtliche Probeexzisionen im Rahmen des Eingriffs durch die GOÄ 679 abgegolten sind. Nur zeitlich versetzte, eigenständige Eingriffe rechtfertigen eine separate Berechnung nachfolgender Operationen.
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Dokumentation der GOÄ 679: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen der Zugangsweg, die inspizierten Areale des Mittelfellraums und die genaue Lokalisation entnommener Proben detailliert beschrieben werden. Auch die angewendete Anästhesieform sollte dokumentiert sein.
Besondere Vorkommnisse wie Verwachsungen oder starke Blutungen müssen präzise im Protokoll festgehalten werden. Diese Angaben dienen als direkte Rechtfertigung, falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet werden muss. Ohne diese schriftliche Basis ist eine Faktorerhöhung kaum durchsetzbar.
Dokumentation: "Mediastinoskopie über suprasternale Inzision. Inspektion des paratrachealen Raumes. Entnahme von zwei Lymphknotenbiopsien zur histologischen Abklärung bei Verdacht auf Lymphom. Keine Komplikationen."
GOÄ 679: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ 679 gut begründbar. Typische Gründe sind ausgeprägte Gewebeverwachsungen nach Voroperationen oder Bestrahlungen. Auch eine extreme Adipositas des Patienten, die den Zugang erschwert, rechtfertigt einen höheren Faktor bis zu 3,5.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Mediastinoskopie in Kombination mit einer Allgemeinanästhesie durchgeführt. Die entsprechenden Anästhesieziffern sind neben der GOÄ 679 voll berechnungsfähig. Wird im zeitlichen Verlauf nach der Diagnostik ein größerer operativer Eingriff (z. B. nach GOÄ 2404) notwendig, kann dieser als selbstständige Leistung liquidiert werden.
Tipp: Nutzen Sie bei schwierigen anatomischen Verhältnissen immer die Möglichkeit der Faktorerhöhung. Formulieren Sie die Begründung patientenindividuell und vermeiden Sie standardisierte Floskeln.
Ziffer 679 in der neuen GOÄ
Der Entwurf differenziert bei der Mediastinoskopie – gegebenenfalls einschließlich Skalenoskopie und/oder Probeexzision und/oder Probepunktion – nach der genauen Leistungserbringung — vier Konstellationen:
- Bei parasternal: 9384 „Parasternale Mediastinotomie und/oder Mediastinoskopie, ggf. einschließlich -Gewebeentnahme -Exzision erkrankten Gewebes - partieller Lymphadenektomie -Thoraxdrainage(n)" (497,13 €, je Durchführung)
- Bei komplette systematische mediastinoskopische Lymphknotendissektion (VAMLA): 9385 „Mediastinoskopisch durchgeführte komplette systematische Lymphknotendissektion (VAMLA), einschließlich Darstellung der Lymphknotenstationen (paratracheal beidseits (2), tracheobronchial beidseits (4), infracarinal (7))" (647,87 €, je Durchführung)
- Bei erweiterte Mediastinoskopie nach Ginsberg/Specht mit Darstellung der Stationen 5 und 6 links: 9386 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9385 für erweitere Mediastinoskopie (Ginsberg/Specht), einschließlich Darstellung der Lymphknotenstationen 5 und 6 links" (107,66 €, je Durchführung)
- Sonst: 9319 „Mediastinoskopie, ggf. einschließlich -Gewebeentnahme(n) -Drainage(n)" (582,93 €, je Durchführung)
Die Spanne der Festpreise reicht von 107,66 € bis 647,87 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 147,48 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 679
Was hat nicht gestimmt?