GOÄ A740: Ozonglockenbehandlung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A740
Ozonglockenbehandlung, je Sitzung – analog Nr. 740 GOÄ – entspr. GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 71  
Einfachsatz 4,14 € 1,0x
Regelhöchstsatz 9,52 € 2,3x
Höchstsatz 14,48 € 3,5x

Die Abrechnung der Ozonglockenbehandlung über die GOÄ-Ziffer A740 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt die rechtssichere Anwendung in der Praxis.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A740

Die Gebührenordnung für Ärzte enthält keine direkte Ziffer für die lokale Ozontherapie mittels Begasung. Daher erfolgt die Abrechnung dieser Leistung analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ unter der Ziffer A740.

Analog Nr. 740 GOÄ: Ozonglockenbehandlung (lokale Ozonbegasung), je Sitzung – entsprechend der Sauerstoff- oder Kohlensäure-Unterdruckbehandlung (z. B. Saugglockenbehandlung).

Die Leistung umfasst die lokale Applikation von medizinischem Ozon unter einer speziellen, luftdicht abschließenden Glocke oder einem Beutel. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die oxidative Wirkung des Ozons Krankheitserreger abzutöten und die lokale Mikrozirkulation im Gewebe anzuregen.

GOÄ A740 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die lokale Ozonglockenbehandlung findet vor allem in der Dermatologie, der Diabetologie und der Gefäßmedizin Anwendung. Sie stellt eine effektive Zusatztherapie bei therapiereistenten, infizierten oder schlecht heilenden Wunden dar.

Typische Indikationen für den Einsatz der GOÄ A740 sind das diabetische Fußsyndrom, das Ulcus cruris venosum oder arteriosum sowie infizierte Operationswunden. Auch bei ausgeprägten, therapieresistenten Hautmykosen kann die keimtötende Wirkung des Ozons genutzt werden.

Tipp: Da es sich um eine Analogabrechnung handelt, sollte vor Beginn einer längeren Behandlungsserie ein Heil- und Kostenplan erstellt und dem Patienten zur Vorlage bei der privaten Krankenversicherung ausgehändigt werden.

Die Abgrenzung zu systemischen Ozontherapien (wie der großen oder kleinen Eigenblutbehandlung mit Ozon) ist essenziell. Diese systemischen Verfahren werden nach anderen Analogziffern bewertet und dürfen nicht mit der lokalen Ozonglockenbehandlung verwechselt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A740

Fallbeispiel 1: Behandlung eines Ulcus cruris

Ein Patient stellt sich mit einem infizierten, chronischen Ulcus cruris venosum vor. Nach der chirurgischen Wundreinigung erfolgt eine 20-minütige lokale Ozonglockenbehandlung zur Keimreduktion.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A740 GOÄ für die Begasung. Zusätzlich werden die chirurgische Wundreinigung (z. B. Nr. 2009 GOÄ) und der Verbandswechsel (Nr. 200 GOÄ) in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Diabetisches Fußsyndrom

Bei einem Diabetiker mit einer schlecht heilenden Läsion am Vorfuß wird im Rahmen des Wundmanagements eine lokale Ozonbegasung durchgeführt. Die Behandlung dient der Förderung der Granulation.

Neben der Wundbehandlung wird die Ziffer A740 GOÄ zum Regelsatz (2,3-fach) abgerechnet. Die Dokumentation weist die genaue Dauer und den Therapieverlauf detailliert aus.

Fallbeispiel 3: Ausgeprägte Tinea pedum

Eine Patientin leidet unter einer schweren, therapieresistenten Pilzinfektion der Füße. Zur Unterstützung der lokalen Antimykotika-Therapie wird eine Ozonglockenbehandlung beider Füße durchgeführt.

Da beide Füße in getrennten Sitzungen oder mit erheblichem Mehraufwand behandelt wurden, kann die Ziffer A740 GOÄ mit einem erhöhten Steigerungssatz (z. B. 2,8-fach) unter Angabe der Begründung abgerechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ A740: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A740 ist die mangelhafte Kennzeichnung als Analogziffer auf der Liquidation. Nach § 12 GOÄ muss die analog herangezogene Ziffer verständlich beschrieben und mit dem Hinweis "analog" versehen werden.

Achtung: Die bloße Angabe der Ziffer 740 ohne den Zusatz "analog" oder ohne die korrekte Leistungsbeschreibung führt regelmäßig zur Zurückweisung der Rechnung durch die privaten Krankenversicherungen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer pro Sitzung. Die GOÄ A740 ist explizit "je Sitzung" definiert, unabhängig davon, wie viele Wunden oder Körperareale während dieser Sitzung lokal mit Ozon behandelt wurden.

Auch die unzulässige Kombination mit anderen physikalischen Therapieverfahren am selben Areal kann zu Kürzungen führen. Eine genaue Abgrenzung der erbrachten Leistungen in der Patientenakte ist daher unerlässlich.

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Dokumentation der GOÄ A740: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen oder Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden. In der Karteikarte müssen alle behandlungsrelevanten Parameter exakt festgehalten werden.

Dazu gehören neben der Indikation die genaue Lokalisation der behandelten Stelle, die Dauer der Begasung sowie die verwendete Ozonkonzentration. Auch der Heilungsverlauf und die Reaktion des Gewebes sollten dokumentiert werden.

Dokumentationsbeispiel:
Lokale Ozonglockenbehandlung (analog GOÄ 740) am rechten Unterschenkel bei Ulcus cruris venosum. Begasungsdauer: 15 Minuten mit einer Ozonkonzentration von 40 µg/ml. Wundgrund zeigt gute Reaktion, keine Schmerzangabe des Patienten. Prozedere fortsetzen.

Diese detaillierte Erfassung sichert nicht nur den Abrechnungsanspruch, sondern dient auch der medizinischen Qualitätssicherung und der forensischen Absicherung der Praxis.

GOÄ A740: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der GOÄ A740 sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei großflächigen Wunden oder schwierige anatomische Verhältnisse, die das Abdichten der Glocke erschweren.

Auch eine starke motorische Unruhe des Patienten oder eine stark sezernierende Wunde, die eine kontinuierliche Überwachung erfordert, rechtfertigen eine Schwellenwertüberschreitung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A740 lässt sich hervorragend mit anderen Leistungen des Wundmanagements kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der Ziffer 2009 GOÄ (Chirurgische Wundreinigung) oder der Ziffer 200 GOÄ (Verbandswechsel).

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von anderen lokalen Über- oder Unterdrucktherapien am selben Areal, da die Ziffer A740 diese physikalische Komponente bereits analog abbildet. Die Kombination mit einer Beratung (z. B. Ziffer 1 oder 3 GOÄ) ist bei entsprechender Indikation und Einhaltung der Vorgaben möglich.

Ziffer A740 in der neuen GOÄ

Für die Ozonglockenbehandlung (lokale Ozon-Begasung mit einer Glocke, je Sitzung) sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeziffer vor. Der Gesamtkatalog enthält keine Ozon-spezifische Leistungsnummer. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 9,52 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A740

Die Ozonglockenbehandlung wird analog nach der Ziffer A740 GOÄ berechnet, da sie nicht direkt in der Gebührenordnung enthalten ist. Als Referenz dient die Ziffer 740 GOÄ (Sauerstoff- oder CO2-Unterdruckbehandlung).
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ A740 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 9,52 € entspricht. Bei erhöhtem Zeitaufwand oder schwierigen anatomischen Verhältnissen kann mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (14,48 €) gesteigert werden.
Typische Indikationen sind chronische, schlecht heilende Wunden, Ulcus cruris, diabetisches Fußsyndrom oder hartnäckige Mykosen. Die lokale Ozonbegasung wirkt hierbei desinfizierend und durchblutungsfördernd.
Ja, eine Kombination mit chirurgischen Wundbehandlungen oder Verbandswechseln ist grundsätzlich möglich, sofern die Leistungen eigenständig erbracht wurden. Es müssen jedoch die spezifischen Ausschlusskriterien und die Dokumentationspflichten beachtet werden.
Die Rechnung muss die Bezeichnung der Originalleistung (Nr. 740 GOÄ) sowie die tatsächlich erbrachte Leistung (Ozonglockenbehandlung) enthalten. Zudem muss der Hinweis auf die analoge Anwendung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ deutlich gekennzeichnet sein.
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