GOÄ A748: Hautdrainage abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

5 Min. Lesezeit
GOÄ A748
Hautdrainage durch multiple Inzisionen – zusätzlich zu Nr. 747 – analog Nr. 748 GOÄ– entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 76  
Einfachsatz 4,43 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,19 € 2,3x
Höchstsatz 15,50 € 3,5x

Die Abrechnung der Hautdrainage nach GOÄ A748 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie die Analogziffer rechtssicher und fehlerfrei anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A748

Hautdrainage durch multiple Inzisionen – zusätzlich zu Nr. 747 – analog Nr. 748 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktwert: 76 Punkte | Einfachsatz: 4,43 € | Regelhöchstsatz (2,3-fach): 10,19 € | Höchstsatz (3,5-fach): 15,50 €

Die Ziffer A748 beschreibt eine analog berechnete Leistung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn im Rahmen einer Abszesseröffnung nach der Gebührennummer 747 eine zusätzliche, eigenständige Hautdrainage durch multiple Inzisionen medizinisch notwendig wird.

Diese Maßnahme überschreitet das gewöhnliche Maß einer einfachen Abszessspaltung deutlich. Sie umfasst das gezielte Setzen mehrerer kleiner Schnitte zur Entlastung des Gewebes und zur Einbringung von Drainagehilfen wie Laschen oder Streifen.

GOÄ A748 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Anwendung der Analogziffer A748 setzt voraus, dass eine einfache Inzision zur vollständigen Entlastung des entzündlichen Prozesses nicht ausreicht. Typische Indikationen sind ausgedehnte, phlegmonöse Prozesse oder großflächige, subkutane Abszedierungen, die eine weitreichende Drainage erfordern.

Häufig zeigt sich diese Notwendigkeit bei Patienten mit ausgeprägter Hydradenitis suppurativa (Akne inversa) oder infizierten Atheromen im fortgeschrittenen Stadium. Hierbei müssen neben der eigentlichen Eröffnung des Hauptfokus zusätzliche Inzisionen im umliegenden Gewebe vorgenommen werden, um Sekretstauungen effektiv zu verhindern.

Tipp: Die Ziffer A748 darf ausschließlich zusätzlich zur Ziffer 747 berechnet werden. Eine isolierte Abrechnung ohne die zugrundeliegende Abszesseröffnung ist gebührenrechtlich nicht zulässig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A748

Fallbeispiel 1: Versorgung einer fortgeschrittenen Akne inversa

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, großflächigen Entzündung in der Axilla vor. Nach der Eröffnung des Hauptabszesses (GOÄ 747) zeigt sich eine weitreichende subkutane Gangbildung. Zur Sicherung des Sekretabflusses führt der Arzt drei zusätzliche Inzisionen im Randbereich durch und legt Drainagestreifen ein.

Die Abrechnung erfolgt über die Kombination aus der Primärleistung nach Ziffer 747 und der analogen Ziffer A748 für die multiplen Entlastungsschnitte.

Fallbeispiel 2: Ausgedehntes infiziertes Atherom am Rücken

Bei einem Patienten wird ein infiziertes, abszedierendes Atherom am oberen Rücken therapiert. Nach der Inzision des Atheroms (GOÄ 747) erfordern die umgebenden Gewebeschwellungen und Sekretansammlungen weitere Entlastungsschnitte. Es werden zwei zusätzliche Inzisionen zur Hautdrainage vorgenommen.

Neben der Ziffer 747 wird die Ziffer A748 für die zusätzliche Hautdrainage angesetzt. Die medizinische Notwendigkeit der multiplen Schnitte wird in der Dokumentation detailliert begründet.

Fallbeispiel 3: Phlegmonöse Entzündung nach Bagatellverletzung

Nach einer kleinen Schnittverletzung am Unterschenkel hat sich eine ausgedehnte Phlegmone mit lokalem Abszess gebildet. Der Abszess wird gespalten (GOÄ 747). Aufgrund der starken Gewebespannung und drohenden Nekrose im Umfeld erfolgen vier weitere Entlastungsinzisionen zur Drainage.

In diesem Fall ist die Abrechnung der Ziffer A748 neben der Ziffer 747 vollumfänglich gerechtfertigt, da die multiplen Inzisionen essenziell für den Gewebeerhalt waren.

Häufige Fehler bei der GOÄ A748: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unvollständige Dokumentation der Anzahl und Lokalisation der zusätzlichen Inzisionen. Private Krankenversicherungen (PKV) fordern bei der Verwendung von Analogziffern wie der A748 oft detaillierte Nachweise über die medizinische Notwendigkeit der Mehrfachinzisionen an.

Zudem wird die Ziffer fälschlicherweise manchmal anstelle der Ziffer 747 liquidiert, wenn lediglich eine einzige, große Inzision durchgeführt wurde. Dies widerspricht dem Leistungstext, der explizit multiple Inzisionen fordert.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Ziffer A748 und anderen operativen Ziffern am selben OP-Gebiet, die bereits Inzisionen beinhalten, wird von Prüfstellen streng kontrolliert und führt ohne präzise Begründung zur Streichung.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A748: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im OP-Bericht oder der Patientenakte muss die genaue Indikation für die zusätzlichen Schnitte zweifelsfrei hervorgehen. Es empfiehlt sich, die genaue Anzahl der Inzisionen sowie die Art des eingebrachten Drainagematerials (z. B. Easyflow-Drainage, Lasche) zu protokollieren.

Auch die anatomische Lagebeziehung zum primären Abszess sollte kurz skizziert werden, um den eigenständigen Charakter der zusätzlichen Hautdrainage zu verdeutlichen.

Dokumentationsbeispiel:
Eröffnung des fluktuierenden Abszesses regio axillaris rechts (GOÄ 747). Aufgrund ausgedehnter subkutaner Infiltration zusätzlich drei separate Entlastungsinzisionen (GOÄ A748) im Abstand von je 2 cm zueinander lateral des Hauptfokus. Einlegen von sterilen Drainagestreifen zur Sicherung des Sekretabflusses.

GOÄ A748: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes (2,3-fach, entspricht 10,19 €) bis zum Höchstsatz (3,5-fach, entspricht 15,50 €) ist bei der Ziffer A748 möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand durch stark vernarbtes Gewebe oder eine erschwerte Zugänglichkeit bei adipösen Patienten. Auch eine besonders hohe Anzahl an notwendigen Inzisionen (z. B. mehr als fünf Schnitte) rechtfertigt eine Steigerung des Faktors.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A748 wird regelhaft in Kombination mit der Ziffer 747 (Abszesseröffnung) abgerechnet. Daneben können je nach klinischem Verlauf auch Wundreinigungen, Verbandswechsel (z. B. Ziffer 200) oder Lokalanästhesien (z. B. Ziffer 490/491) anfallen. Es ist darauf zu achten, dass die Anästhesie und die anschließende Wundversorgung korrekt und getrennt ausgewiesen werden, sofern sie die Kriterien der Eigenständigkeit erfüllen.

Ziffer A748 in der neuen GOÄ

Die Hautdrainage durch multiple Inzisionen (in der alten GOÄ als Zusatz zu Nr. 747 beschrieben) findet ihren Nachfolger in der neuen Nummer 4116 — „Hautdrainage, zur Entlastung des Gewebes bei Ödemen, z. B. mittels oberflächlicher Kanülen oder Mikronadeln" — mit 17,68 € je Sitzung.

Die neue Leistung ist eigenständig und muss nicht mehr als Zuschlag zu einer Grundleistung angesetzt werden. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 10,19 €; die neue Ziffer liegt spürbar darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A748

Die GOÄ-Ziffer A748 darf zusätzlich zur Ziffer 747 abgerechnet werden, wenn neben der eigentlichen Abszesseröffnung eine zusätzliche Hautdrainage durch mehrere separate Inzisionen medizinisch notwendig ist. Eine isolierte Abrechnung ohne die Primärleistung nach Nr. 747 ist nicht zulässig.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der GOÄ-Ziffer A748 beträgt 10,19 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 4,43 €, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 15,50 € liquidiert werden kann.
Ja, eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine erschwerte anatomische Zugänglichkeit, stark vernarbtes Gewebe oder eine ungewöhnlich hohe Anzahl an Inzisionen.
In der Patientenakte müssen die medizinische Notwendigkeit, die genaue Anzahl der zusätzlichen Inzisionen sowie die Lokalisation dokumentiert werden. Auch die Art des verwendeten Drainagematerials sollte explizit aufgeführt sein.
Nein, es handelt sich um eine Analogziffer gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ, die an die Ziffer 748 angelehnt ist. Sie wird speziell für die zusätzliche Hautdrainage neben der Abszesseröffnung nach Nr. 747 herangezogen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich