Abrechnungsleitfaden zur GOÄ-Ziffer A755 (Chemical Peeling): Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungsfaktoren und typische Abrechnungsfehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A755
Die Ziffer A755 ist eine Analogbewertung im Gebührenverzeichnis für Ärzte. Da das moderne Verfahren des chemischen Peelings nicht im ursprünglichen Leistungskatalog der GOÄ enthalten ist, erfolgt die Liquidation analog über die Referenzziffer 755.
Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ: Entsprechend der Ziffer 755 (Beseitigung von Tätowierungen, kosmetischen Verfärbungen oder Narben durch Abschleifen oder Exzision) – hier angewendet für das Chemical Peeling.
Die Leistung umfasst die fachgerechte Applikation chemischer Substanzen zur kontrollierten Ablösung von Hautschichten. Dies dient der Behandlung von pathologischen Hautveränderungen. Die Vorbereitung der Haut sowie die anschließende Neutralisierung sind in der Leistung enthalten.
GOÄ A755 in der Praxis: Medizinische Indikation und Abgrenzung
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A755 setzt zwingend eine medizinische Notwendigkeit voraus. Rein ästhetische Behandlungen, die auf Wunsch des Patienten durchgeführt werden, sind keine Heilbehandlungen im Sinne des Steuer- und Gebührenrechts. Diese müssen als Verlangensleistung nach § 12 Abs. 3 GOÄ vereinbart werden.
Typische klinische Indikationen für ein medizinisches Peeling sind die schwere Acne vulgaris, ausgeprägte postinflammatorische Hyperpigmentierungen oder flächige aktinische Keratosen. Auch die Behandlung von therapieresistenten Melasmen kann eine Indikation darstellen.
Tipp: Bei der Durchführung als Verlangensleistung muss vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung nach § 2 Abs. 3 GOÄ getroffen werden, um Honorarausfälle zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A755
Fallbeispiel 1: Behandlung einer schweren Acne vulgaris
Ein Patient stellt sich mit einer floriden, papulopustulösen Akne vor. Nach erfolgloser topischer Therapie wird ein mitteltiefes Salicylsäure-Peeling durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer A755 zum Regelsatz, da die medizinische Indikation klar dokumentiert ist.
Fallbeispiel 2: Therapie aktinischer Keratosen im Gesicht
Bei einer Patientin mit multiplen aktinischen Keratosen (Grad I-II nach Olsen) im Stirnbereich wird ein Trichloressigsäure-Peeling (TCA) appliziert. Aufgrund des erhöhten Überwachungsaufwands und der Schmerzhaftigkeit wird die Ziffer A755 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,8 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Postinflammatorische Hyperpigmentierung
Nach abgeheilter schwerer Dermatitis zeigt der Patient ausgeprägte Pigmentverschiebungen. Zur Angleichung des Hautbildes erfolgt ein oberflächliches Fruchtsäurepeeling. Die Liquidation erfolgt über die Analogziffer A755 neben der Beratung nach GOÄ 1.
Häufige Fehler bei der GOÄ A755: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Abgrenzung zu rein kosmetischen Leistungen. Private Krankenversicherungen fordern bei der Erstattung der GOÄ A755 oft den Nachweis der Krankheitswertigkeit der behandelten Hautveränderung an.
Zudem ist die Nebeneinanderberechnung von anderen abtragenden Verfahren wie der Mikrodermabrasion (analog GOÄ 545) auf demselben Hautareal ausgeschlossen. Solche Kombinationen führen regelmäßig zu Beanstandungen durch Prüfstellen.
Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A755 für rein kosmetische Fältchenbehandlungen ohne dermatologische Grunderkrankung wird von den Beihilfestellen und privaten Kassen konsequent abgelehnt.
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Dokumentation der GOÄ A755: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Diagnose, der Schweregrad der Erkrankung und die Lokalisationsangabe detailliert festgehalten werden.
Zusätzlich sollten die Konzentration der verwendeten Säure, die Einwirkzeit sowie die Hautreaktion (z. B. Grad des Frostings) dokumentiert werden. Auch die Aufklärung über postoperative Verhaltensregeln gehört in die medizinische Dokumentation.
Dokumentationsbeispiel: Diagnose: Schwere Acne papulopustulosa (L70.0). Durchführung eines 30%igen Salicylsäure-Peelings im gesamten Gesichtsbereich. Einwirkzeit: 4 Minuten. Neutralisation mit Wasser, anschließende Applikation von Lichtschutzfaktor 50. Keine Komplikationen.
GOÄ A755: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine überdurchschnittlich große Behandlungsfläche, eine schwierige Neutralisation oder ein hohes Risiko für Pigmentverschiebungen bei dunklen Hauttypen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ A755 lässt sich sinnvoll mit der Ziffer 1 (Beratung) oder der Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) kombinieren. Auch die Abrechnung von notwendigen Sachkosten für das Peelingpräparat kann unter Beachtung des § 10 GOÄ im Einzelfall geprüft werden.
Ziffer A755 in der neuen GOÄ
Hinter der alten Analogziffer A755 standen drei verschiedene Verfahren; die neue GOÄ bildet jedes eigenständig ab:
- 4143 „Mikrodermabrasion" (68,37 €) je Sitzung — schließt Hautvorbereitung, Abtragung der oberflächlichen Hautschichten und Abschlussbehandlung ein
- 4136 „Chemisches Peeling bei Hauterkrankungen, je Körperregion" (37,94 €) — bei oberflächlichem chemischen Peeling; Indikation und behandelte Körperregion sind in der Rechnung anzugeben
- 4137 „(Mittel-)Tiefes chemisches Peeling" (48,59 €) je Körperregion — bei Säurekonzentration ≥ 50 % oder einem pH-Wert, der dem Hautniveau ≥ der papillären Dermis entspricht; Indikation und Körperregion sind anzugeben
Der alte 2,3-fache Satz lag bei 32,18 €; alle drei neuen Ziffern liegen darüber.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A755
Was hat nicht gestimmt?