Die analoge Abrechnung der Sklerosierungsbehandlung nach GOÄ-Ziffer A764 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, worauf es ankommt.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A764
Die Gebührenordnung für Ärzte enthält für die Ziffer A764 keinen eigenständigen, gedruckten Text, da es sich um eine Analogbewertung handelt. Als Referenz dient die originale GOÄ-Ziffer 764, deren offizieller Wortlaut wie folgt definiert ist:
Sklerosierungsbehandlung von Varizen, je Sitzung
In der medizinischen Abrechnungspraxis wird die Ziffer A764 herangezogen, um gleichwertige, aber nicht explizit in der GOÄ gelistete Verödungsverfahren abzubilden. Die Leistung umfasst die fachgerechte Einbringung eines sklerosierenden Mediums in das betroffene Gewebe oder Gefäß. Neben der eigentlichen Injektion sind auch die vorbereitende Desinfektion sowie die anschließende medizinische Erstversorgung der Punktionsstelle in der Gebühr enthalten.
GOÄ A764 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung
Die analoge Anwendung der Ziffer A764 ist in der modernen Praxis unverzichtbar geworden. Da die originale GOÄ veraltete Therapiestandards abbildet, müssen neuere oder spezialisierte Verödungstechniken über analoge Ziffern abgerechnet werden. Typische Indikationen für diese Ziffer sind die Verödung von Hämangiomen, Lymphangiomen oder die Durchführung einer ästhetischen Mikrosklerosierung von Besenreisern.
Auch die Sklerosierung von Schleimhautveränderungen oder bestimmten Zysten kann unter diese Ziffer fallen. Voraussetzung für die analoge Abrechnung ist immer, dass die erbrachte Leistung in Bezug auf den zeitlichen und apparativen Aufwand der Varizenverödung nach Ziffer 764 gleichwertig ist. Der behandelnde Arzt muss die medizinische Notwendigkeit und die Gleichwertigkeit im Zweifelsfall plausibel darlegen können.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A764
Fallbeispiel 1: Analoge Verödung von Besenreisern
Eine Patientin stellt sich mit ausgeprägten, kosmetisch störenden Besenreisern an beiden Unterschenkeln vor. Der Arzt führt eine feine Mikrosklerosierung mit einem flüssigen Sklerosierungsmittel durch. Da es sich um eine rein ästhetische Indikation handelt, erfolgt die Abrechnung analog über die Ziffer A764. Die Abrechnung erfolgt zum Regelhöchstsatz von 2,3, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Sklerosierung eines kutanen Hämangioms
Bei einem Patienten wird ein störendes, blutungsgefährdetes kutanes Hämangiom im Rumpfbereich mittels gezielter Sklerosierung therapiert. Da für diese spezielle Verödung keine eigene Ziffer existiert, wählt der Arzt die analoge Ziffer A764. Aufgrund der schwierigen Lokalisation und der erhöhten Blutungsneigung wird ein Steigerungsfaktor von 2,8 gewählt und auf der Rechnung begründet.
Fallbeispiel 3: Sklerosierung einer Hydrozele nach Punktion
Nach der therapeutischen Punktion einer symptomatischen Hydrozele wird ein sklerosierendes Agens in den Hohlraum injiziert, um ein Rezidiv zu verhindern. Die Punktion wird separat nach der entsprechenden GOÄ-Ziffer berechnet. Die anschließende Verödung des Gewebes wird analog mit der Ziffer A764 liquidiert, da dieser Eingriff dem Aufwand einer Varizenverödung entspricht.
Häufige Fehler bei der GOÄ A764: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung der Ziffer A764 innerhalb einer einzigen Sitzung. Da der Leistungstext die Abrechnungseinheit ausdrücklich auf „je Sitzung“ festlegt, darf die Ziffer nicht pro Injektion oder pro behandeltem Bein multipliziert werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Rechnungen konsequent.
Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A764 je Injektion ist unzulässig. Der erhöhte Aufwand durch mehrere Injektionen muss stattdessen über einen höheren Steigerungsfaktor abgebildet werden.
Zudem darf die analoge Ziffer A764 nicht neben der originalen Ziffer 764 für denselben anatomischen Bereich abgerechnet werden. Auch die Kombination mit anderen Verödungsleistungen am selben Tag führt häufig zu Beanstandungen. Prüfstellen achten penibel darauf, dass keine unzulässige Doppelabrechnung von methodisch zusammenhängenden Teilschritten stattfindet.
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Dokumentation der GOÄ A764: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, das verwendete Sklerosierungsmittel inklusive Konzentration und Menge sowie die exakte Lokalisation dokumentiert werden. Auch die Anzahl der einzelnen Punktionsstellen sollte erfasst werden, um eventuelle Steigerungssätze zu rechtfertigen.
Dokumentation: Analoge Sklerosierungsbehandlung (A764) von Besenreisern am linken lateralen Oberschenkel. Desinfektion der Haut, Injektion von insgesamt 1,2 ml Polidocanol (0,5 %) an 5 verschiedenen Punktionsstellen. Postoperative Kompression angelegt, Patient beschwerdefrei entlassen.
Zusätzlich empfiehlt es sich, eventuelle Besonderheiten während des Eingriffs, wie eine erschwerte Venendarstellung oder eine ausgeprägte Patientenunruhe, schriftlich festzuhalten. Diese zeitnahe Dokumentation dient als rechtssichere Grundlage bei Rückfragen durch private Kostenträger.
GOÄ A764: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 hinaus ist bei der Ziffer A764 gut begründbar. Ein erhöhter Zeitaufwand durch eine sehr feine, kleinschrittige Verödungstechnik oder eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Injektionspunkten rechtfertigt einen Faktor von bis zu 3,5. Auch anatomische Besonderheiten, wie extrem dünne Gefäßwände oder eine erschwerte Zugänglichkeit, sind valide Begründungen für eine Faktorsteigerung.
Tipp: Formulieren Sie die Begründung für die Faktorsteigerung stets patientenindividuell. Standardisierte Floskeln werden von den privaten Krankenversicherungen häufig abgelehnt.
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen einer Behandlungssitzung wird die Ziffer A764 häufig mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombiniert. Zulässig ist beispielsweise die Nebeneinanderberechnung der Ziffer 1 (Beratung) oder der Ziffer 5 (symptombezogene Untersuchung). Auch vorbereitende sonographische Untersuchungen der Gefäße nach den Ziffern 410 oder 420 sind im Vorfeld der Sklerosierung medizinisch sinnvoll und abrechnungsfähig.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A764
Was hat nicht gestimmt?